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24.03.22
16:37 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zu TOP 7+8: Es ist auch unsere Pflicht, das Beamt*innenrecht fortzuentwickeln

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 7+8 – Entwurf eines Gesetzes der Alimentation von Landeshaus Beamtinnen und Beamten sowie Entwurf eines Gesetzes Düsternbrooker Weg 70 zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in 24105 Kiel Schleswig-Holstein Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Mobil: 0172 / 541 83 53 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Lasse Petersdotter: Nr. 081.22 / 24.03.2022



Es ist auch unsere Pflicht, das Beamt*innenrecht fortzuentwickeln Heute behandeln wir zwei komplexe Gesetze in zweiter Lesung. Das Ziel hierbei ist klar: Wir möchten eine verfassungskonforme Besoldung sicherstellen. Für das Land ist das ein großer, aber auch notwendiger Schritt. Die Ministerin hat auf die Gesamtkosten von etwa 130 Millionen Euro jährlich und einmalig etwa 16 Millionen Euro hingewiesen. Diese Größen sind für das Land gewiss keine Kleinigkeit, auch wenn die Wünsche natürlich noch deutlich größer sind. Aber worum gehts?
Zunächst möchte ich in aller Kürze auf das eingehen, was alle sinnvoll und gut finden. So bleibt auch noch etwas Raum für das Kontroverse:
1. Wir streichen die unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A5. 2. Wir streichen die erste Erfahrungsstufe für alle Beamt*innen. 3. Wir heben den kinderbezogenen Familienzuschlag für jedes Kind um 40 Euro an und 4. Wir heben die Beihilfebemessungssätze für Lebenspartner*innen und Kinder an.
Soweit der Konsens, kommen wir zur Kontroverse. Mit unseren einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlägen betreten wir einen neuen Weg. Eine Blaupause dafür gibt es nicht. Und ja, ob dieser Weg verfassungskonform ist, gilt als strittig. Eine Recht- sprechung dazu gibt es allerdings nicht und entscheiden wird es letztlich ein Gericht.
Zur Sicherung des Abstandes zur Grundsicherung werden wir künftig einkommensab- hängige Familienergänzungszuschläge schaffen. Ich finde es richtig, dass wir mit dieser Besoldungsreform insbesondere die unteren Besoldungsstufen und Familien stärken. Damit folgen wir der gesellschaftlichen Realität und kehren von der Alleinverdienstan- nahme ab. Außerhalb des Beamtentums ist das längst Standard der eherechtlichen Re- gelungen des bürgerlichen Rechts. Ja, wir tun mit diesem Gesetz das Notwendige und Seite 1 von 2 leisten keine großen Sprünge darüber hinaus. Ich halte das für angemessen.
Letztlich bleibt die Hoffnung, dass auch andere Länder diesen Weg gehen. Erste Anzei- chen, etwa aus Rheinland-Pfalz, gibt es bereits. Denn unser Auftrag ist nicht nur auf den ausgetrampelten Pfaden weiterzugehen. Darum möchte ich meine Rede mit einem Hin- weis auf das Fortentwicklungsgebot in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz beenden. Es ist eben auch unsere Pflicht, das Beamtenrecht fortzuentwickeln. Dafür gehen wir heute ei- nen wichtigen Schritt.
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