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05.12.19
15:21 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Die öffentliche Debatte zum Vollverschleierungsverbot war gut – jetzt muss ein Gesetz folgen

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl anlässlich der heutigen Anhörung im Bildungsausschuss zum Vollverschleierungs- verbot an Hochschulen:

„Die öffentliche Debatte zum Vollverschleierungs- verbot war gut – jetzt muss ein Gesetz folgen“ Kiel, 5. Dezember 2019 Der Bildungsausschuss hat heute die mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein gesetzliches Vollverschleierungsver- bot an Hochschulen sowie zum Thema Gesichtsschleier durchgeführt. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Der größte Erfolg der heutigen Anhörung war, dass es gelungen ist, endlich eine öffentliche Debatte über die verfassungsrechtlichen, gesellschaftlichen sowie politischen Herausforderungen zu führen, die die Umsetzung islamisch geprägte Bekleidungs- vorschriften in unserer freiheitlichen Demokratie mit sich bringt. Dass heute keine neuen Erkenntnisse gewonnen wurden, die über die in in der schriftlichen Anhörung erzielten hinausgehen, schmälert diesen Erfolg nicht. Denn mit einem zusätzlichen Erkenntnis- gewinn war von Anfang an nicht zu rechnen.
Entscheidend für die AfD-Fraktion ist und bleibt auch nach der mündlichen Anhörung, dass es für ein rechtssicheres Vollverschleierungsverbot an Hochschulen in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir bereits im Februar eine solche geliefert. Da dieser auf einem Verbotsgesetz basiert, das in Bayern bereits seit 2017 gilt und das bis heute von niemandem als verfassungswidrig ange- fochten wurde, ist dieser Entwurf auch für Schleswig-Holstein ebenso verhältnismäßig wie angemessen.
Jetzt liegt es an CDU und FDP, die ebenfalls bereits im Februar ein gesetzliches Voll- verschleierungsverbot für Hochschulen gefordert hatten, sich gegenüber den GRÜNEN durchzusetzen, und den Hochschulen Schleswig-Holsteins endlich per Gesetz zu ermög- lichen, ein Vollverschleierungsverbote für ihren Lehrbetrieb rechtssicher zu erlassen.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Weitere Informationen:
• Entwurf der AfD-Fraktion für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot – Pressemitteilung vom 21. Februar 2019: http://www.ltsh.de/presseticker/2019-02/21/20-08-00-3a51/PI-XG73EDpR-afd.pdf
• Einladung zur mündlichen Anhörung zum AfD-Entwurf für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Hochschulen in Schleswig-Holstein am 4. Dezember 2019:
www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/bildung/einladung/2019/1 9-034_12-19.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de