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23.01.20
17:23 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 4 – Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Pressesprecherin Landes Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 021.20 / 23.01.2020


Die Kommunen können die Hundesteuer schon gut selbst regeln
Sehr geehrte Damen und Herren,
die AfD kommt mal wieder mit einem Gesetzentwurf, der einen Eingriff in die Finanzho- heit der Kommunen bedeutet. 2018 hatte sie beantragt, das Erheben einer Jagdsteuer zu verbieten. Jetzt kommt sie mit dem Verbot für Kommunen, die Hundesteuer auch für Jagdgebrauchshunde erheben zu dürfen.
Wie ist die Sachlage? Kommunen können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern er- heben. So steht es im Kommunalabgabengesetz. Dazu gehört auch die Hundesteuer. Sie beträgt bei uns meist zwischen 60 und 120 Euro pro Jahr. Sie macht also einen ge- ringen Teil der Kosten für einen Hund aus. Die Kommunen können entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und in welcher Höhe. Und sie können auch entscheiden, ob sie die Steuer auch für Jagdgebrauchshunde der Hobbyjäger erheben.
Einige Kommunen erheben eine Hundesteuer, andere verzichten ganz auf eine Hunde- steuer, wieder andere verzichten auf eine Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde oder ermäßigen sie für Jagdgebrauchshunde.
Die Ermäßigungen gelten dann auch oft für andere Hunde mit speziellen Aufgaben. Beispielsweise solche, die abgelegene Wohngebäude bewachen oder für einen Wach- dienst arbeiten. Auch für Rettungshunde gibt es zum Teil Ermäßigungen. Hunde von Förstern und Berufsjäger*innenn sind steuerbefreit. Dies gilt auch für Assistenzhunde wie Blindenhunde.

Seite 1 von 2 Von Jäger*innen wird für eine Steuerminderung oder –befreiung mit dem Argument ge- worben, sie würden mit ihren Hunden öffentliche Interessen wahrnehmen, weil sie zum Beispiel durch Unfälle verletzte Tiere aufspüren. Dies tun sie aber nur in einem Teil ih- rer Zeit, in der sie ihrem Jagdhobby nachgehen. In vielen Hundesatzungen der Ge- meinden wird der öffentliche Einsatz der Jäger*innen durch geringere oder keine Jagd- gebrauchshundesteuer auch gewürdigt.
Es ist also ein buntes Bild in unserer kommunalen Landschaft. Wir Grüne sehen keinen Grund, die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde zu verbieten und damit in die Finanz- autonomie der Kommunen einzugreifen. Wir würden ihnen dann per Gesetz die Mög- lichkeit zu Steuereinnahmen verbieten. Außerdem würde Konnexität greifen.
Die Kommunen können die Hundesteuer schon gut selbst regeln, ohne dass das Land ihnen dazwischen funkt.
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