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16.08.19
15:21 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Ein gesetzliches Verschleierungsverbot ist notwendig – das hat bereits die schriftliche Anhörung ergeben

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl zum Abschluss der schriftlichen Anhörung zum Verschleierungsverbot:

„Ein gesetzliches Verschleierungsverbot ist notwendig – das hat bereits die schriftliche Anhörung ergeben“ Kiel, 16. August 2019 Anstatt dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines gesetzlichen Verschleierungsverbotes an Hochschulen in Schleswig-Holstein zuzustimmen, hat Jamaika im März-Plenum eine schriftliche „Anhörung zum Thema Gesichtsschleier“ beantragt. Diese ist jetzt abgeschlossen. Gegenstand der- selben war auch der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Zum Ergebnis der Anhörung erklärt Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Bereits nach Abschluss der schriftlichen Anhörung zum Verschleierungsverbot an Hoch- schulen in Schleswig-Holstein steht fest: Für ein Verschleierungsverbot an Hochschulen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Dieses Ergebnis war absehbar. Und genau des- halb hat die AfD-Fraktion bereits im Februar ein gesetzliches Verschleierungsverbot – wie es etwa in Bayern schon seit 2017 unangefochten in Kraft ist – in den Landtag einge- bracht. Dass CDU und FDP, die zuvor selbst ein solches Verbot gefordert hatten, unserem Entwurf nicht zugestimmt haben, war allein dem Zweck geschuldet, den Dissens zu über- decken, der in dieser Frage mit dem grünen Koalitionspartner besteht.
Dass diese Charade auf dem Rücken der Hochschulen in Schleswig-Holstein ausgetragen wird, ist mehr als bedauerlich. Um die juristische Hängepartie schnellstmöglich zu been- den, die wegen des von der Christian-Albrecht-Universität in Kiel ohne gesetzliche Grundlage verhängten Verschleierungsverbotes für diese besteht, habe ich gestern im Bildungsausschuss bereits die mündliche Anhörung beantragt, die im Anhörungspro- zess obligatorisch ist. Je schneller das ganze Verfahren beendet ist, umso besser. Denn am Ende wird in jedem Fall der Landtag ein gesetzliches Verschleierungsverbot für Hoch- schulen beschließen – daran besteht kein Zweifel.“

Weitere Informationen:
• Rede von Dr. Frank Brodehl zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vom 6. März 2019: http://www.ltsh.de/presseticker/2019-03/06/16-33-03-5b77/PI-XH-oL1t3-afd.pdf


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein“ vom 20. Februar 2019 (Drucksache 19/1290): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01290.pdf
• Jamaika-Antrag „Anhörung zum Thema Gesichtsschleier“ vom 26. Februar 2019 (Drucksa- che 19/1315): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01315.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de