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23.09.20
17:27 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 3: Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht eine ausreichende Finanzierung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. September 2020
Stefan Weber: Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht eine ausreichende Finanzierung TOP 3: Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Drs. 19/2279, 19/2384)
„Im Juni 2020 hat die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin den ersten Medienänderungsstaatsvertrag unterschrieben. Damit wurde der Weg freigemacht für die nötigen Abstimmungen in allen Länderparlamenten. Der Rundfunkbeitrag soll 2021 von jetzt 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Cent pro Monat steigen. Seit 2009 ist es dann die erste Erhöhung. Die neue Beitragsperiode dauert von Januar 2021 bis Dezember 2024. Die Sender hatten einen deutlich höheren Finanzierungsbedarf angemeldet und rechnen deshalb mit Kürzungen. Für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Die KEF erstellt ihre Empfehlung auf Grundlage des Finanzbedarfs, den ARD, ZDF und Deutschlandradio zuvor melden. Angesichts der herausfordernden Finanzlage hat der NDR bereits reagiert. Er wird in den kommenden vier Jahren 300 Millionen Euro einsparen. Ausgaben für Personal, Produktion, Verwaltung und Programm werden gesenkt. Bis 2028 will der NDR zehn Prozent seines Aufwands für Personal kürzen. Dafür werden mindestens 200 Planstellen nicht nachbesetzt. Das sind tiefe Einschnitte. Der Rundfunkrat unterstützt die geplanten Maßnahmen des NDR. Ich bin sicher, dass die Leistungsfähigkeit des NDR auch in Zukunft gesichert ist, hoffe aber auch, dass die Qualität und Vielfalt erhalten bleibt. Man kann den NDR nur loben, der seinen Auftrag für Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung, unter erschwerten finanziellen Bedingungen zu erfüllen versucht. Nun zurück zu den Abstimmungen in den Länderparlamenten. Nach langen Verhandlungen haben sich also die Ministerpräsidentinnen und – präsidenten auf eine Anhebung des Rundfunkbeitrags geeinigt. Eigentlich sollte jetzt alles klappen, um mit der Zustimmung in den Landesparlamenten, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik zu sichern. Aber nein, aus dem CDU-geführten Bundesland Sachsen-Anhalt droht Widerstand gegen die Anhebung. Was liest man nicht alles in den Printmedien für Argumente der Gegner gegen eine Anhebung, zu groß, zu teuer oder vielleicht zu links. Mit ihrer bisherigen Querstellung zum Rundfunkstaatsvertrag steht die CDU in Magdeburg aber nicht alleine da. Auch die AfD lehnt ihn ab, allerdings möchte sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen. Dass da eine Koalition der Neinsager aus CDU und AfD den Rundfunkstaatsvertrag kippen könnte, muss jede Demokratin und jeden Demokraten mehr als beunruhigen. Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen, von der CDU, wie Medien berichteten, scheint ihr früherer Fraktions- und Landeschef, Christian von Boetticher, auch zu den Neinsagern zu gehören. Als Vorsitzender des Wirtschaftsrates der Nord-CDU fordert er die Ablehnung des Änderungsstaatsvertrages. Angeblich sollen die 86 Cent Anhebung nicht zielführend mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb im internationalen Informationsmarkt sein. In diesem Zusammenhang frage ich mich, seit wann eigentlich Informationenangebote öffentlich-rechtlicher Sender unter Marktgesichtsaspekten betrachtet werden? Nun aber zurück nach Sachsen- Anhalt. Herr Günther, bitte wirken sie auf ihren CDU-Ministerpräsidenten Kollegen Reiner Haseloff ein, hier endlich, den eigentlich unbegründeten Widerstand gegen eine Rundfunkbeitragserhöhung aufzugeben. Bedenken Sie bitte auch die Alternative. Sollten nicht alle Landtage einem solchen Beitragsanstieg zustimmen, könnte es zu einem Rechtsstreit kommen. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Anstalten vorm


1 Bundesverfassungsgericht klagen würden und dass diese Klage dann auch gute Erfolgsaussichten hat. Gerade in Zeiten von Fake News und wachsendem Populismus braucht die Gesellschaft die redaktionellen Angebote der Sender dringender als je zuvor. Herumfeilscherei, den 1. Medienänderungsstaatsvertrag vielleicht sogar platzen zu lassen, da ist eine Erhöhung von 86 Cent der falsche Ansatz. Es liegt jetzt an uns in den Parlamenten, mit der Beitragserhöhung Verbesserungen für die Finanzausstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf den Weg zu bringen. Wir müssen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesichts zunehmender Angriffe auf die Pressefreiheit bei gleichzeitig besorgniserregend abnehmender Medienvielfalt die angemessene Bedeutung zumessen, auch finanziell. In Zeiten von Hetze und Falschmeldungen stehen gerade die öffentlich-rechtlichen Sender für journalistische Unabhängigkeit. Deshalb brauchen wir auch ausreichende Finanzierung. In der Corona-Krise ist überdeutlich geworden, wie wichtig unabhängiger Qualitätsjournalismus ist, denn in dieser Krise suchen die Menschen nach seriösen Informationsquellen und da machen unsere öffentlich-rechtlichen Sender eine sehr gute Arbeit. Unsere Fraktion stimmt dem Ersten Medienänderungsstaatsvertag zu.“



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