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22.08.19
08:48 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Die Versorgung mit Hausärzten auf dem Land wird immer schlechter – unser Gesetz wirkt dem entgegen

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum:

„Die Versorgung mit Hausärzten auf dem Land wird immer schlechter – unser Gesetz wirkt dem entgegen“ Kiel, 21. August 2019 In Schleswig-Holstein gibt es auf dem Land einen zunehmen- den Mangel an Hausärzten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die AfD- Fraktion ein Gesetz eingebracht, das für Medizinstudenten einen Anreiz schafft, nach Abschluss ihres Studiums eine Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu ab- solvieren und dann 10 Jahre lang als Hausarzt im ländlichen Raum zu praktizieren. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Mehr als zwei Jahre hat Jamaika dem wachsenden Problem des Hausärztemangels auf dem Land untätig zugeschaut – unsere Geduld ist jetzt erschöpft. Deshalb haben wir ein Gesetz eingebracht, das dafür sorgt, die Versorgung mit Hausärzten in jenen Regionen Schleswig-Holsteins zu verbessern, die unterversorgt sind, in denen eine Unterversor- gung droht oder in denen ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht.
Mit unserem Gesetzentwurf greifen wir die im Masterplan Medizinstudium 2020 geschaf- fene Möglichkeit auf, eine Landarztquote einzuführen. Unsere Quotenregelung sieht kon- kret vor, 10 Prozent der Medizinstudienplätze in Schleswig-Holstein an Bewerber zu ver- geben, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums ein Qualifizierung zum All- gemeinmediziner zu absolvieren und dann in einer der untersorgten Regionen Schles- wig-Holsteins 10 Jahre als Hausarzt tätig zu sein.
Die Kriterien, die Bewerber erfüllen müssen, um einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote erhalten zu können, sind: die Abiturnote, ein bestandener Eignungstest, das Vorliegen einer Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit, die über die besondere Eignung für das Medizinstudium Aufschluss gibt, sowie ein erfolg- reich abgeschlossenes Auswahlgespräch.
Um sicherzustellen, dass die Teilnehmer des Landarzt-Programms am Ende auch tat- sächlich 10 Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum tätig sind, sieht unser Gesetzentwurf schließlich vor, dass sich die Teilnehmer vor Antritt des Studiums in einem öffentlich-

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



rechtlichen Vertrag zu einer Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro für den Fall verpflich- ten, dass sie nach Abschluss ihrer Ausbildung einer 10jährigen Hausarzttätigkeit auf dem Land nicht oder nicht unverzüglich nachkommen.
Die Regionen, die im Sinne des Gesetzes als unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht gelten, werden vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen einer Prognosentscheidung festgelegt. Weil diese Entscheidung einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Position der freien Berufswahl, der Hochschulautonomie und der allgemeinen Handlungsfreiheit darstellt, sieht unser Gesetzentwurf ausdrück- lich vor, dass das Land diese Festlegung der Regionen regelmäßig überprüft. So wird sichergestellt, dass diese Festlegung stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ent- spricht.“



Weitere Informationen:
• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ vom 27. Juli 2019 (Drucksache 19/1612): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01600/drucksache-19-01612.pdf

• „Masterplan Medizinstudium 2020“, beschlossen am 31. Juli 2017 vom Bundesgesund- heitsministerium, Vertretern der Gesundheits- und der Kultusministerkonderenz der Län- der und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages: https://www.bmbf.de/de/masterplan-medizinstudium-2020-4024.html



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de