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29.10.20
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zu den Sorgen der Landwirtschaft und Wildgänsen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 38 – Wildgänse auf erträglichen Bestand reduzieren Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Bernd Voß: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 353.20 / 29.10.2020

Diese Scheindebatte trägt nicht zur Lösungsfindung bei
Sehr geehrte Damen und Herren,
in großen Schwärmen ziehende und rastende Gänse sind für Naturliebhaber*innen eine Freude, richten aber auf landwirtschaftlichen Flächen durch Fraß und Verkotung erhebli- che Schäden an. Das Problem ist nicht neu, hat sich durch den Anstieg der Gänsezahlen in den letzten Jahren aber verschärft. Einzelne Betriebe, deren Flächen bevorzugt auf- gesucht werden, sind besonders hart betroffen.
Das wollen wir nicht wegdiskutieren. Diesen Betrieben muss geholfen werden. Deshalb gibt es Angebote im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, die Ausgleichszahlungen für die Duldung der Gänse auf bestimmten Flächen und Vergrämung auf anderen Flächen ermöglichen. Der Landtag hat 2016 die Landesregierung einstimmig gebeten „ein lan- desweit abgestimmtes und breit akzeptiertes Handlungskonzept für gänsebedingte Fraß- schäden in der Landwirtschaft zu entwickeln. Dabei sollen lokale Kooperation mit Land- wirten, Jägern und Naturschützern zur Festlegung von ausreichend großen Duldungs- und Nichtduldungsgebieten für Gänse gebildet werden“.
Und genau das macht die Landesregierung. Ein Online-Tool zur Erfassung der Schäden wurde eingerichtet. Seitens der Landwirtschaft wird eine Umstellung auf Entschädigungs- zahlungen gefordert. Wir Grüne sind dafür offen. In den Diskussionen um die zukünftige EU-Agrarförderung setzt sich das Land dafür ein, dass Entschädigungszahlungen für Gänseschäden in der nächsten Förderperiode kofinanzierungsfähig werden. Wenn dies auch der Wunsch der beteiligten Akteure ist, wollen wir die Mittel aus dem Gänse-Ver- tragsnaturschutz zukünftig dafür verwenden.

Seite 1 von 2 Eine immer wieder erhobene Forderung betrifft die Bejagung der Vögel. So sollen Jagd- zeiten verlängert und deren Schutzstatus verändert werden. Dazu ist zu sagen: die Be- jagung von Graugänsen findet tatsächlich gar nicht im rechtlich möglichen Umfang statt. Hier sind also nicht die gesetzlichen Regeln sondern tatsächlich die jagdliche Praxis ver- antwortlich.
Für die Nonnengans gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten ein strenger Schutz nach der EU- Vogelschutzrichtlinie. In Schleswig-Holstein haben wir das Fenster für mögliche Vergrä- mungsabschüsse so weit wie möglich geöffnet. Darüber hinaus sind auf Antrag einzelne Schonzeitabschüsse oder Eientnahmen von Grau- und Nonnengänsen möglich. Auch ein Verscheuchen durch Schreckschuss, durch Betreten oder Befahren der Flächen ist grundsätzlich möglich. Das macht aber nur Sinn, wenn die Gänse dann auf Ruheräume ausweichen können. Ansonsten wird das Problem verschärft. Die Gänse haben durch das häufige Auffliegen einen höheren Energieverbrauch und fressen noch mehr. Das gleiche gilt natürlich auch im Falle des Abschusses einzelner Gänse, die anderen fliegen auf und sind anschließend hungriger als vorher.
Mit den rechtlich zulässigen und praktisch umzusetzenden jagdlichen Regulierungsmög- lichen ist kein Rückgang der Schäden zu erreichen. Das ist also eine Scheindebatte, die nicht zur Lösungsfindung beiträgt. Ebenso wenig wie der AfD-Antrag, der Maßnahmen fordert, die heute schon möglich sind. Er ist daher obsolet und wir lehnen ihn konsequen- terweise ab. ***



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