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20.02.20
12:23 Uhr
AfD

Claus Schaffer zu TOP 19: Kranke Kinder benötigen elterliche Pflege und Betreuung – dies gilt auch für 14jährige

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zum AfD-Antrag „Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben“ (TOP 19):

„Kranke Kinder benötigen elterliche Pflege und Betreuung – dies gilt auch für 14jährige“ Kiel, 20. Februar 2020 Berufstätige Eltern, die zur Betreuung ihres kranken Kindes zuhause bleiben müssen, haben einen Anspruch auf Krankengeld – sofern das zu versorgende Kind nicht älter als 12 Jahre alt ist. Die AfD-Fraktion will, dass diese Altersgrenze auf das vollendete 14. Lebensjahr angehoben wird, und fordert die Landesregierung deshalb per Antrag auf, sich auf Bundesebene für eine solche Anhebung einzusetzen. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Kinder brauchen im Krankheitsfall häusliche Betreuung und Pflege – dies gilt nicht nur für Kinder, die jünger als 12 Jahre alt sind, sondern häufig ebenso für Kinder, die älter sind. Warum berufstätige Eltern, die ein krankes Kind zuhause pflegen und betreuen müssen, nach geltender Rechtslage trotzdem nur dann einen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn ihr krankes Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht nachvollziehbar.
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung deshalb auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die in § 45 Absatz 1 SGB V festgesetzte Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben wird. Eine solche Anpassung würde nicht nur der Lebenswirklichkeit betroffener Kinder und Eltern gerecht werden. Sie entspräche auch der Beschluss- empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, der sich ebenfalls mit dem Problem befasst und für eine Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre votiert hat.
Neben dem Bedarf von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall nach elterlicher Betreuung und Aufsicht, ist auch die große emotionale und psychische Belastung zu bedenken, die es für viele Eltern darstellt, wenn sie gezwungen werden, ihr krankes Kind allein zuhause zu lassen, um zur Arbeit zu gehen.

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Die Anhebung der Altersgrenze auf das vollendete 14. Lebensjahr entspricht schließlich auch der Wertung des Jugendschutzgesetzes, in welchem sich der Kindheitsbegriff ebenfalls bis zum 14. Lebensjahr erstreckt.
Die AfD-Fraktion tritt dafür ein, die Situation von Familien mit Kindern weiter zu verbessern – die Anhebung der Altersgrenze für den Bezug des Kinderkrankengeldes ist ein ebenso sinnvoller wie gebotener Baustein dazu.“



Weitere Informationen:
• AfD-Antrag „Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben“ vom 4. November 2019 (DS 19/1805):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01800/drucksache-19-01805.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de