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24.03.22
17:20 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zu TOP 9+10: Wir sollten alles dafür tun, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltag umgesetzt werden

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 9+10 – Entwurf eines Gesetzes zur Pressesprecherin Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Claudia Jacob in Schleswig-Holstein sowie Entwurf eines Landeshaus Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungs- Düsternbrooker Weg 70 stärkungsgesetzes 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Marret Bohn: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 083.22 / 24.03.2022

Wir sollten alles dafür tun, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltag umgesetzt werden In Schleswig-Holstein leben etwa 573.000 Menschen mit Behinderungen und etwa 130.000 Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Zusammen sind das mehr als 700.000 Personen in Schleswig-Holstein. Sie alle haben das Recht auf Selbstbestim- mung, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Unterstützung, wenn sie ihre Rechte alleine nicht wahrnehmen können. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir sollten daher alles dafür tun, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltag umgesetzt werden. Das ist uns Grünen ein großes Anliegen.
Deshalb war es an der Zeit, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) zu mo- dernisieren. Es gibt ein allgemeines Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachtei- ligen. Das ist das Kernstück des LBGG. Wichtig ist es, Barrierefreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung herzustellen. Anpassungen an die UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) waren erforderlich. Wir haben die Gesetzessys- tematik klarer, übersichtlicher und anwendungsfreundlicher gestaltet. Das Landesbehin- dertengleichstellungsgesetz ist moderner geworden und spiegelt jetzt die geänderten ge- sellschaftlichen und technischen Entwicklungen wider. Neu ist eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten und die Möglichkeit für ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren.
Deutlicher gefasst worden sind die Ansprüche auf kommunikationsunterstützende Hilfen, zum Beispiel in Form von Gebärdendolmetschung oder Leichter Sprache. Klargestellt worden ist, dass auch die elektronische Verwaltungskommunikation schrittweise barriere- frei gestaltet werden muss.
Neben dem LBGG haben wir und das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz überarbeitet. Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, befinden sich in einer besonderen, einer in vieler Hinsicht sensiblen Situation. Ihr Lebens- und Wohnort ist nicht völlig Seite 1 von 2 selbstbestimmt, sondern von anderen organisiert. Darin liegt auch eine gewisse Angewie- senheit oder Abhängigkeit begründet. Aus diesem Grund müssen wir genau hinschauen. Unterstützungsbedürftige Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, haben ein Recht auf Selbstbestimmung und auf Schutz. Genau das regeln wir mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz.
In Schleswig-Holstein sind davon rund 65.000 Menschen betroffen. Das ist eine ganze Menge. Etwa 35.000 Menschen leben in stationären Einrichtungen der Pflege und etwa 65.000 erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie alle sollen so gut und selbstbestimmt wie möglich leben. Auch wenn sie pflegebedürftig sind, auch wenn sie vielfältige Unterstützung benötigen. Ich freue mich, dass wir mit beiden vorliegenden Ge- setzen auf dem Weg zur Inklusion einen Schritt weiterkommen und ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!



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