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28.08.20
15:26 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes in Schleswig-Holstein

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 29 – Bericht zum Umsetzungsstand Pressesprecherin des Onlinezugangsgesetzes in Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der digitalpolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Joschka Knuth: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 280.20 / 28.08.2020


Schleswig-Holstein liefert beim Onlinezugangsgesetz richtig ab
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
Minister Albrecht hat uns gerade ausführlich die Strukturen und die Bedeutung des On- linezugangsgesetzes dargelegt. In der Tat klingt der Titel recht sperrig und auf den ersten Blick wirkt das Vorhaben weit weg von unser aller Alltag.
Warum ist das Onlinezugangsgesetz für uns alle relevant? Und warum ist es richtig und wichtig, dass wir auch hier im Landtag darüber beraten?
Erstens: Das Onlinezugangsgesetz betrifft uns alle. In Zukunft müssen Sie nicht mehr zum Amt, um Ihr Auto umzumelden. In Zukunft verlängern Sie Ihren Personalausweis einfach im Internet und in Zukunft müssen Sie bei vielen Interaktionen mit dem Staat nicht mehr alle Informationen neu angeben.
Die angesprochenen 6.000 Verwaltungsleistungen sind in der Praxis sehr reale Vor- gänge. Und bei vielen von diesen fällt direkt bei den Bürger*innen Frust weg, weil sie beispielsweise nicht mehr ein halbes Jahr auf einen Termin im Rathaus warten müssen.
Damit werden wir in Deutschland – wenn alle mitziehen – in zweieinhalb Jahren eine barrierearme, digitale Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger*innen ermögli- chen. Wir werden dann endlich da sein, wo andere Länder heute selbstverständlich schon sind – zum Beispiel bei unseren dänischen Nachbar*innen.
Zweitens: Das Onlinezugangsgesetz alleine reicht nicht aus. Worüber noch viel zu wenig
Seite 1 von 2 gesprochen wird: Das Onlinezugangsgesetz alleine regelt nur, dass die Verfahren für die Bürger*innen als Online-Verfahren zur Verfügung stehen müssen. Das kann im Worst- Case-Szenario eben auch bedeuten, dass Sie online eine Eingabemaske haben, da ge- ben Sie alle Informationen ein und in der Verwaltung kommen diese Daten dann als PDF- Datei an, die ausgedruckt und weiterbearbeitet wird.
Das Onlinezugangsgesetz macht nur dann Sinn, wenn wir nicht nur die User-Journey von uns Bürger*innen in den Blick nehmen, sondern die Verwaltung und ihre Prozesse als inhärenten Bestandteil der Verfahren und als ebenso wichtige „Nutzerin“ ansehen.
Das heißt: Wir müssen über unsere gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern vor allem im Bund. Und ich frage den Bund wirklich: Wo ist das einheitliche Nutzer*innenkonto? Wo ist das Gesetz zur Anpassung von Rechtsvor- schriften an die Onlinezugangsgesetz-Umsetzung?
Drittens: Das, was in Schleswig-Holstein passiert, ist wirklich interessant – im positivsten Sinne. Schleswig-Holstein liefert im Gegensatz zu ein paar anderen Ländern beim On- linezugangsgesetz richtig ab. Im Rahmen der Themenfeldführung für das Themenfeld Umwelt wurden bereits viele Leistungen online gebracht – das haben wir gehört. Aber vor allem hat Schleswig-Holstein ja auch schon die Prozessstrukturen vorbereitet, um die Leistungen, die aus anderen Ländern kommen, hier zu implementieren sowie gegebe- nenfalls aufzufangen, was von anderen Ländern nicht rechtzeitig geschafft wird.
Und Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Kommunen eine einmalige Bearbei- tungsstruktur aufgebaut. Durch die Bündelung von Prozessen beim IT-Verbund Schles- wig-Holstein, kurz ITVSH, kommt richtig Zug in die Bearbeitung der kommunalen Leis- tungen.
Viertens: Das Onlinezugangsgesetz stellt auch viele spannende Fragen und Herausfor- derungen an unsere Gesetze, unsere Verwaltungsverfahren und unsere Verwaltungs- und Staatsstrukturen: Durch die Digitalisierung der Prozesse muss jedes Verwaltungs- verfahren einmal neu durchdacht werden. Was eine Chance für die Bundesrepublik! Und dabei wird nicht nur deutlich, dass innerhalb einzelner Verfahren enorme Entbürokrati- sierungs- und Beschleunigungs-Potenziale gehoben werden können, sondern dass ins- besondere durch die Verknüpfung von Verfahren auf Seiten der Verwaltung richtig viel Arbeit für Staat und Bürger*innen wegfallen könnte. Bei der Erarbeitung von sogenannten Basisleistungen in den themenfeldführenden Ländern wird deutlich, welche Mehrkosten die sehr diversen Regelungen auf Länder- und insbesondere auf kommunaler Ebene ver- ursachen.
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