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28.08.20
10:27 Uhr
AfD

Claus Schaffer zu TOP 34: Linker Zeitgeist und sprachpolizeiliche Attitüden haben in Verfassung und Gesetz nichts zu suchen

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –



Claus Schaffer zur Debatte um den Rassebegriff in Rechtstexten (TOP 34):

„Linker Zeitgeist und sprachpolizeiliche Attitüden haben in Verfassung und Gesetz nichts zu suchen“ Kiel, 28. August 2020 Der Landtag debattiert heute über den Rassebegriff. Die SPD will diesen aus sämtlichen nationalen und internationalen Rechtstexten tilgen und durch einen „zeitgemäßeren“ Begriff ersetzen. Claus Schaffer, innen- und rechts- politischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu in seiner Rede:
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste! Die SPD möchte mit ihrem Antrag nichts weniger, als das Tilgen des Begriffes „Rasse“ aus allen nationalen und internationalen Rechtstexten. Begründet wird dieses Ansinnen mit der Annahme, dass der Begriff ‚Rasse‘ in Gesetzen, Verfassungen und Rechtstexten die argumentative Grundlage für die Existenz von menschlichen Rassen darstelle. Und wer dieser Idee folgt, sei ein Rassist. Wissenschaft und Forschung sind sich in der Frage, ob es menschliche Rassen überhaupt gibt, nicht ganz einig.
Folgt man aber der herrschenden Meinung, wonach das menschliche Genom eine Ein- teilung der Spezies Mensch in klar zu unterscheidende Untergruppen mit übereinstim- menden genetischen Merkmalen, also Rassen, nicht erkennen lasse, kann man diesem Punkt in der Begründung im SPD-Antrag sogar folgen. Es ist jedoch der einzig sinnvolle in ihrem Werk.
Nur, meine Damen und Herren, das hilft uns in der Debatte leider nicht, denn der nor- mative Ansatz ist ein anderer als der wissenschaftliche Ansatz. Ein Blick in die deutsche Vergangenheit hilft uns da weiter. Denn dieser erklärt, warum der Begriff der „Rasse“ ins Grundgesetz kam - und so Rechtsgrundlage für viele weitere Normen wurde. Ziel war es nämlich, der menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus, wonach Men- schen unterschiedlicher Rassen unterschiedliche Wertigkeiten haben sollten, bis hin zur Aberkennung des Existenzrechts, etwas entgegenzusetzen. Und zwar etwas, dass stark, für jedermann unmissverständlich und im Idealfall für alle Zeiten gültig ist.


