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17.06.20
18:21 Uhr
SPD

Martin Habersaat: zu TOP 9: Ja zum SHIBB – Nein zu dieser Form der Errichtung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. Juni 2020
Martin Habersaat: Ja zum SHIBB – Nein zu dieser Form der Errichtung TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 19/1965, 19/2230, 19/2247)
„Das Verfahren zur Errichtung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung in dieser Legislaturperiode ist so ausgestaltet worden, dass eine ganze Reihe von direkt Betroffenen gar nicht mitbekommen haben, dass sie davon betroffen sind. Während die Landwirtschaftskammer sogar in der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des SHIBB mitarbeiten durfte, wurden der Pflegekammer und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich die sich für die nichtakademischen Gesundheits- und Pflegeberufe ergebenden Folgen erst durch unsere Einladung zur mündlichen Anhörung klar. Wir sollten uns darum bemühen, das zu heilen und die parlamentarische Beratung nochmals zu eröffnen. Wir beantragen deshalb, heute noch nicht in der Sache abzustimmen, sondern eine dritte Lesung durchzuführen.
In der Sache war es kurios, dass die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ihrer eigenen Regierung gestellt haben, in dem sie ein Verschleierungsverbot an den Schulen fordern, auf den sich die Aufmerksamkeit dann konzentrierte. Wir teilen das Anliegen, aber wir hätten es für sinnvoll gefunden, dass gerade angesichts der Corona-Pandemie eine Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen gleichrangig neben schulischen Gründen vorgesehen würde, während der von Ihnen gewählte Weg die gesundheitlichen Gründe zum Sonderfall macht. Im Ausschuss haben Sie – anders als wir – Ihren Änderungsantrag als Tischvorlage verteilt und uns eine Stunde vor der Sitzung wissen lassen, dass Sie aus den zahlreichen kritischen Anmerkungen, die in den Anhörungen zur Gründung des SHIBB gemacht wurden, keinerlei Konsequenzen ziehen. Vielmehr wollen Sie diejenigen privilegierten Schülerinnen und Schüler belohnen, die zu Hause über leistungsfähige Endgeräte und WLAN verfügen, indem Sie sie für ihre außerschulischen Lernleistungen prämieren. Wer mangels technischer Ausstattung oder elterlicher Unterstützung im Homeschooling auf der Strecke blieb, wird hier gleich nochmal bestraft. Das allein schreit nach einer eigenen Anhörung, und sie wollen das en passant mitbeschließen. Das machen wir nicht mit.
Der große Punkt ist natürlich das SHIBB. Grundsätzlich halten auch wir ein solches Institut für nötig, das unsere Bildungsministerin Britta Ernst, die sich explizit als Ministerin für berufliche Bildung verstanden hatte, auf den Weg gebracht hat. Ihre Koalitionsarithmetik wurde zu Lasten der beruflichen Bildung aufgelöst, die von der allgemeinen schulischen Bildung weitestgehend abgekoppelt werden soll, auch organisatorisch, durch die künftig gesplitteten Zuständigkeiten zwischen dem Bildungsministerium für die allgemeinbildenden Schulen und dem Wirtschaftsminister als oberstem Herren der beruflichen Schulen und des SHIBB.



1 Die GEW sprach von einer Schnapsidee, die hier Wirklichkeit wird. Eingeweihte würden wohl eher von Weißwein sprechen. Wie chaotisch es zugegangen sein muss und immer noch zugeht, ist ersichtlich bei einem Vergleich des Koalitionsvertrags mit dem heute diskutierten Gesetzentwurf.
Das Ziel der Gleichwertigkeit und der Durchlässigkeit zwischen beiden Säulen unseres Bildungssystems wird der Koalitionsräson geopfert. Sie wählen den Weg, durch die jetzige Schulgesetznovelle die formal juristische Voraussetzung für die Gründung des Instituts zu schaffen, wollen dieses selbst aber nicht durch ein parlamentarisch zu beschließendes Errichtungsgesetz, sondern nur per Verordnung errichten. Diese entscheidende Schaltstelle unseres Schulsystems bleibt damit der Gestaltungsmöglichkeit durch das Parlament weitestgehend entzogen. Das gilt insbesondere für das Kuratorium, wo sie keinerlei konkrete Feststellungen treffen wollen, obwohl Sie in Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Eickhoff-Weber eingeräumt haben, dafür schon recht weitgehende Vorstellungen zu haben. Offen bleibt: Darf nun die Landwirtschaftskammer oder der Bauernpräsident ins Kuratorium? Das darf künftig Herr Buchholz entscheiden. Zusätzlich zu unserem Antrag auf eine dritte Lesung bringen wir deshalb gemeinsam mit dem SSW unseren umfangreichen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf erneut ein. Ja zum SHIBB, Nein zu dieser Form der Errichtung – bei veränderten Mehrheitsverhältnissen ist hier für die Zeit nach Jamaika eine weitere große Baustelle für die künftige Landesregierung!“



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