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28.09.22
15:50 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zum Landesblindengeld

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 38 – Anhebung des Landesblindengeldes und Pressesprecherin Einführung eines Gehörlosengeldes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die Abgeordnete Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Eka von Kalben: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 204.22 / 28.09.2022

Blindengeld: Bundesweit gleiche Rahmenbedingungen schaffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai diesen Jahres war ich beim Landfrauenverband Pinneberg zu Gast und hörte ei- nen Vortrag, der mich unglaublich berührt hat. Dörte Maack las aus ihrem Buch und be- schrieb, wie sie ihre Erblindung erlebt hat und wie sie es schaffte, ihr Leben zurückzuer- obern. Nicht vielen blinden Menschen gelingt es, sich so wie sie zu behaupten. Und fest steht, dass es dafür Unterstützung braucht.
Blinde aber auch hochgradig sehbehinderte Menschen sind in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt. Sie sind auf unterschiedliche Formen der Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags angewiesen. Ganz ohne Hilfsmittel oder „helfende Hände“ können sie kaum klarkommen. Sie benötigen zum Beispiel Vorlesegräte und Computerprogramme, Farb- scanner, Bücher und Dokumente in Brailleschrift, einen Blindenhund oder Assistenzkräfte – alles das kostet eine Menge Geld.
Und noch etwas kommt erschwerend hinzu: Die meisten blinden Menschen haben keinen sehr gut bezahlten Job. Denn nach wie vor ist Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ein frommer Wunsch, aber nicht die Realität. Nach Schätzungen – denn offizielle Zahlen gibt es nicht – sind weniger als 30 Prozent der blinden Menschen erwerbstätig.
Deshalb ist es wichtig, dass diese Menschen zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile einen finanziellen Ausgleich bekommen. Geld, das sie dazu verwenden kön- nen, um die erforderliche Unterstützung zu bezahlen. Das ist das Prinzip des Landesblin- dengeldes.
Nach Stand vom 31. Dezember 2020 erhielten 3.161 „zivilblinde“ Menschen in Schleswig- Holstein Leistungen auf Grundlage des Landesblindengeldes. Viele bekommen keines, Seite 1 von 2 weil sie Bundesblindenhilfe bekommen und damit keinen Anspruch auf Landesblinden- geld haben.
Im Bundesvergleich rangiert Schleswig-Holstein mit 300 Euro am untersten Ende bei den Landesblindengeldern. Am oberen Ende finden sich Hessen mit 658 Euro und Bayern mit 651 Euro. Das ist mehr als das Doppelte. Es wäre an der Zeit, hier nachzusteuern. Darin sind wir uns in der Koalition einig. Wir wollen und wir werden prüfen, in welchem Umfang nach Maßgabe des Haushaltes eine Erhöhung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein möglich ist.
Wünschenswert und richtig wäre es aber auch, auf Bundesebene einen echten Nachteil- sausgleich für blinde und für hochgradig sehbehinderte Menschen zu gewähren. Also ein Bundesblindengeld unabhängig vom Einkommen. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass blinde Menschen sich durch den Antragsdschungel für zwei Leistungen kämpfen müs- sen, die dasselbe Ziel verfolgen.
Damit wären für alle Betroffenen bundesweit gleiche Rahmenbedingungen geschaffen. Jede*r bekäme dieselbe Summe, egal ob sie*er in München, Frankfurt, Flensburg oder Leipzig lebt. Und sie bekämen das Geld in voller Höhe, ohne dass es gegen andere Leis- tungen angerechnet werden würde. Wir bitten daher die Landesregierung, sich auf Bun- desebene für die Einführung eines Sehbehindertengeldes als Nachteilsausgleich für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einsetzen.
Stimmen Sie unserem Antrag zu. Er ist der richtige Weg.
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