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20.02.20
13:32 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 19: Wenn ein Kind krank ist, braucht es seine Eltern an der Seite

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 20. Februar 2020
Bernd Heinemann: Wenn ein Kind krank ist, braucht es seine Eltern an der Seite TOP 19: Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben (Drs. 19/2011)
„Die SPD ist die Partei, die sich um die Familien kümmert. Familienpolitik ist vielfältig und hört nicht beim Kita- Ausbau oder beim Elterngeld auf. Auch in der Gesundheitspolitik müssen wir die Familien im Blick nehmen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Vor allem jetzt im Winter sind viele Mütter und Väter wieder gefordert. Die Erkältungsviren sind in den Kitas und Schulen unterwegs und wir haben gerade wieder die Grippe im Umlauf. Durchfall, Fieber, Mittelohrentzündung kennen alle Eltern. Wenn ein Kind krank ist, mit Halsweh, Husten und Fieber oder Bauchschmerzen im Bett liegt, braucht es seine Eltern an der Seite. Jeder Mutter, jeder Vater kümmert sich um sein krankes Kind und pflegt es wieder gesund. Aber für die berufstätigen Eltern wird eine längere Betreuung der Kinder oft zum Kraftakt. Und hier kann das Kinderkrankengeld dabei helfen, die Sorgen zu mindern und den eigenen Lohnausfall im Falle der Pflege und Betreuung des erkrankten Kindes zu kompensieren. Es soll in sozialer Not schützen, damit die Eltern sich voll und ganz der Gesundung ihres Kindes widmen können. Aber nicht in jeder Situation greift diese Lohnersatzleistung momentan Auch ein 13jähriges Kind mit hohem Fieber und Gliederschmerzen, weil es die Grippe hat, braucht seine Eltern. Wer die Grippe einmal durchlebt hat, weiß, dass man in dieser Situation sehr geschwächt, auf Hilfe angewiesen ist und nicht allein sein will – vor allem nicht als Kind. Und jede Mutter und jeder Vater möchte bei seinem Kind sein. Dies geht in dieser Situation allerdings nur, wenn man seine Urlaubstage dafür opfert oder sich unbezahlt freistellen lässt. Denn hier greift das Kinderkrankengeld nicht mehr. Der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag hat aufgrund einer Petition über die Altersgrenzen beim Kinderkrankengeld diskutiert und die Forderung zur Heraufsetzung der Altersgrenze über das 12. Lebensjahr hinaus unterstützt. Auch wir Sozialdemokraten sehen das so und fordern eine Diskussion darüber, welche Altersgrenze die Richtige ist. Ab wann können Väter und Mütter ohne schlechtes Gewissen ihre erkrankten Kinder allein zu Hause lassen, damit Lohneinbußen nicht entstehen? Eine weitere Regelungslücke entsteht, wenn zum Beispiel eine Mutter das bei ihr lebende Kind zu Hause gesund pflegen möchte, das Kind aber aufgrund der Einkommensverhältnisse durch den Vater privat versichert ist. Auch wenn die Mutter gesetzlich versichert ist, erhält sie das Kinderkrankengeld nicht. Das Kinderkrankengeld ist nämlich auch an den Versichertenstatus des Kindes gebunden und das muss auch gesetzlich versichert sein. Um hier die Lebenswirklichkeit in den Familien zu verbessern, wäre es wichtig, wenn der Anspruch auf das Kinderkrankengeld unabhängig vom Versichertenstatus des Kindes gelten würde. Wir sind ja sowieso der Meinung, dass eine Bürgerversicherung für alle besser wäre. Dann wäre die Problematik, dass die PKV ein Anspruch auf Kinderkrankengeld nicht vorsieht, vom Tisch. Aber so lange das noch nicht umgesetzt ist, sollte hier die Regelungslücke geschlossen werden. Und auch die Familien mit schwerstkranken Kindern, die ohnehin viel Leid zu ertragen haben, können wir noch besser unterstützen. Denn wenn ihr Kind zum Beispiel Krebs hat und wochenlang im Krankenhaus behandelt werden muss, greift das Kinderkrankengeld nicht. Erst wenn eine Heilung ausgeschlossen ist und die


1 Lebenserwartung nur wenige Wochen oder wenige Monate beträgt, erhalten die Eltern mit den Kinderkrankengeld eine finanzielle Unterstützung. Auch hier sehen wir Verbesserungsbedarf. Wir können noch einiges zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Ich habe auch Anregungen erhalten, dass die 10 Tage Kinderkrankengeld im Jahr pro Elternteil sehr knapp sind, weil vor allem kleinere Kinder mehrere Infekte im Jahr durchmachen und dann die Tage schon am Anfang des Jahres aufgebraucht sind. Lassen sie uns gemeinsam unsere Forderungen dem Sozialminister mit nach Berlin geben.“



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