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24.03.22
13:47 Uhr
SPD

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN: Beate Raudies zu TOP 2: Feuerwehrleute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. März 2022
Beate Raudies: Feuerwehrleute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes (Drs. 19/3250, 19/3632) „Unsere Freiwilligen Feuerwehren (FFW) leisten einen unbezahlbaren Dienst für die Allgemeinheit und sind zentraler Bestandteil der gut funktionierenden Gefahrenabwehr in den Städten und Gemeinden im Land. FFW bedeutet Engagement und persönlichen Einsatz zum Schutz von Leib und Leben sowie Hab und Gut der BürgerInnen.
Und dennoch spüren wir auch hier den gesellschaftlichen Wandel: Die demographische Entwicklung, vielfältige Lebensweisen und sich verändernde Wertvorstellungen wirken sich auch auf das Engagement in der FFW aus. Deshalb ist es wichtig, dass auch die nötige Unterstützung für das Ehrenamt nicht zu kurz kommt. Hegen und pflegen wir also unsere Wehren, sie sind wichtig für unsere Städte und Gemeinden! Wer sich freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft einsetzt, möchte dafür auch eine Anerkennung erhalten. In Schleswig-Holstein hat sich hier in den vergangenen Jahren einiges getan. Lassen Sie mich drei Beispiele nennen: • Der neue Feuerwehrdienstausweis dient gleichzeitig als Ehrenamtskarte und ermöglicht so den Zugang zu attraktiven Vergünstigungen. Allerdings fehlen im ganzen Land noch Bonuspartner. Ich würde mich freuen, wenn als Folge unserer Debatte auch die Entscheidungsträger in unseren Städten und Gemeinden, in unseren Unternehmen prüfen würden, ob und wie sie sich hier beteiligen können. Davon würden nicht nur unsere Feuerwehrleute, sondern alle EhrenamtlerInnen im Land profitieren. • Seit dem 1. Januar 2015 eröffnet das Brandschutzgesetz in Schleswig-Holstein den Gemeinden die Möglichkeit, die HFUK Nord mit der Entschädigung von nicht- unfallbedingten Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst zu beauftragen. Die HFUK Nord bildete dafür einen gesonderten Fonds. • Nach Brandenburg und Niedersachsen schließt auch Schleswig-Holstein eine Versorgungslücke im Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen von nicht verheirateten Feuerwehrleuten, die im Feuerwehreinsatz ums Leben gekommen sind. Aus einer neu zu gründenden Partnerschaftskasse sollen dann künftig bis zu 60.000 €


1 als Soforthilfe fließen. Gut, dass diese Gerechtigkeitslücke so schnell geschlossen werden konnte. Das sind wir den FFW schuldig!
All diese Gesetzesänderungen haben wir in großer Einmütigkeit auf den Weg gebracht. Und das gilt im Grundsatz auch für das Thema Wasserrettung, wo ich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ebenfalls sehe, wir uns allerdings in der Umsetzung nicht einig sind. Außerdem schließen wir in dieser Plenarsitzung eine Lücke bei den Entschädigungsregeln für die ehrenamtlichen HelferInnen der Katschutzeinheiten, die in diesen Tagen bei der Unterbringung der Ukraine Flüchtlinge gerade wieder einen großartigen Job machen, und bringen gemeinsam einen Antrag zur Stärkung des Katschutzes in SH auf den Weg.
Heute beraten wir außerdem über eine Änderung des Brandschutzgesetzes, mit denen die Landesregierung die Arbeit der FFW attraktiver machen will. Zukünftig können die Vorstandsaufgaben Kassenverwaltung und Schriftführung auch durch Mitglieder der Verwaltungsabteilung wahrgenommen werden, denn vielen aktiven Mitgliedern erscheint der zusätzliche Aufwand, der mit der Wahrnehmung einer solchen Funktion verbunden ist, zu hoch. Im Wehrvorstand werden also künftig nicht mehr ausschließlich aktive Mitglieder tätig sein – eine gute Idee! Angepasst werden auch die Regelungen zur Aufnahme in die Feuerwehr und zur Beendigung der Mitgliedschaft sowie zu den Zuständigkeiten und Vorgaben zur Auflösung einer Feuerwehr. Ebenso wird die strikte Trennung von Pflichtfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr aufgehoben und stattdessen die Integration von verpflichteten Mitgliedern in eine Freiwillige Feuerwehr ermöglicht – auch das ist ein guter Vorschlag. Für die Bemessung der Delegiertenschlüssel für die Kreisfeuerwehrversammlungen haben alle Fraktionen sich auf unseren Vorschlag hin verständigt, die besondere Stellung der Jugendfeuerwehren anzuerkennen und hier einen anderen Wahlmodus vorgeschlagen als das Ministerium. Darüber freue ich mich. Hinweisen will ich aber darauf, dass durch das neue Gesetz die Gewährung von finanziellen Ersatz- und Entschädigungsleistungen erleichtert werden soll. Derzeit wird tatsächlich fast flächendeckend keine Aufwandsentschädigung geltend gemacht wird, da die Abrechnung sehr aufwendig ist – aber auch, weil es bei der FFW so guter Brauch ist. Nun also der Einstieg in vereinfachte Vergütungsverfahren für Einsätze – mit dem Ziel, diese Entschädigungen künftig auch häufiger zu zahlen. Ich bin sehr gespannt, welche Erfahrungen die Feuerwehren in den nächsten Jahren mir diesem Verfahren machen werden.
FW-Leute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt. Sie haben einen harten Job, und den machen sie verdammt gut. Sorgen wir dafür, dass Sie dafür eine angemessene Wertschätzung erhalten!“



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