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19.02.20
17:17 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 9 "Änderung des Rettungsdienstgesetzes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 064/2020 Kiel, Mittwoch, 19. Februar 2020
Gesundheit/ Änderung des Ret- tungsdienstgesetzes



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 9 „Änderung des Rettungsdienstgesetzes“ In seiner Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Den- nys Bornhöft:
„Der Rechtskreis rund um das Rettungsdienstwesen ist sehr komplex und umfasst Regelungen sowohl auf Landes-, Bundes- als auch auf europäischer Ebene. So kommt es, dass durch Rechtsprechung auf europäischer Ebene letztlich die Länder gefragt sind, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaf- fen, um bei dem Vergabeverfahren die heimischen Hilfsorganisationen un- terstützen zu können und gleichzeitig die erfolgreiche Arbeit der Kreise und kreisfreien Städte weitestgehend weiter erfolgreich laufen zu lassen.
In Ostholstein oder Rendsburg-Eckernförde ist für diese so wichtige Arbeit beispielsweise der Rettungsdienst Holstein AöR zuständig, in Kiel die Feu- erwehr zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern. Es gibt viele Möglichkeiten, den Rettungsdienst auszugestalten. Oberste Priorität hat hierbei aber immer die schnelle und professionelle Hilfe vor Ort. Diesen hohen Ansprüchen genügen wir in Schleswig-Holstein und darauf können wir stolz, aber vor allem den Be- schäftigten im Rettungsdienst vor Ort ausdrücklich dankbar sein.
Nun gibt es mit der Frage der Bereichsausnahme eine juristisch ebenfalls in- teressante, aber auch praktisch relevante Frage, welche durch den EuGH nunmehr beantwortet wurde. Reduzieren lässt sie sich dabei auf wenige Fragen. Handelt es sich bei dem Rettungsdienst um eine Gefahrenabwehr oder nicht? Diese Frage bejahte der EuGH. Ist der Krankentransport Gefah- renabwehr? Nach Auffassung des EuGH unterfällt der Krankentransport nicht unbedingt der Bereichsausnahme, dies sei nur dann der Fall, wenn Notfallpatienten versorgt werden würden. Auch die Frage nach der Gemein- nützigkeit von Hilfsorganisationen wurde durch den EuGH entschieden. In Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de der Diskussion auf Landesebene hatten wir die Frage zu entscheiden, wol- len wir die Bereichsausnahme in Schleswig-Holstein einführen oder nicht. Letztes Jahr haben wir uns hierzu klar positioniert. Demnach sollte sie ein- geführt werden, soweit EU-Recht der Bereichsausnahme nicht entgegen- steht.
Nachdem der EuGH die entscheidenden Fragen nunmehr geklärt hat, schaf- fen wir nun landesrechtlich Klarheit und ermöglichen den Trägern, die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst ohne eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung für mich ist, dass sich die Helfer und Träger vor Ort nicht unnötigen Verkomplizierungen und neuen Bürokratiehürden hingeben müssen, sondern dass wir als Jamaika- Regierung mit dem nun vorliegenden Vorschlag eine möglichst einfache, aber effektive Lösung schaffen, um das Vergabeverfahren auch in Zukunft simpel und fair zu gestalten. In den Ländern gibt es bereits seit Langem un- terschiedliche Regelungen, welche das Auswahlverfahren betreffen. Das wir im Norden, insbesondere mit Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und andere Länder wie NRW oder Sachsen, auf das Submissionsmodell setzen, erweist sich einmal mehr als richtig. Die hier aufgestellten Regelungen des Systems sind zielführend. Dieses Modell, bei dem die Kreise und kreisfreien Städte Träger und damit verantwortlich für die Rettungsdienste und die Vergabe sind, ist richtig und soll daher auch beibehalten werden.
Mit der heutigen Gesetzesänderung, welche die Möglichkeit der Beauftra- gung nach § 5 RDG-SH zur operativen Erfüllung der rettungsdienstlichen Leistung konkretisiert, werden wir als Jamaika-Koalition Rechtssicherheit schaffen. So wollen wir dem Rettungsdienstträger EU- und bundeskonform die Möglichkeit geben, ohne europaweite Ausschreibung die Vergabe von Leistungen vorzunehmen. Wir betonen hier aber die Möglichkeit, dass jeder Kreis die Bereichsausnahme anwenden kann, nicht jedoch muss. Mit dieser Anpassung an aktuelle europäische Rechtsprechung festigen wir die bisher gut arbeitenden Strukturen im Land. Ansonsten setzen wir weiterhin auf Bewährtes. Auch in Zukunft bedarf es eines transparenten Auswahlverfah- rens, das Wettbewerbsprinzip gilt und auch Nichtdiskriminierung bezie- hungsweise Gleichbehandlung bleiben Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Insoweit schaffen wir es, effizient und zielgenau notwendige Rege- lungen umzusetzen und die Jamaika-Koalition zeigt sich in diesem Sinne wieder einmal pragmatisch und vor allem schaffen wir Sicherheit für die vie- len Rettungskräfte in unserem Land, die anderen Menschen in Notlagen hel- fen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de