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28.03.19
12:19 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 16: Engpässe bei Kurzzeitpflegeplätzen: Die Landesregierung muss handeln

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 28. März 2019



TOP 16: Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen (Drs. 19/1362)



Birte Pauls:
Engpässe bei Kurzzeitpflegeplätzen: Die Landesregierung muss handeln

Anfang des Monats haben die Pflegestützpunkte im Land ihr 10-jähriges Bestehen gefeiert. In manchen Kreisen und kreisfreien Städten waren sie von Anfang an dabei, andere gingen erst später an den Start und endlich hat auch der Kreis Schleswig – Flensburg eingesehen, dass es ohne niedrigschwellige Beratung in Sachen Pflege nicht mehr geht. Herzlichen Glückwunsch zu 10 Jahre Pflegestützpunkte und vor allem herzlichen Dank für hohes Engagement und gebündelte fachliche Kompetenz. In den Gesprächen mit den Pflegestützpunkten wurde ein Problem immer wieder thematisiert: Die Kurzzeitpflege. Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege benötigt. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder aber, wenn pflegende Angehörige sich selbst in Behandlung begeben müssen oder in einen wohlverdienten Urlaub möchten. Wir haben z.Zt. 1595 sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze also Betten im normalen vollstationären Bereich. In wenigen Häusern gibt es dafür eine extra Abteilung. Die Einrichtungen sind nicht verpflichtet, diese Plätze auch wirklich für die Kurzzeitpflege freizuhalten. Gibt es eine Bewerbung für eine vollstationäre Pflege, wird der Platz belegt. Das Vorhalten von Kurzzeitpflege ist für die Einrichtungen wirtschaftlich und organisatorisch nicht attraktiv, weil es einen erhöhten Aufwand bedarf. 2



Deshalb habe ich sehr großen Respekt vor den Einrichtungen, nein vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen es oft unter sehr schwierigen Umständen trotzdem gelingt, Personen über ihre Krisensituation so zu begleiten, dass sie in die Selbständigkeit mit und ohne ambulante Hilfe zurückkehren können. Dafür herzlichen Dank! Es obliegt den Trägern der Einrichtungen, ob sie das wirtschaftliche Risiko einer Kurzzeitpflege tragen können und wollen. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene verspricht daher die Stärkung einer verlässlichen Kurzzeitpflege durch die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung.
Aber das wachsende Problem ist, dass die Einrichtungen voll sind. Die Nachfrage nach vollstationärer Pflege steigt im Takt mit einer immer älter werdenden Gesellschaft. Die Kurzzeitpflege kommt dabei zu kurz. Immer wieder betonen wir, wie wichtig die pflegenden Angehörigen im System Pflege sind und wir achtsam mit ihnen umgehen müssen. Sie sind der größte Pflegedienst im Lande. Die Realität ist aber eine andere. Wir können den pflegenden Angehörigen nicht einmal das gewährleisten, was ihnen an Entlastung zusteht, z.B. einen Kurzzeitpflegeplatz für ihre Pflegebedürftigen, damit sie sich von der Dauerbelastung etwas erholen können. Wer pflegender Angehöriger ist, fährt nicht mal eben spontan in den Urlaub. Das will gut und vor allem rechtzeitig geplant sein. Aber immer häufiger hört man von den Absagen der Einrichtungen, langfristig einen Platz anzubieten. „Melden sie sich bitte 1-2 Wochen vor dem geplanten Urlaub. Aber auch dann ist nicht gewährleistet, dass es einen Platz gibt“, heißt es dann.
Weitere Auswirkungen auf die Kurzzeitpflegesituation hat das mangelnde Personal. Sinn und Zweck einer Kurzzeitpflege z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt ist es ja, die Selbstständigkeit wieder so herzustellen, dass das Leben mit oder ohne Hilfe zu Hause möglich ist. Dazu bedarf es natürlich ausreichend Personal - Pflegekräfte aber auch Therapeuten. In einer solitären Kurzeitpflegeinrichtung ist durch Einsatz von multiprofessionellen Teams - Pflege und Therapeuten und gezielten Pflegekonzepten der Erfolg der Überleitung in die Häuslichkeit deutlich höher als bei den eingestreuten Plätzen Das belegt auch eine Studie des IGES – Institutes zur Kurzzeitpflege in NRW aus dem Jahre 2017.
Demnach werden 65% der Patienten einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung in die Häuslichkeit entlassen, bei den eingestreuten Plätzen in Pflegeheimen sind es nur 47%. Bei den eingestreuten Plätzen erfolgt zu rund 45 % eine direkte Überleitung in die vollstationäre Pflege, bei den Solitäreinrichtungen sind es nur 20%. In Schleswig -Holstein haben wir diese Vergleichszahlen nicht, weil wir gar keine solitären Kurzzeitpflegeplätze haben. Wenn die Pflegestützpunkte mir aber sagen, dass ca. 60 bis 70% derer, die in der Kurzzeitpflege sind, vollstationär bleiben, dann sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf. Denn der Wunsch der 3



meisten Menschen ist es, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Sie darin zu unterstützen, muss unsere Aufgabe sein.
Der Bundesminister für Gesundheit muss den Koalitionsvertrag zügig umsetzen, aber ich fordere die Landesregierung auf, die steigende Not der Angehörigen und der Pflegebedürftigen nicht zu ignorieren. Ihr Alternativantrag ist da eher weiße Salbe.