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08.03.19
14:01 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 20: Die Hälfte der Macht für Frauen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 8. März 2019



TOP 20: Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volksvertretungen (Drs. 19/1305)



Thomas Rother:
Die Hälfte der Macht für Frauen!

Vor wenigen Tagen jährte sich die erste Rede einer Frau in der deutschen Nationalversammlung, die Rede der Sozialdemokratin Marie Juchaz, zum hundertsten Mal. Wir als Sozialdemokraten sind sehr stolz darauf, dass es unsere Genossinnen und Genossen waren, die das demokratische Menschenrecht gleicher Wahlen verwirklicht haben. Das ist nicht nur in diesem Landtag Anlass gewesen darüber zu debattieren, wo wir nun heute nach 100 Jahren stehen. Und es ist zweifellos festzustellen, dass es immer noch so ist, dass der Frauenanteil in den Parlamenten und auch anderen Vertretungskörperschaften deutlich geringer ist als der Anteil der Männer. Ein Blick vor hier aus nach rechts reicht als empirischer Beleg. Deshalb legen wir Ihnen heute den Versuch vor, die Mittel zu schaffen, diesen ungerechten Zustand zu beseitigen. Dabei geht es uns darum, eine offenkundig strukturelle bedingte Benachteiligung von Frauen zu beseitigen. Die Potentiale vieler qualifizierter und engagierter Frauen kommen zu wenig zum Tragen und das gilt für alle politischen Ebenen.
Beiträge, die eher aus dem Reich der Esoterik zu stammen scheinen und Frauen nun ganz besondere Fähigkeiten zuschreiben und solche für Mütter in noch höherem Maße gelten lassen, sollten wir in diesem Feenreich belassen. Frauen und Mütter können bekanntlich sogar Krieg. Genauso wenig geht es uns darum, einer ausufernden Quotierung nach immer mehr Kriterien 2



die Tür zu öffnen. Das Grundgesetz hebt ausdrücklich hervor, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. 1994 wurde zudem ergänzt, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Bundeskanzler war damals der bekannte Feminist Helmut Kohl und auch die Partei der Brüderlein schaute dem Schwesterlein mal nicht ins Dekolleté, sondern hob brav die Hand. Also: eine weitere Ergänzung des Grundgesetzes beispielsweise nach französischem Vorbild, dass der gleiche Zugang von Männern und Frauen zu den Wahlmandaten- und -ämtern gefördert wird, ist möglich. Das würde uns auch von der lähmenden verfassungsrechtlichen Diskussion wegführen, die oftmals alle Gedanken an Parité-Gesetze zunichte macht. Und sage ganz deutlich, dass ich diese Bedenken in Bezug auf den Eingriff in die innere Ordnung der Parteien und die Einschränkung der Wahlfreiheit größtenteils teile. Eine Ergänzung des Grundgesetzes wäre wirklich die beste und sauberste Lösung.
Wenn es dafür keine Mehrheit gibt, wird es anhand des brandenburgischen Gesetzes gewiss die Entscheidung des dortigen Verfassungsgerichtes geben, die uns die Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Verfassung und hoffentlich Änderungsmöglichkeiten für das Grundgesetz aufzeigt. Unser Antrag soll helfen, diesen umständlichen rechtlichen Weg zu vermeiden und die politische Diskussion – und um die geht es - beispielweise in der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zu führen. Viele Länder der Europäischen Union haben so eine Regelung schon: Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien und es funktioniert! Die dortigen Quotenregelungen sind so vielfältig wie die Wahlsysteme. Daher haben wir mit unserem Antrag keinen verbindlichen Vorschlag gemacht. Es wäre leicht gewesen, das brandenburgische Gesetz abzuschreiben und das Anhörungsverfahren zu wiederholen. Bringt uns aber nicht weiter.
Denn es ist zu differenzieren, welche Verfahren für welche Ebene sinnvoll sind. Eine Liste im Reißverschlussverfahren zu quotieren ist sicherlich der einfachste Weg. Das hilft aber nicht darüber hinweg, dass die Wahlforschung zu dem Ergebnis kommt, dass mehr Wahlkreise mehr Männer in den Parlamenten bedeuten. Daher ist der vor kurzem von Frau Sütterlin-Waack gemachte Vorschlag, die Wahlkreise zu quotieren sicher wirkungsvoll. Er hätte jedoch die Halbierung der Anzahl der Wahlkreise zur Voraussetzung, was bei Kommunalwahlen anders zu beurteilen wäre als bei der Wahl zum Deutschen Bundestag. Eine lebendige Demokratie zeichnet sich dadurch aus, auf Veränderung oder Mängel in der Gesellschaft zu reagieren und ihre Verfahren und Institutionen weiterzuentwickeln. Die gleichberechtigte politische Teilhabe aller ist das Ziel – eine Paritätsregelung dafür ein wichtiger Schritt auf dem Weg. Abschließend sei den lieben Kollegen gesagt, dass man auch als Mann nicht nur heute am Internationalen Frauentag, Quoten, Reißverschlussverfahren und Zurückstellung eigener Ambitionen bei der 3



Vergabe von Ausschusssitzen oder Aufgabenbereichen politisch überleben kann, sonst würde ich hier ja auch nicht mehr stehen. Also keine Angst, nur Mut! Stimmen sie unserem Antrag zu!