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29.08.19
15:48 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: Menschenwürdige Pflege darf nicht zu einem Existenzrisiko werden

Pflege | 29.08.2019 | Nr. 319/19
Katja Rathje-Hoffmann: Menschenwürdige Pflege darf nicht zu einem Existenzrisiko werden „Verbesserungen in der Pflege – sowohl bei den Pflegekräften als auch Pflegebedürftigen – wer will das nicht? Die Sozialpolitiker in diesem Hause eint schon lange dieses Ziel, nur der Weg dorthin – dabei sind wir nicht immer einer Meinung.
Hier lohnt sich ein Blick zurück, denn mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien um 12 Milliarden Euro - und damit um mehr als 50 Prozent - auszuweiten.
Das hat bereits vielen Betroffenen und deren Angehörigen geholfen. Diese guten Erfolge gehen häufig in den vielen problembehafteten Diskussionen im Bereich der Pflege unter.
Es sind jedoch auch nur erste Erfolge – weitere geeignete Maßnahmen müssen folgen – und wir dürfen uns nicht entspannt zurücklehnen.
Denn wir müssen weiterhin die intensive Diskussion zu einer nachhaltigen Finanzierung von Pflegeleistungen im Allgemeinen und Besonderen zu führen.
Reformen in der Pflege dürfen deshalb auch zukünftig keine kurzfristigen Maßnahmen sein, sondern Sie müssen zukunftsfest gestaltet werden. Maßnahmen, auf die wir setzen und aufbauen können.
Wir brauchen langfristige und grundlegendere Maßnahmen, um dem System und der wachsenden Bedeutung von Pflege in unserer Gesellschaft begegnen zu können. Und wir müssen Antworten speziell auch hinsichtlich der Kostenentwicklung von Eigenanteilen finden.
Im März dieses Jahres haben wir als Jamaika Koalition bereits Lösungsvorschläge präsentiert und die Landesregierung gebeten, im Bund aktiv zu werden. Ich will diese gerne noch einmal nennen:
Künftig sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege im stationären Bereich ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, um somit die freiwerdenden Mittel der Pflegeversicherung dann zur Begrenzung der weiteren Pflegekosten zu verwenden. Übrigens genauso wie im ambulanten Pflegebereich.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Wir haben auch das Ziel, das bestehende System der Pflegeversicherung dahingehend zu ändern, dass der zu zahlende Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den notwendigen Pflegeleistungen mit einer Obergrenze versehen wird, sodass die Pflegeversicherung die darüberhinausgehenden Kosten trägt.
Um das alles zu finanzieren, bedarf es zudem eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung.
Wir können exorbitante Eigenanteile weder Betroffenen vermitteln, noch vielfach zumuten. Hier müssen wir Grenzen einziehen. Menschenwürdige Pflege darf nicht zu einem Existenzrisiko werden!
Hierüber besteht Einigkeit unter den Arbeits- und Sozialministern der Länder (Info: Beschluss ASMK 2018).
Wir werden insgesamt nicht darüber hinwegkommen, dass wir eine Grundsatzdebatte über das Tragen der Pflegekosten in einer wachsenden Beanspruchung des Systems führen müssen. Stichwort: demographischer Wandel.
Nicht nur Einigkeit, sondern der Wille, das Problem per Gesetz zu lösen, besteht hinsichtlich der zu tragenden Kosten für Angehörige. Die Angst für die Kosten in der Pflege herangezogen zu werden, ist vielfach hoch.
Deswegen begrüßen wir die Entscheidung des Bundeskabinetts, hier künftig eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto festzusetzen. Nur wer leistungsfähig ist, soll bei den entstehenden Kosten für die stationäre Pflege herangezogen werden. Hierzu stehen die Verhandlungen mit dem Bund an, wer diese zusätzlichen Kosten für diese Obergrenze zu tragen hat.
Auch nehmen wir zur Kenntnis, dass die Beitragssprünge für die Pflegeversicherung nicht nur häufiger werden. Prognosen gehen davon aus, dass der Pflege-Beitragssatz im Jahr 2045 auf 4,25 Prozent steigen müsse.
Es ist bemerkenswert, dass die AfD erst jetzt dieses Thema für sich entdeckt.
Wir machen uns schon lange Gedanken und arbeiten an Lösungen für die Zukunft. In Schleswig-Holstein gehen wir mit gutem Beispiel voran. Wir zahlen allein 14 Mio. an Pflegewohngeld für bedürftige Menschen. Und Weiteres sehen Sie anhand unseres Alternativantrages ja auch ganz deutlich:
Über die Ausbildung von Pflegefachkräften
- die Neuregelung den Elternunterhalts
- die Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de - und die Planung einer weitreichenden Image Kampagne für den Pflegeberuf.
Das Engagement ist stetig und kompetent und kann sich sehen lassen.“



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de