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27.04.22
16:30 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zum Landeswassergesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 10 – Änderung des Landeswassergesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Joschka Knuth: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 103.22 / 27.04.2022

Wir müssen noch schneller unabhängig von russischen Energieimporten werden
Die Jamaika-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag 2017 darauf verständigt, die Planun- gen für ein LNG-Terminal in Brunsbüttel voranzutreiben. Aufgrund der aktuellen Situation, aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine forciert die neue Bundesregierung diese Ansiedlung. Sie hat uns in Schleswig-Holstein um eine schnelle Realisierung ge- beten. Der Krieg führt dazu, dass Deutschland noch schneller unabhängig von russischen Energieimporten werden muss. Vor diesem Hintergrund – der klaren Verständigung im Koalitionsvertrag und den aktuellen bundespolitischen Erklärungen – ist dieser Gesetz- entwurf entstanden.
Insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet unter Hochdruck daran, die Irr- wege der Vergangenheit aufzulösen. Und das mit Erfolg: Bei der Kohle und beim Erdöl ist das Ziel schon fast erreicht. Beim Gas gestaltet sich der Weg deutlich schwieriger und wird doch stringent beschritten. Gerade das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck zeigt, wie verantwortungsvolles Regierungshandeln gelingen kann.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Wassergesetzes sieht konkret folgendes vor:
1. Wir beschreiben, dass ein besonderes öffentliches Interesse an Projekten der Energieversorgung besteht, aber auch – und das ist hervorzuheben - an Projekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Damit verankern wir gesetzlich, dass Projekte, die der Versorgungssicherheit und der Transformation dienen, in der Ab- wägung vorrangig zu betrachten sind. 2. Es fällt die aufschiebende Wirkung von Klagen weg. Das ist deshalb ein relevanter Baustein, weil es die Realisierung deutlich beschleunigen kann und wir über Pro-


Seite 1 von 2 jekte sprechen, die nicht in der freien Fläche realisiert werden, sondern in klar de- finierten Bereichen wie an der Hafenkante. Auch wird damit sichergestellt, dass Klagen nicht als Verhinderungsinstrument genutzt werden. 3. Wir schreiben gesetzlich fest, dass ein Bedarf an dieser Infrastruktur besteht. Wa- rum er besteht, habe ich einleitend ausgeführt. 4. Wir regeln mit dem Gesetzentwurf die abschnittweise Zulassung und den vorzeiti- gen Beginn, weil einzelne Elemente rechtlich sauber so in die Realisierung kom- men können.
Wir tun, was im Land vereinbart und für den Bund notwendig ist.
Wir beschleunigen Verfahren, ohne die Bürger*innenrechte oder die Rechte der Ver- bände zu beschränken. Und das ist entscheidend für uns Grüne. Denn es hätte auch andere Vorschläge gegeben: Beispielsweise die Kürzung von Anhörungsfristen, die für uns nicht tragbar sind!
Wir Grüne können diese Veränderung des Gesetzes mitgehen, gerade weil wir in diesem Entwurf die Rechte der Bürger*innen und Verbände nicht beschränken. Wir schaffen Rechtsicherheit für die Realisierung von Energiewendeprojekten, von denen wir hoffen, dass sich noch weitere ansiedeln.
Befristet ist das Gesetz bis 2024 und das ist auch gut, gerade um dieses Gesetz in seiner Wirkung evaluieren zu können. Die Elemente, die dann gewirkt haben, sollten auch künf- tig fortgeführt werden.
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