Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.04.20
16:28 Uhr
SPD

Beate Raudies und Martin Habersaat: Inklusion kann nicht vor der Lehrkräfteausbildung Halt machen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #133 – 29. April 2020

Beate Raudies und Martin Habersaat: Inklusion kann nicht vor der Lehrkräfteausbildung Halt machen Die SPD-Landtagsfraktion hat heute im Finanzausschuss einen Antrag zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vorgelegt, um Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Schwerbehinderteneigenschaft nach § 2 Absatz 2 oder die Gleichstellung nach § 2 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt ist, auf Antrag Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu ermöglichen.
Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Beate Raudies: "Nach derzeitiger Gesetzeslage (Landesbeamtengesetz §§ 62-63) steht die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, nur aus familiären Gründen offen, nicht aber bei einer erheblichen Behinderung. Dies entspricht nicht dem heute selbstverständlichen Leitbild einer inklusiven Gesellschaft. Unsere Gesellschaft hat zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen und zur Inklusion heute ein anderes Verhältnis, als das noch vor 20 Jahren der Fall war. Inklusion ist ein kaum noch umstrittenes gesellschaftliches Leitbild geworden. Das muss dann auch Folgen für die Praxis haben.“
Der bildungspolitische Sprecher, Martin Habersaat, ergänzt: "Ohne Zweifel: das Referendariat als zweite Phase der Lehramtsausbildung stellt die angehenden Lehrerinnen und Lehrer vor erhebliche Herausforderungen, die im Regelfall nur in einem Vollzeit-Ausbildungsverhältnis bewältigt werden können. Es gibt aber Ausnahmen. Lehramtsanwärter, die eigene Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können eine Teilzeitregelung in Anspruch nehmen. Das ist mit Sicherheit schwierig, aber es ist unerlässlich. Wenn aber die Möglichkeit eines Referendariats in Teilzeit besteht, kann es keinen zwingenden Grund dafür geben, Menschen mit Behinderungen grundsätzlich von dieser Möglichkeit auszuschließen. In Schleswig-Holstein ist das wie in den meisten anderen Bundesländern bisher nicht möglich. Aber das kann kein Grund sein, diese Möglichkeit nicht zu schaffen, die zum Beispiel in Niedersachsen existiert.“



1