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25.02.22
12:53 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 11: Ein längst überfälliger Schritt

Helfergesetz | 25.02.2022 | Nr. 68/22
Tim Brockmann: TOP 11: Ein längst überfälliger Schritt Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch wenn man dieser Tage eigentlich nicht von guten Tagen sprechen, so möchte ich doch im Hinblick auf das Ehrenamt in Schleswig-Holstein es heute trotzdem tun. Denn heute ist ein guter Tag für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Katastrophenschutzorganisationen in unserem Bundesland. Wie zugesagt, wie versprochen bringen wir heute das Helfergleichstellungsgesetz auf den parlamentarischen Weg, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode beschließen werden.
Uns alle eint und ich glaube, da kann ich für das gesamte Haus sprechen, eine große Dankbarkeit und ein großer Respekt gegenüber all denjenigen, die sich in ihrer Freizeit für den Katastrophenschutz engagieren. Ohne diese freiwilligen Kräfte könnten wir das Schutzniveau, die Aufwuchsfähigkeit und das Leistungsniveau unseres Katastrophenschutzes nicht aufrechterhalten.
Und natürlich und dieses sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, funktioniert das alles nur im Zusammenspiel mit den Feuerwehren vor Ort. Auch dort engagieren sich Frauen und Männer freiwillig. Sie halten sich an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr bereit, um schnell dort zu helfen, wo Hilfe benötigt wird. Auch ihnen gebührt unser Respekt und unsere Anerkennung. Vielen Dank für Ihren Einsatz.
Feuerwehr und Katastrophenschutz unterscheiden sich jedoch nicht nur im Hinblick auf das Einsatzgeschehen, sondern auch im Hinblick auf die soziale Absicherung. Die soziale Absicherung der Katastrophenschutzhelfer ist im Katastrophenfall durch den §13 Landeskatastrophenschutzgesetz gewährleistet. Oft genug kommt es aber auch zu einer Alarmierung unterhalb des Katastrophenfalls. Dies geschieht beispielsweise bei außerordentlichen Sturm-, Schnee- oder Starkregenereignissen oder bei schweren Verkehrsunfällen auf den Autobahnen oder bei Zugunglücken.
Wir können dies aktuell gut in Niendorf an der Ostsee sehen. THW, Johanniter, ASB und freiwillige Feuerwehren arbeiten Hand in Hand, um den Wassermassen her zu werden. Für die Helferinnen und Helfer der Katastrophenschutzeinheiten ist


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de selbstverständlich hier mit anzupacken, obwohl laut Gesetz kein Freistellungs-, kein Lohnfortzahlungs-, kein Erstattungs- oder Ersatzanspruch besteht, denn der Katastrophenalarm wurde nicht ausgelöst. Die Helferinnen und Helfer sind auf das Wohlwollen und auf das Verständnis der Arbeitgeber angewiesen. Gott sei Dank ist dieses vieler Orts gegeben und deshalb möchte ich mich auch bei den vielen Arbeitgebern in unserem Land herzlich bedanken, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst für die Allgemeinheit ermöglichen. Danke!
Meine Damen und Herren, über diese Problematik der unterschiedlichen sozialen Absicherung hatten wir bereits im vergangenen Jahr diskutiert und wir sind uns einig gewesen, dass diese ungleiche Behandlung der Vergangenheit angehören sollte. Ich halte diese Unterscheidung für nicht mehr zeitgemäß, denn einem Katastrophenschutzhelfer ist es doch von der Motivation her egal, ob er im Katastrophenfall oder im Nicht-Katastrophenfall tätig wird. Seine Motivation ist doch das Helfen und er wird diese Hilfeleistung unabhängig von der rechtlichen Einordnung mit dem gleichen Engagement, mit dem gleichem Knowhow und mit dem gleichen Einsatzmaterial erbringen. Und weil das so ist, ist es doch nur richtig, dass wir ihnen dieselbe Absicherung wie im Katastrophenfall zukommen lassen.
Wir folgen damit dem Vorbild Bayerns. Dort gibt es die Helfergleichstellung bereits seit 2016. Bayern hat also schon ein paar Erfahrungen mit der Helfergleichstellung sammeln können, von denen wir nun profitieren können. Die Helfergleichstellung kostet Bayern 100.000 Euro. Wobei ich eigentlich nicht von „Kosten“ sprechen möchte, sondern lieber davon, dass die Helfergleichstellung Bayern 100.000 Euro wert ist. Aufgrund der geringeren Größe berechnet unsere Landesregierung den Wert der Helfergleichstellung auf 50.000 Euro. Ich finde über eine Diskussion über einen solchen Betrag ist vor dem Hintergrund der Größe des Landeshaushaltes völlig überflüssig und ich freue mich, dass die Haushälter dies auch so sehen.
Wir gehen aber sogar noch einen Schritt weiter als Bayern. Und auch diesen Schritt halte ich ausdrücklich für sinnvoll und angemessen. Denn künftig werden bei uns auch die für das Land tätigen Wasserrettungseinheiten und die Kräfte der psychologischen Notfallversorgung Anspruch auf Lohnfortzahlung und Erstattung bekommen. Hierfür sind noch einmal rund 50.000 Euro geplant und auch dieses Geld ist gut angelegt.
Meine Damen und Herren,
ich war dieser Tage in den sozialen Medien unterwegs und fand dort im Zusammenhang mit dem Einsatz in Niendorf den Post eines Katastrophenschützers. Dieser schrieb: „Auch im eigenen Land klappt das Zusammenspiel des "Schleswig- Holsteiner-Universalmesser" Herzlichen Dank für Eure zuverlässige Hilfe an alle Farben des Ehrenamtes.“ Kommentiert wurde dies von einem Feuerwehrmann: „ich sage immer: Blau Weiß Rot sind unsere Landesfarben, das kann kein Zufall sein....!“
Meine Damen und Herren, dem ist, glaube ich, nicht viel hinzuzufügen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes an den Innen- und Rechtsausschuss.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Vielen Dank.



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