Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.05.21
16:01 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 62 – Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der perso- Pressesprecherin nellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 174.21 / 20.05.2021



Eine genaue Beschreibung der geistigen und moralischen Befindlichkeit der Nachkriegszeit
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Danker, sehr geehrte Mitarbeiter*innen des Teams,
heute Morgen haben Sie uns die zentralen Ergebnisse der im April 2018 in Auftrag ge- gebenen Studie in beeindruckender Weise vorgestellt. Ich denke, die allermeisten von uns werden dabei ein Gefühl der Beklemmung erlebt haben. Schon die Erkenntnisse aus der ersten Studie, welche die Landtage und die Landesregierung von 1946 bis 1987 in den Fokus nahm, waren sehr bemerkenswert. Unser ehemaliger Landtagskollege Jürgen Weber, der den Vorsitz des vom Landtag gebildeten Beirats zur ersten Studie innehatte, fasste es so zusammen: „Die Studie hat das Bild Schleswig-Holsteins als Sonder- und Extremfall von Karrierewegen ehemaliger Nationalsozialisten nicht widerlegt, sondern umfassend bestätigt.“
Dies gilt nach dem Vortrag von heute Vormittag noch viel mehr für große Teile der unter- suchten Berufs- und Verwaltungsbereiche, namentlich für die Justiz, das Polizeioffiziers- korps, aber auch für bestimmte Bereiche der Landessozialverwaltung oder Berufsgrup- pen wie die Siedlungsexpert*innen im Landwirtschaftsministerium. Ich befürchte, dass eine entsprechende Analyse anderer Funktions- und Beamt*innengruppen in der schles- wig-holsteinischen Exekutive, aber auch im Bildungssystem ein ähnliches Bild ergeben würde.
Auch die im März im Sozialausschuss vorgestellte Studie zu den langjährigen, miss- bräuchlichen Medikamentenversuchen an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Seite 1 von 3 Psychiatrien des Landes weist aus meiner Sicht auf eine Kontinuitätsproblematik hin. Ein Beispiel aus der Studie, welches mich als Juristen besonders erschreckt hat, möchte ich kurz darstellen. Es findet sich im Beitrag zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen: Am 19. Mai 1944 beantragte Werner Rhode, Staatsanwalt bei dem Sondergericht am Deutschen Landgericht in Prag, gegen die tschechische Schnei- derin Anna Kovàr die Todesstrafe. Der einzige Anklagevorwurf lautete, sie habe sich mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem aus dem Prager Ghetto geflohenen Juden Franz Guempel, zum Kaffee, zum Essen oder zu Spaziergängen getroffen. Die Angeklagte wurde antragsgemäß verurteilt und hingerichtet. Rhode beantragte als Ankläger am Son- dergericht in Prag in vielen ähnlichen Bagatellfällen die Todesstrafe.
Zehn Jahre später, im Juli 1954, ist Rhode bereits Erster Staatsanwalt in Kiel, ein halbes Jahr später Oberregierungsrat im Landesjustizministerium als Personalreferent. Er macht also gerade eine steile Karriere, als ihn die Vergangenheit einholt. Die NS- Justizverbrechen an den Sondergerichten der Nationalsozialisten geraten aufgrund inter- nationalen Drucks in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen, mindestens wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung.
Seit Januar 1960 werden auf Anzeige von zwei Studenten des SDS Ermittlungen auch gegen Rhode geführt. Sachbearbeiter ist der Kieler Oberstaatsanwalt Paul Adolf Thamm. Dessen Rolle im Nationalsozialismus wird in der vorliegenden Studie als 'exponiert/nati- onalsozialistisch' eingestuft, als Verfolgungsakteur in der Variante B, also als ein Mann, bei dem nach Quellenlage zumindest eine persönliche Nähe zu, wenn nicht gar Verstri- ckung in NS-Gewaltverbrechen unterstellt werden muss.
Wie beurteilt Thamm strafrechtlich das Agieren seines Berufskollegen Rhode vor 16 Jah- ren in Prag? Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rhode wegen Rechtsbeugung wer- den im Dezember 1960 eingestellt. Seine Justizkarriere geht bruchlos weiter, 1978 wird er im Rang eines Leitenden Ministerialrates pensioniert.
Viele Erkenntnisse aus der Studie sind ebenso beklemmend: 1965 waren von den 120 betrachteten Personen aus dem Führungskorps der Landespolizei knapp 53 Prozent während des Nationalsozialismus 'exponiert/nationalsozialistisch' orientiert. 61 waren Be- satzungs- oder Verfolgungsakteure, ganz überwiegend in der Kategorie B, also zum Be- spiel Mitglieder der Gestapo oder in Sonderpolizeieinheiten, die für Massenerschießun- gen in den besetzten Ostgebieten verantwortlich waren.
Wie lässt sich mit einem solchen Führungspersonal eine rechtsstaatlich orientierte, de- mokratisch gesinnte Polizei aufbauen? Waren nicht die meisten dieser Akteure ab 1948 maßgeblich in Personalentscheidungen eingebunden, die den Geist der Polizei noch über weitere Jahrzehnte mitprägten? Wie übertrugen sich ihre Denkmuster und Vorstel- lungswelten auf die nächsten Generationen der von ihnen ausgebildeten und geführten jüngeren Beamt*innen? Die gleichen Fragen gelten für den Bereich der Justiz.
Der bedeutende Wert der vorliegenden Studie liegt darin, mit dem bereits für die erste Kontinuitätsstudie neu entwickelten und wegweisenden Methodenarsenal prägende Ele- mente des herrschenden Geistes nach 1945 in wichtigen exekutiven Strukturen Schles- wig-Holsteins einzufangen. Und zwar empirisch, mit biografisch genau belegten Einord- nungen, mit exakten Zahlen und Diagrammen auf Grundlage der untersuchten Lebens- läufe von immerhin 482 prominenten Personen. Damit gelingt es, die geistige und mora- lische Befindlichkeit der Nachkriegszeit genauer als bisher zu beschreiben.
Ich bin sehr froh, dass wir uns vor zwei Jahren einstimmig dazu entschlossen haben,
2 diese Folgestudie in Auftrag zu geben, und dass wir erneut Professor Danker und sein Team für diese Arbeit gewinnen konnten. Vor uns liegt das Ergebnis einer ebenso ar- beitsintensiven wie wissenschaftlich akribischen Recherche- und Auswertungsarbeit ei- nes perfekt zusammenarbeitenden Teams der Forschungsstelle für regionale Zeitge- schichte und Public History an der Europa-Universität Flensburg. Ihnen gilt unser aller großer Dank. Ich gehe davon aus, dass diese Studie mindestens die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und Anerkennung in der Geschichtswissenschaft erhalten wird wie schon die erste Studie. Sie wird hoffentlich vor allem ihren Weg finden in die Ausbildung und Fortbildung von Jurist*innen, Polizeivollzugskräften und zum Beispiel in die Lehr- pläne unserer Verwaltungsfachhochschule in Altenholz. Denn sie zeigt uns auf: exekutive Funktionseliten stehen in der Gefahr, missbraucht zu werden, sie sind aber auch in ho- hem Maße anpassungsfähig.
***



3