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08.09.22
14:35 Uhr
B 90/Grüne

Uta Röpcke zum Tag des offenen Denkmals

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 184.22 / 08.09.2022


Denkmäler sind als Orte der Erinnerung ein wichtiger Baustein in der Auseinandersetzung mit unserer Ver- gangenheit
Zum Tag des offenen Denkmals öffnen in Schleswig-Holstein am Sonntag (11.09.2022) zahlreiche Denkmäler ihre Türen. Dazu sagt die Sprecherin für Kulturpolitik und Denk- malschutz der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:
„Denkmäler sind Teil unserer kulturellen Identität und machen unsere Landesgeschichte sichtbar. Sie sind als regionale Wahrzeichen allgegenwärtig und als Orte der Erinnerung ein wichtiger Baustein in der Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit.
Es ist unsere Aufgabe, Denkmäler für nachfolgende Generationen zu erhalten und sie an die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. So müssen zum Beispiel Barrierefrei- heit und energetische Maßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar sein. Im Angesicht der Energiekrise müssen wir prüfen, inwieweit wir als Land die Kommunen künftig stärker darin unterstützen können, Denkmale zu erhalten.
Bauliche Maßnahmen dürfen nicht zur Folge haben, dass Denkmäler vernichtet werden. Was einmal weg ist, bleibt für die Erinnerung oder die Forschung verloren, es kann nicht wiederhergestellt werden.
Der Tag des offenen Denkmals ist eine seltene Gelegenheit, verborgene Orte zu erleben und zu erfahren, sich vor Ort oder digital mit ihrer Geschichte zu befassen und den Spu- ren menschlichen Handels über die Jahrhunderte hinweg nachzuspüren. Ich begrüße es sehr, dass das vielfältige Programm der unterschiedlichen Denkmäler kostenlos ist und so die Teilhabe an gelebter Landesgeschichte nicht am Geldbeutel scheitert.“
Seite 1 von 2 Hintergrund: Dass historische Bauwerke auch im Originalzustand in Neubauten integriert und so er- halten werden können, zeigt das Beispiel der unter Denkmalschutz stehenden Fassade der ersten Synagoge in Kiel (Haßstraße). Statt eines Abrisses oder einer Nachbildung entschied sich der Bauherr, die Steine einzeln abzutragen und an alter Stelle in das Wohngebäude zu integrieren. So konnte ein Stück jüdischer Geschichte in Kiel erhalten bleiben.
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