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02.09.22
12:59 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 20: Wir stehen an der Seite aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen

Polizeizulage | 02.09.2022 | Nr. 204/22
Tim Brockmann: TOP 20: Wir stehen an der Seite aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 1998 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage abgeschafft. Man mag darüber streiten, ob dies zum damaligen Zeitpunkt eine richtige Entscheidung gewesen ist. Die Entscheidung wurde jedenfalls damals so getroffen und hat bis heute Bestand.
Wir alle wissen, dass der Dienst in besonders relevanten Sicherheitsbereichen mit vielfachen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten versehen ist.
Körperliche und psychische Gewalt kommen leider im aktiven Dienst immer wieder vor und sie wirken häufig auch über das Dienstzeitende hinaus nach.
Laut Gewerkschaft der Polizei scheiden jährlich 20 bis 30 Polizistinnen und Polizisten frühzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst und müssten dabei entsprechende monatliche Abzüge in Kauf nehmen. Häufig sind psychische Belastungen und Erkrankungen der Grund für das vorzeitige Ausscheiden.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit immer wieder unseren Respekt und unsere Anerkennung gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten, gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug und in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen betont.
Auch heute möchte ich festhalten, dass wir als CDU-Fraktion dankbar sind für das große Engagement und für den großen persönlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sicherheitsrelevanten Bereichen. Ihnen sind unsere Wertschätzung und Anerkennung gewiss.
Diese Wertschätzung ist wichtig, aber warme Worte reichen nicht immer aus. Deshalb haben wir in der vergangenen Wahlperiode bereits die Erschwerniszulagen auf das durchschnittliche Bundesniveau angepasst. Wir haben damit einen ersten wichtigen Schritt zum Ausgleich von besonderen Belastungen und zur Attraktivitätssteigerung

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Stv. Pressesprecher Sönke Ehlers | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de des Dienstes in Polizei und Verfassungsschutz unternommen.
Im Wahlkampf haben wir als CDU nun einen weiteren Schritt nämlich die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zugesagt und konnten dieses auch Koalitionsvertrag vereinbaren.
Allerdings und das gehört zur Ehrlichkeit dazu, haben wir kein konkretes Datum genannt. Unsere Zusage lautet, dass wir die Ruhegehaltsfähigkeit in dieser Wahlperiode wieder einführen werden, und wir lassen uns an dieser Stelle auch nicht durch den Antrag der Opposition an dieser Stelletreiben.
Denn, mein Damen und Herren, heute das Versprechen abzugeben, die Ruhegehaltsfähigkeit zum 01.01.2023 wiedereinzuführen, wie es die FDP fordert, ohne Eckdaten des Landeshaushaltes für das kommenden Jahr zu kennen, ist aus meiner Sicht schlicht unredlich und fahrlässig. Sie schüren Erwartungen, die womöglich gar nicht haltbar sind. Zumal Sie in beiden vergangenen bereits finanzielle Versprechungen getätigt haben, die einem schwindelig werden lassen.
Niemand von uns kann aktuell verlässlich abschätzen, wie der Landeshaushalt im kommenden Jahr aussehen wird. Die Unsicherheiten durch Corona, den Ukraine Konflikt, den explodierenden Energiekosten und die deutliche Inflation sind einfach zum jetzigen Zeitpunkt viel zu groß. Dies sollte die Opposition eigentlich auch erkennen können und dies ist im Übrigen auch der Grund, warum die abschließende Beschlussfassung über den Landeshalt für das Jahr 2023 erst Februar stattfinden wird.
Statt Luftschlösser zu versprechen, bleiben wir als Koalition auf dem Boden der Tatsachen und ich bin mir sicher, dass dies von den Menschen auch verstanden und unterstützt wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen, der uns unterscheidet. Während die FDP lediglich von der Polizeizulage spricht, gehen wir sogar einen Schritt weiter. Wir wollen, dass auch die Beschäftigten in anderen besonders sicherheitsrelevanten beziehungsweise gefahrengeneigten Aufgabenbereichen wie der Steuerfahndung, dem Verfassungsschutz, der Feuerwehr und den Einrichtungen des Maßregelvollzuges, von der Ruhegehaltsfähigkeit ihrer berufsspezifischen Zulagen profitieren. Denn auch hier gilt: Vieles was im aktiven Dienst erlebt wurde, wirkt auch über die Pensionierung hinaus nach. Damit machen wir deutlich, dass uns diese sicherheitsrelevanten Bereiche des öffentlichen Dienstes ebenfalls wichtig sind und wir ihnen genauso wie der Polizei und dem Justizvollzug unsere Anerkennung, unseren Respekt und unsere Wertschätzung entgegenbringen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.



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Stv. Pressesprecher Sönke Ehlers | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de