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30.10.20
12:46 Uhr
SSW

Lars Harms: Planungssicherheit für die Kommunen

Presseinformation
Kiel, den 30.10.2020



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 7+8 Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichs
Drs. 19/2156; 19/2477; 19/2119; 19/2478


„Der Finanzausgleich der Küstenkoalition hat Bestand und Jamaika führt ihn
fort. Damit gibt es Planungssicherheit für die Kommunen.“

So kompliziert die Materie ist, mit der wir es mit dem Finanzausgleich zu tun haben, so wichtig ist
sie: sie berührt nämlich die wichtigen Säulen unserer demokratischen Struktur. Landtag und
Landesregierung tragen über ein gerechtes Finanzmodell dafür Sorge, dass die Aufgaben der
unterschiedlichen Ebenen, also Land und Kommunen, ausreichend mit Finanzen unterfüttert
werden. Nur auf diese Weise können diese Aufgaben dann auch tatsächlich ausgeführt werden.
Wenn Aufgaben vorgeschrieben werden, müssen auch die nötigen Gelder zur Verfügung stehen.
Alles andere hilft nicht weiter.


Die damalige Küstenkoalition hat versucht, diesen Weg möglichst weit zu gehen. Dass Jamaika
sich an die Wegmarken und die Beschilderung hält, zeigt, dass die Richtung stimmte. Die damalige
massive Kritik ist inzwischen verstummt. Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes hat einen
Prozess in Gang gesetzt, an dem die Kommunen sich sehr konstruktiv beteiligen konnten und der 2

sogar eine schleswig-holsteinische Besonderheit hervor gebracht hat: durch ein externes
Gutachten konnten die Finanzbedarfe von Kommunen und Land umfassend ermittelt werden.
Eine derartig wissenschaftlich fundierte Begutachtung ist einmalig in Deutschland und ist eine
gute Grundlage für die Entscheidungen des Landtages.


Die gerechte Finanzierung der Flüchtlingskosten, die auskömmlichen Investitionen der Schulen
und nicht zuletzt der Wunsch vieler Kommunen nach einer differenzierten Kreisumlage gehören
zu den Aufgaben, die das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat.
Vor allem beim Schulgesetz ist etwas gelungen, das noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen
ist. Das Gesetz macht keine Unterschiede mehr: Die Schulen der dänischen Minderheit sowie die
Privatschulen gehören heutzutage selbstverständlich in die gesetzlichen Schulregelungen hinein.
Sie werden genauso bei der Finanzierung bedacht, wie die öffentlichen Schulen der deutschen
Mehrheitsbevölkerung. Es erfüllt mich mit einer gewissen Genugtuung, dass das, was in der
Landesverfassung verankert wurde, tatsächlich Einzug in den Gesetzgebungsalltag des Landes
gefunden hat. Die Gleichstellung der Minderheiten hört nämlich nicht bei Sonntagsreden auf,
sondern bewährt sich gerade in Gesetzen, die von Anfang an die Bedürfnisse der Minderheiten
mitdenken. Keine Sonderregelung oder Nebengesetze, sondern die volle Anerkennung der
Minderheiten im Rahmen des Investitionszuschusses des Schulgesetzes. Hier zeigt sich ein
Gesinnungswandel, der nun rein gar nichts mehr mit den Grenzlandkämpfen vergangener
Jahrzehnte zu tun hat. Darum gilt mein ausdrücklicher Dank allen Beteiligten.


Auch bei der Kreisumlage zeigt sich, wie sich Schleswig-Holstein in den letzten Jahren verändert
hat. Früher hatten finanzschwache Kommunen kaum die Möglichkeit, ihre Interessen
einzubringen. Ihnen fehlten schichtweg die Ressourcen. Heutzutage werden ihre Interessen nicht
nur anerkannt, sondern sollen in einer differenzierten Kreisumlage auch Einzug in die
Finanzverteilung innerhalb der Kreise halten. Aus der Sicht Nordfrieslands, wo es finanzstarke
Kommunen ohne Zukunftssorgen ebenso gibt wie finanzschwache Kommunen ohne große
Rücklagen, ist die kreisinterne Umverteilung ein Zeichen der Solidarität. Daher freue ich mich, dass 3

ein entsprechender Änderungsantrag des SSW Eingang gefunden hat in einen weiteren
Änderungsantrag der Jamaika-Koalition, der nun auch in der gestrigen Innen- und
Rechtsausschusssitzung beschlossen worden ist. Die Erhebung einer differenzierten Kreisumlage
ist und bleibt ein optionales Instrument, das vor Ort anhand der jeweiligen individuellen
Gegebenheiten eingesetzt werden kann. Ich wünsche mir, dass andere Landkreise dies fortan auch
nutzen werden.


Am Ende bleibt festzustellen: Der Finanzausgleich der Küstenkoalition hat Bestand und Jamaika
führt ihn fort. Damit gibt es Planungssicherheit für die Kommunen.