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21.02.20
10:26 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 17+27: Personalstrategie im Justizvollzug weiterentwickeln

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 21. Februar 2020
Thomas Rother: Personalstrategie im Justizvollzug weiterentwickeln TOP 17 + 27: Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug und Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln (Drs. 19/1985, 19/1209, 19/1980)
„Erst einmal herzlichen Glückwunsch an den SSW! Neben der Zulagenregelung und der Änderung der Amtsbezeichnungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hatten Sie vor etwas über einem Jahr die Aufhebung des Richtervorbehalts bezüglich 15 Aufgaben vorgeschlagen. Diese Aufgaben sollten dann von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wahrgenommen werden. Nun liegt uns die Berichterstattung zu einer ganzen Aufgabe vor, die 2021 übertragen wird - und das soll „ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Berufsstandes und weiteren Steigerung seiner Attraktivität“ sein? Ich mag ja feinsinnigen Humor, aber bitte nicht auf Kosten der Beschäftigten. Dass weitere Aufgabenübertragungen geprüft werden ist gut, ebenso wie die Entlastung von Richterinnen und Richtern von Aufgaben, die andere ebenso gut erledigen können. Teilweise ist das ja auch schon geschehen und es sollte fortgesetzt werden. Und ab 2021 kalkuliert das Justizministerium sogar mit einem Personaldeckungsgrad von über 100%, so dass hier Spielraum entsteht. Das ist alles nicht neu, gehört jedoch zum Alltagsgeschäft des Regierungshandelns und ist eigentlich nicht der Landtagsrede wert. Der Landtagsrede hingegen Wert ist die Personalstrategie für den Justizvollzug. Im Bereich der Justiz gibt es eigentlich zuverlässige Berechnungen des Personalbedarfs und damit auch des Fehlbedarfs. Im Vollzugsbereich ist das nach Feststellung des PWC Gutachtens nicht der Fall. In der letzten Wahlperiode haben wir ein allgemeines Justizvollzugsgesetz beschlossen, zu dem natürlich eine Berichterstattung zum Personalaufwand gehörte. Dort wurden Stellenanteile genannt, die dafür ausreichend sein sollten, die Anforderungen an das neue Gesetz, aber natürlich auch die bereits gegebenen Aufgaben zu erfüllen. Personelle Engpässe wurden mit dem hohen Krankenstand begründet. Bundesweite Vergleiche ergaben einen Platz im oberen Mittelfeld in der Relation Mitarbeiter / Gefangener. Die Besetzung der vorhandenen Stellen lag stets über 97 %. Auch wenn die Evaluation des Gesetzes noch aussteht ist leider festzustellen, dass die damaligen Aussagen nicht zutrafen. Ich habe selbst die Unübersichtlichkeit der Ausführungen kritisiert, die Aussagen an sich aber nicht in Frage gestellt. Sie können sich vorstellen, dass es mich ärgert, den damaligen Angaben vertraut zu haben und ich finde es gut, dass die damals unzureichenden Berechnungsgrundlagen nun auf eine stabilere Basis gestellt werden. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten und damit zum Vollzug selbst würdigen und begrüßen auch wir. Es war richtig, die Ausbildungskapazitäten auszuweiten und zu verdoppeln. Und wenn Sie auf die Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt verzichten, könnten wir den Zielen zur Deckung des Personalbedarfs noch viel schneller näher kommen. Einbezogen werden müssen natürlich die Altersabgänge und die neue Arbeitszeitregelung für den Wechselschichtdienst. Ebenso ist die Vorbereitung für die Lehrgänge über die Tarifbeschäftigung sinnvoll und sollte ausgebaut werden, um die Lücken zu schließen, wenn die Ausbildung dieses Personenkreises für den allgemeinen Vollzugsdienst beginnt. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des gehobenen Dienstes sind bereits eingeleitet. Aber


1 vielleicht geht es ja auch noch ein bisschen schneller zum Ziel A 12 für Vollzugsabteilungsleitungen. Ebenso ist eine Betrachtung der Entwicklung der Aufgaben im Verwaltungsbereich erforderlich, die waren nicht Gegenstand der PWC Untersuchung. Die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten leisten einen anspruchsvollen und schweren Dienst - an jedem Tag der Woche. Dafür verdienen sie mehr öffentliche Anerkennung als ihnen in der Regel zuteil wird. Sie verdienen genau so viel Anerkennung wie Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute. Zur Verbesserung der Bezahlung wurde einiges auf den Weg gebracht, das Gesundheitsmanagement bleibt angesichts des Krankenstandes wichtig und wenn die Arbeitsbelastung erträglicher wird, freuen sich nicht nur die Beamten und ihre Familien. Damit wird ebenso den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug Rechnung getragen und somit dem Ziel der Resozialisierung der Gefangenen im Vollzug. Diesem Antrag und einer Berichterstattung rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen können wir gern zustimmen.“



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