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20.02.20
15:06 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch zu TOP 24: Brennende E-Autos stellen eine neue Gefahr für Garagen dar

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch zum AfD-Antrag „Brandschutz in Garagen und Parkhäusern – Brandrisiken von Elektrofahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen“ (TOP 24):

„Brennende E-Autos stellen eine neue Gefahr für Garagen dar“ Kiel, 20. Februar 2020 Die in Schleswig-Holstein bislang geltende Landesverord- nung über den Bau und Betrieb von Garagen ist 2019 erloschen. Für die damit erforderlich gewordene Neuverkündung hat die AfD-Fraktion beantragt, dass die Brandrisiken, die von E-Autos und Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ausgeht, berücksichtigt werden. Volker Schnurrbusch, verkehrspolitischer Sprecher der AfD- Fraktion, erklärt dazu:
„Kraftfahrzeuge mit Elektro- und Hybrid- oder Wasserstoffantrieb stellen im Brandfall eine besondere Gefahr dar, vor allem weil die dabei auftretenden Temperaturen extrem hoch sind, was zu einem hohen Explosions- sowie Wiederentzündungsrisiko führt. Dieses lässt sich aber nur durch eine entsprechende Kühlung bannen, für die es rund 12.000 Liter Löschwasser pro brennendem E-Fahrzeug braucht.
Diese Mengen stellen bereits auf offener Straße eine Herausforderung dar. Umso mehr gilt dies aber für E-Fahrzeuge, die in Garagen, Parkhäusern und Tiefgaragen in Brand geraten. Und selbst wenn der immense Löschwasserbedarf von 12.000 Litern pro E-Auto dort bereitgestellt werden kann, bleibt es in Tiefgaragen und Parkhäusern noch immer ein besonderes Problem, das brennende Fahrzeug zu bergen, um es in einen mit Wasser gefüllten Container zu versenken. Denn diese Methode ist derzeit noch immer das Mittel, das Feuerwehren derzeit zur notwendigen Abkühlung der Fahrzeuge wählen, falls der Brandort überhaupt dafür geeignet ist.
Die neugefasste Garagenverordnung muss diesen besondere Brandrisiken Rechnung tragen. Dazu gehört vor allem, dass die in Parkhäusern vorgeschriebenen Rauch- abschnitte verkleinert werden. Bei der Installation von Brandmeldeanlagen muss außerdem die Kopplung einer Gefahrenwarnanlage mit Gassensoren festgelegt werden, die im Alarmfall zu einer Freigabe der Ausfahrt und zu einer Sperrung der Einfahrt füh-

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



ren. Nur so lassen sich die besonderen Gefahren, die von brennenden E-Autos ausgehen, in den Griff bekommen.“


Weitere Informationen:
• AfD-Antrag „Brandschutz in Garagen und Parkhäusern“ DS 19/1999 vom 7. Februar 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01900/drucksache-19-01999.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de