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Etwas das eben nicht dem ‚Zeitgeist‘ (auch nicht dem der SPD) unterliegt oder im Lichte neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse die ursprüngliche Absicht konterkariert. Und genau darum geht’s. Die Fortführung des Begriffs ‚Rasse‘ ist auch in der jüngeren Zeit nicht nur in Deutschland aus gutem Grund vorgenommen worden. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Antirassismuskonvention und die EU-Antiras- sismusrichtlinie von 2000 verzichten gerade nicht auf ‚Rasse‘ als Rechtsbegriff. Sie ver- wenden diesen Begriff als klares Bekenntnis gegen jede Form von Rassismus.
Der Begriff ‚Rasse‘ ist doch nicht die Grundlage für Rassismus, er ist vielmehr das Instru- ment, um Rassismus erkennbar zu machen. Wir können so Rassismus benennen, wir können ihn adressieren – und genau das brauchen wir auch, um Rassismus wirksam ent- gegenzutreten.
Prof. Gregor Thüsing von der Universität Bonn plädiert, wie wir auch, den Begriff ‚Rasse‘ im Grundgesetz stehen zu lassen. Denn der Begriff der ‚Rasse‘ steht bewusst und über- legt in unserer Verfassung. Mit einer Streichung des Wortes würde gerade das klare Be- kenntnis des Grundgesetzes gegen den Rassismus verloren gehen. Die Verwendung des Begriffs Rasse impliziert nicht etwa die Akzeptanz einer solchen Theorie. Vielmehr schafft der Begriff der ‚Rasse‘ im Gesetzestext die Anknüpfung an den Begriff des ‚Rassismus‘ und erhält so die wichtige Signalwirkung dieses Wortes.
Prof. Thüsing ist da sehr klar: (Zitat) ‚Wer nur den Wortlaut ändern will und nichts in der Sache, der betreibt bloße Gesetzgebungskosmetik.‘ Und ‚Es ist also gerade das klare Be- kenntnis des Grundgesetzes gegen den Rassismus, das droht verloren zu gehen. Wichti- ger, als die Rasse aus der Verfassung zu entfernen, ist es, den Rassismus aus unserer Gesellschaft zu entfernen.‘
Wolfgang Thierse (SPD), Germanist und ehemaliger Bundestagspräsident, sagte zum Thema im Deutschlandfunk: ‚Man soll sich nichts vormachen die Tilgung eines Begriffs erledigt nicht die Aufgabe.‘ Er zeigte sich ‚eher skeptisch gegenüber Säuberungsakten in der Sprache und in der Öffentlichkeit‘.
Und hier kommen wir tatsächlich zu dem, was aus dem hölzernen Pferd der von Ihnen angestoßenen Debatte herausspringt: Die politische Diskussion verengt sich zunehmend auf den Begriff Rassismus und ähnlich intendierte Bezeichnungen als Kampfbegriffe und Totschlagargumente im öffentlichen Diskurs.
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Aber: Man ist nicht Rassist, wenn man das Fehlverhalten einer Minderheit kritisiert. Man ist nicht automatisch ein antiislamischer Rassist, wenn man den politischen Islam kriti- siert. In derselben rhetorischen Mechanik ist man auch kein Klimaleugner, wenn man nicht bedingungslos der Energiewende folgt, und man ist als Kritiker von staatlichen Corona-Maßnahmen nicht automatisch ein Corona-Leugner.
Wo wir eine differenzierte und faktenbasierte Debattenkultur brauchen, folgt stets der rhetorische Totschlag. Diesen Weg sollten wir nicht weitergehen, denn Rassisten und Extremisten profitieren von unserer Unfähigkeit, hochbrisante und wichtige Diskussio- nen im öffentlichen Raum angemessen und frei auszutragen.
Bei der Verwendung des Begriffs Rassismus müsse darauf geachtet werden, dass (Zitat) ‚…wir diesen nicht ubiquitär, fast totalitär verwenden – und alles des Rassismus verdäch- tigen, so dass Leute gar nicht mehr wissen, in welcher Sprache sie überhaupt noch reden dürfen…‘, so Wolfgang Thierse im Deutschlandfunk im Juni 2020.
Ihr Antrag ist die Weiterführung des Versuchs, den Begriff ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz zu tilgen. Nur dieses Mal kommen sie aus der anderen Richtung. Es ist ihr ‚Zeitgeist‘, der hier eine Verfassungsdebatte verstetigen will, wo sie tatsächlich nicht erforderlich ist.
Das Grundgesetz ist nicht das Problem. Die nationalen oder internationalen Rechtstexte sind nicht das Problem. Sondern Rassismus ist das Problem. So sprechen wir ohne jeden Zweifel zum Beispiel dann von Rassismus, wenn ein Mensch mit einer anderen Hautfarbe als ‚Abkömmling eines Gorillas‘ oder als ‚jüdischer Neger‘ bezeichnet wird. Diese Worte stammen von dem Rassisten und Vordenker kommunistisch oder sozialistisch ausgerich- teten Politikern namens Karl Marx. Zweifellos eine historische Figur, und eine die die SPD vor 2 Jahren anlässlich des 200. Geburtstags des ‚Denkers‘ als ‚IN‘ bezeichnete und diesen für sich ‚neu entdeckte‘. Es gab in Trier sogar eine Denkmalsetzung für das monumentale Geschenk aus der kommunistischen Diktatur China, feierlich eröffnet von Malu Dreyer (SPD).
Wir stehen klar gegen Rassismus. Wir stehen aber auch ebenso klar gegen die Verwen- dung des Vorwurfes ‚Rassismus‘ gegen missliebige Meinungen. Sprachpolizeilichen An- sinnen, wie aus der linken Ecke inzwischen gewohnt, erteilen wir eine Absage. Schade, dass die heutige CDU dazu nicht mehr die Kraft hat.


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Und vielleicht sollten die Damen und Herren von der SPD zunächst einmal über ihre ei- genen Idole und Helden nachdenken, bevor sie sich anmaßen, in Deutschland die Deu- tungshoheit über Begriffe innezuhaben.

Ihren Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“



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