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21.02.22
15:24 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner: Ein Gesetz alleine digitalisiert noch gar nichts

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #331 – 21. Februar 2022
Dr. Kai Dolgner: Ein Gesetz alleine digitalisiert noch gar nichts Anlässlich der Pressekonferenz von Jan Philipp Albrecht zum Digitalisierungsgesetz erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Kai Dolgner: „Schon die Überschrift der Pressemitteilung von Herrn Albrecht beschreibt die Lage wohl unfreiwillig richtig. Im Gegensatz zur landläufigen Auffassung ist ein Quantensprung nämlich eine minimale Änderung des Energieniveaus. Und wenn er dann noch feststellt, dass man etwas nur können würde, heißt das halt auch noch lange nicht, dass man tatsächlich auch etwas gemacht hätte. Das ist eine bittere Bilanz am Ende einer Amtszeit, vor allem weil die Digitalisierung doch ein großes Projekt von Jamaika werden sollte. Offenbar geht Herr Albrecht davon aus, dass das Gesetz ganz von alleine die Verwaltung digitalisieren würde – ohne zusätzliche Mittel oder Personal. Das kann und wird so nicht klappen, denn jeder, der einmal eine Digitalisierung – zum Beispiel in der freien Wirtschaft – mitgemacht hat, weiß, dass dies zusätzliches Geld und mindestens für die Übergangszeit mehr Personalaufwand bedeutet. Und dann soll die Verwaltung auch noch in Einzelprojekten entwickelt werden – früher nannte man so etwas Flickenteppich. Leider konnte sich Jamaika nicht einmal dazu entschließen, auch Kreise und Kreisfreie Städte, wenn sie als Landesbehörde tätig sind, zu einer vollständigen Digitalisierung zu verpflichten – geschweige denn den Kommunen die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Falls es Herrn Albrecht entgangen sein sollte, seine Beispiele wie die Änderung der Wohnadresse, die Verlängerung des Führerscheins oder die Bezahlung von Gebühren, machen die Bürgerinnen und Bürger nämlich gegenüber ihrer Kommunalverwaltung. Deshalb ist es schade, dass der entsprechende SPD-Antrag im Ausschuss abgelehnt wurde. Wir hätten die Behörden nämlich dazu verpflichtet, grundsätzlich auf schriftliche Anträge zu verzichten, außer wenn die Behörde selbst nachweisen kann, dass ein schriftlicher Antrag unverzichtbar ist. Einen digitalen Personalausweis gibt es nämlich schon lange, nur machen kann man mit ihm nicht viel, weil es angeblich ja überall trotzdem der Schriftform bedarf. Aber das alles muss unseren Digitalisierungsminister ja nicht mehr kümmern. Nachdem er zweieinhalb Monate vor der Landtagswahl am Ende der Legislaturperiode zumindest überhaupt einmal ein Digitalisierungsgesetz vorgelegt hat, überlässt er es seiner Nachfolgerin bzw. seinem Nachfolger, die Theorie seines Gesetzes in die Wirklichkeit umzusetzen.“



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