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29.08.19
13:13 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 28: Ohne übergesetzlichen Lärmschutz geht es bei der Hinterlandanbindung nicht

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 29. August 2019



TOP 28: Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger (Drs. 19/1662)


Thomas Hölck:
Ohne übergesetzlichen Lärmschutz geht es bei der Hinterlandanbindung nicht „Ich gehe fest davon aus, dass die Feste Fehmarnbeltquerung gebaut wird. Wenn dem so ist, dann müssen wir uns mit voller Energie um die betroffenen AnwohnerInnen und die betroffene Region kümmern. Es muss unsere Aufgabe sein, die Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir stehen zu den Forderungen des Projektbeirats und des Dialogforums zu übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen. Mir fehlt die Fantasie, zu glauben, dass der Staatsvertrag jemals gekündigt wird. Für Dänemark ist das Projekt mehr als ein Tunnelbau aus Stahl und Beton, für unsere nördlichen Nachbarn ist die Feste Fehmarnbeltquerung der physische Zugang zu Zentraleuropa. Das ist für das Königreich ein Projekt von nationaler Bedeutung. Die europäische Union hat beschlossen, bis 2050 ein transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) aufzubauen. Mit diesem Netz soll erreicht werden, 50 % des Straßengüterverkehrs von der Straße auf die Schiene und Wasserwege zu verlagern. Im Sinne des Klimaschutzes ist diese Zielrichtung absolut richtig! Aber das was europäisch beschlossen wurde, muss national bzw. regional geplant und umgesetzt und am Ende von den Betroffenen ertragen werden.
Verkehrslärm macht wie jeder andere Lärm auf Dauer krank und wird von den Deutschen inzwischen als die schlimmste Umweltbeeinträchtigung im Wohnumfeld empfunden. Deshalb muss Lärmvermeidung und Reduzierung des Lärms bei allen Bauprojekten mitgedacht werden. 2



Für die Feste Fehmarnbeltquerung in der touristisch geprägten Ostsee-Region gilt dies besonders. Die Feste Fehmarnbeltquerung einschließlich der Hinterlandanbindung gehört zum transeuropäischen Verkehrsnetz, genauso wie die Rheintalbahn. Für diese Trasse sind 1,5 Mrd. Euro für den übergesetzlichen Lärmschutz vom Bundestag bewilligt worden. Wir erwarten durch den deutschen Bundestag und die Bundesregierung eine Gleichbehandlung der AnwohnerInnen in Schleswig-Holstein. Ohne übergesetzlichen Lärmschutz geht es bei der Hinterlandanbindung nicht. Das ist doch durch die europäische Dimension dieses Projektes dringend geboten. Anders als bei regionalen Verkehrsprojekten ergeben sich für die Anrainer wenige Wertschöpfungspotentiale, sie müssen aber den Lärm im nationalen bzw. europäischen Interesse akzeptieren. Welchen Stellenwert hat eigentlich diese Landesregierung in Berlin? Da fährt Minister Buchholz fröhlich und übereilt nach Berlin, übereicht Staatssekretär Ferlemann das Akzeptanzpapier. Der Staatssekretär sagt öffentlich seine Unterstützung zu. Und Verkehrsminister Scheuer? Der zieht den Stecker, und will nur noch die Mindestanforderungen an den Lärmschutz mit Bundesmitteln finanzieren. Was für ein Affront für den Wirtschaftsminister! Dem Bundesverkehrsminister geht offensichtlich auf Grund des PKW Maut Desasters das Geld aus. Die AnwohnerInnen der Hinterlandanbindung dürfen nicht die Leidtragenden für die Unfähigkeit von Minister Scheuer werden. Das Dialogforum hat gute Arbeit geleistet und das jahrelang. Wie kann man den Mitgliedern des Dialogforums nur so vor den Kopf stoßen? Dieser Umgang ist wirklich empörend. Die Forderungen des Dialogforums müssen die Grundlage für die Ausgestaltung des übergesetzlichen Lärmschutzes sein. Die Feste Fehmarnbeltquerung einschl. Hinterlandanbindung ist das umfangreichste Infrastrukturprojekt seit dem Bau des Nord – Ostsee Kanals. Ich hatte eingangs gesagt, ich kann mir ein Nichterfüllen des Staatsvertrags nicht vorstellen. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, die Anwohner nur mit gesetzlichem Lärmschutz abzuspeisen. Entscheiden über den übergesetzlichen Lärmschutz muss der Bundestag. Wir wollen den übergesetzlichen Lärmschutz aber garantiert wissen. Deshalb erwarten wir eine deutlich höhere Beteiligung des Landes an den Kosten. Wir wollen keinen Blankocheck für den Bund sondern eine Garantie für die Einwohner. Bei der gesamten Diskussion um den übergesetzlichen Lärmschutz stellt sich eine Frage. Wo ist eigentlich der Ministerpräsident? Der optimale Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm muss ab sofort Chefsache werden. Hier ist Führung und Durchsetzungsvermögen gefragt. Sie müssen mal regieren anstatt durchs Land zu flanieren.“