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31.08.22
17:38 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur pauschalen Beihilfe

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 5 – Gesetz über die Einführung einer pauschalen Landeshaus Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen Düsternbrooker Weg 70 und Beamte 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt der arbeitspolitische Sprecher der Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Oliver Brandt: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 162.22 / 31.08.2022

Die Wahlfreiheit ist ein wichtiger Baustein bei der Fachkräftegewinnung für die Landesverwaltung Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
ich möchte Ihnen zu Beginn zwei konkrete Fallbeispiele vorstellen: Zum einen der Be- rufsschullehrer, der zunächst in der Privatwirtschaft tätig war, sich dann für den Lehrer*in- nenberuf entschieden hat und mit 45 verbeamtet wurde. Er ist gerade von Hamburg nach Wilster umgezogen und sucht nun einen Job in Schleswig-Holstein. Dann die 33-jährige Angestellte der Landesverwaltung mit zwei Kindern, die eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht hat. Seit zwei Jahren ist sie im Landesdienst und steht vor der Verbeamtung. Beide sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Beispiele zeigen: Die öffentliche Verwaltung ist ein Spiegelbild eines immer flexib- leren Arbeitsmarkts und individueller Arbeitsbiografien. Insbesondere junge Nachwuchs- kräfte möchten sich nicht für ihr ganzes Leben auf das Berufsbeamtentum festlegen. Viele wünschen sich einfach mehr Flexibilität. Das finde ich berechtigt. Für solche Fälle benötigen wir eine Wahlmöglichkeit für gesetzlich krankenversicherte Beamt*innen, um das Potenzial zur Besetzung freier Stellen im Landesdienst auszuschöpfen. Die Einfüh- rung der pauschalen Beihilfe in Schleswig-Holstein ist daher aus meiner Sicht überfällig. Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiges Instrument der Fachkräftegewinnung für die öf- fentliche Verwaltung.
Das haben immer mehr Bundesländer erkannt, insbesondere in unserer unmittelbaren Nachbarschaft: Hamburg und Bremen haben die pauschale Beihilfe für Beamt*innen be- reits eingeführt, in Mecklenburg-Vorpommern steht das Vorhaben im Koalitionsvertrag, und in Niedersachsen gibt es eine entsprechende Gesetzesinitiative. Damit haben wir gegenüber unseren direkten Nachbarländern perspektivisch einen Wettbewerbsnachteil bei der Personalgewinnung.
Seite 1 von 2 Das wollen wir nun ändern. Nachdem bereits in der letzten Wahlperiode ein Verfahren mit einer umfangreichen Expert*innenanhörung stattgefunden hat, bei der viele gute Gründe für die Einführung vorgetragen wurden, freue ich mich sehr, dass es uns Grünen in den Koalitionsverhandlungen gelungen ist, die CDU von der Sinnhaftigkeit dieser Maß- nahme zu überzeugen und mit ihr gemeinsam die Einführung einer pauschalen Beihilfe zu vereinbaren.
Nicht allerdings ohne eine kleine Einschränkung, die der CDU wichtig war: So soll die pauschale Beihilfe nur mit sachlicher Begründung in Anspruch genommen werden kön- nen. Wir nennen in unserem Antrag drei typische Fälle, für die eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung eine sinnvolle Option darstellt: Späte Verbeam- tung bzw. Quereinstieg, Vorerkrankungen oder besondere Familiensituationen. Diese Beispiele stellen natürlich keinen abschließenden Katalog denkbarer Fallkonstellationen dar.
Damit diese und weitere mögliche Fallgruppen umfassend geprüft und berücksichtigt werden können, stellen wir heute den Antrag, dass die Landesregierung einen entspre- chenden Gesetzentwurf erarbeiten soll.
Ich hoffe im Sinne der Beamt*innen, die sich für den Landesdienst in Schleswig-Holstein interessieren und aus bestimmten individuellen Gründen gesetzlich versichert sind und dies auch bleiben möchten, dass wir gemeinsam eine sachgerechte, aber möglichst weit- gehende und unkomplizierte Regelung finden werden. Durch die pauschale Beihilfe, so zeigen schon die Erfahrungen in anderen Bundesländern, wird weder das duale Kran- kenversicherungssystem noch das herkömmliche Beihilfemodell im Berufsbeamtentum gefährdet. Wir schaffen lediglich eine kleine, aber für einige Fallgruppen wichtige Ergän- zung, die ein nicht unbedeutender Baustein bei der Fachkräftegewinnung für die Landes- verwaltung ist. Im Übrigen steht für mich außer Frage, dass das Modell Beihilfe im Rah- men der privaten Krankenversicherung für die allermeisten Beamt*innen nach wie vor das vorzugswürdige Modell ist und bleibt.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. Vielen Dank!
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