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24.03.22
17:13 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 9+10: Gleichheit und Solidarität sind Grundwerte in unserem demokratischen Miteinander

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. März 2022
Wolfgang Baasch: Gleichheit und Solidarität sind Grundwerte in unserem demokratischen Miteinander TOP 9+10: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (Drs. 19/2680, 19/3691, ÄndA 19/3759, 19/2941, 19/3698) „Menschen, die Unterstützung und Hilfe benötigen, brauchen die aktive und wirksame Hilfe des Staates. Eine verlässliche und von Verantwortung getragene Unterstützung des Staates. Ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung muss folgenden Überschriften gerecht werden * Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention * Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung * Stärkung der digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung * Arbeit für Menschen mit Behinderung fördern * und vor allem muss ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung dazu beitragen, dass auch Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Zum Gesetzestext: Im Sozialausschuss haben wir uns mit einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung intensiv mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz beschäftigt. Ein Gesetz, das die Inklusion und Teilhabe fördern und die UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein umsetzen soll. Die Anhörungen mit den vielen Stellungnahmen, für die wir uns herzlich bedanken, haben bei uns in der SPD – Fraktion dazu geführt, einen Antrag mit 15 konkreten Änderungen am Gesetzentwurf in die Beratung einzubringen. Die Koalitionäre haben eine Änderung des Gesetzes in drei Punkten eingebracht. Von diesen drei Punkten sind wir in zwei Punkten zu ergebnisgleichen Vorschlägen gekommen. Drei weitere Punkte waren Änderungswünsche des Sozialministeriums, die gemeinsam aufgegriffen wurden. Darum will ich mich auf unsere 10 Änderungsvorschläge konzentrieren, die von den Koalitionären im Sozialausschuss keine Akzeptanz gefunden haben. Dabei sind ein Großteil unserer Vorschläge Konkretisierungen. Die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen wünschen sich einen konkreten Gesetzestext ohne Relativierungen. Ihre Rechte sollen keine Einschränkungen erfahren. So wollen wir für einige Vorschriften - verbindliche Formulierungen
1 im Gesetz festschreiben. Das gilt für die Paragraphen 2 und 7 und 9. Aber ganz gezielt will ich auf unseren weiteren Änderungsvorschlag in Paragraph 9 werben. Mit einem neu formulierten Absatz wollen wir einen Vorschlag der Werkstatträte aufgreifen. Es geht um Kommunikation und um eine Verpflichtung, geeignete Kommunikationshilfen zur Verfügung zu stellen und Bescheide, Vordrucke, Verträge in verständlicher Form zu erläutern. Eine Forderung der Werkstatträte die wirklich notwendig ist.
Und dann will ich auf unseren Änderungsantrag zu Paragraph 18 eingehen. Hier geht es um das Verbandsklagerecht. Ein Recht, das die Menschen mit Behinderungen stärkt. Es geht darum nicht nur als Einzelner sein Recht zu erstreiten, sondern auch Barrieren grundsätzlich zu überwinden. Und unser Vorschlag weitet das Verbandsklagerecht auch auf digitale Barrieren aus, was bisher fehlte, aber in anderen Bundesländern schon so umgesetzt wird. Soweit zu dem Änderungsantrag, den wir hier und heute auch zur Abstimmung stellen.
Sie sehen, wir sind konstruktiv und wollen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein einen großen Schritt voranbringen. Auffällig ist allerdings, dass das Thema Arbeit im Landesbehindertengleichstellungsgesetz nicht aufgegriffen wurde. Dies ist schon beim Landes-Aktionsplan aufgefallen. Also neben vielen guten Ansätzen im Gesetz bleibt für eine neue Landesregierung noch viel zu tun. Das gilt auch für das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. Insgesamt müssen wir die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken auch bei der Erstellung von diesen Gesetzen. Der Beteiligungsprozess beim Selbstbestimmungsstärkungsgesetz lief wohl weniger gut und holprig.
Und insgesamt erreichen uns immer wieder Meldungen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Leistungen und damit ihr selbstbestimmtes Leben verwehrt bleiben. Der Landesbeirat hat es in einer Pressemitteilung auch thematisiert. Nur weil das Sondervermögen Ausgleichsabgabe nicht ausreichend ist, können doch nicht Unterstützungsleistungen wie die Kommunikationsassistenz gehörloser Menschen geändert werden. Gehörlose Menschen haben deshalb Angst, ihren Job zu verlieren. Das können wir als Gesellschaft nicht zu lassen. Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden. Die UN-Konvention ist in Schleswig-Holstein umzusetzen.“



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