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29.09.22
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum GemHVO-Doppik

Presseinformation

Landtagsfraktion Rede zu Protokoll gegeben! Schleswig-Holstein TOP 24 – Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Oliver Brandt: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 212.22 / 29.09.2022

Haushaltsplanung flexibler machen und solide Haushaltspolitik ermöglichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir können nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen – dieser Grundsatz gilt nicht nur für Kaufleute, sondern auch für kommunale Haushalte. In der Gemeindeordnung ist unter den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen in § 75 Absatz 3 festgelegt: Der Haushalt soll in jedem Jahr ausgeglichen sein.
Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik regelt dazu die Details. Demnach sind bei der Haushaltsplanung jeweils ein Haushaltsentwurf sowie eine mittelfristige Ergebnis- planung mit einem ausgeglichenen Ergebnis vorzulegen. Andernfalls ist der Haushalt durch die Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig.
Diese Grundsätze sind gut und richtig. Allerdings ist es ebenso richtig, sie regelmäßig einem Realitäts-Check zu unterziehen.
Wenn wir auf die Haushaltsabschlüsse der Kommunen in den Jahren seit 2015 zurück- blicken, stellen wir fest, dass eine Reihe von Kommunen in Schleswig-Holstein positive Jahresergebnisse erzielt haben. Nicht alle, aber doch einige Kommunen haben zuletzt positiv abgeschlossen.
Das hat nicht nur mit solider Haushaltspolitik zu tun, ein Teil des Haushaltes ist einfach nicht bis ins Detail planbar, da sich Zuweisungen des Landes wie Schlüsselzuweisun- gen oder die Umlage nach dem Finanzausgleichsgesetz aufgrund der Entwicklung des Steueraufkommens oder aktueller politischer Beschlüsse nicht immer im Voraus exakt berechnen lassen.

Seite 1 von 2 So hat der Kreis Herzogtum Lauenburg, in dem ich Mitglied des Kreistages bin, in den Haushaltjahren 2016 bis 2020 eine Ergebnisrücklage von knapp 39 Millionen Euro auf- gebaut. Gleichzeitig stehen die Kommunen derzeit – genau wie Bund und Länder – vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, wie zum Beispiel die zunehmende Zahl an Flüchtlingen, die bei uns Schutz suchen, die steigenden Energiekosten, die in der Folge zu steigenden Sozialausgaben führen sowie die höheren Investitionskosten im Baube- reich. Damit wird die zukünftige Haushaltsplanung wesentlich schwieriger als in den vergangenen Jahren.
Genau an dieser Stelle setzt unser gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion an: Wir möchten die Haushaltsplanung flexibler machen, aber gleichzeitig weiter eine solide Haushaltspolitik ermöglichen.
Wir wollen eine neue Rücklage einführen: Die sogenannte Ausgleichsrücklage. Wenn bei Kommunen ausreichend Eigenkapital in ihrer Ergebnisrücklage bzw. ihrer allgemei- nen Rücklage vorhanden ist, sollen daraus Mittel in die Ausgleichsrücklage überführt werden können. Diese Ausgleichsrücklage soll allein dem Zweck dienen, einen ausge- glichenen Haushaltsentwurf vorzulegen, der somit genehmigungsfähig ist.
Für diese Ausgleichsrücklage muss ein angemessener Rahmen geschaffen werden, damit die Eigenkapitalbasis der betreffenden Kommune langfristig gesichert ist. Tat- sächlich aufgelöst wird die Ausgleichsrücklage erst mit dem Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres. Dann zeigt sich, ob die Ausgleichsrücklage tatsächlich benötigt wird. In den vergangenen Jahren haben Kommunen oftmals über Plan abgeschlossen, sei es durch bessere Steuereinnahmen als zuvor prognostiziert, sei es durch geringe Perso- nalkosten als geplant, weil viele Stellen nicht besetzt werden konnten. Auch in Zukunft ist so eine Entwicklung nicht ausgeschlossen.
Damit wird den Kommunen ein zusätzliches, wichtiges Instrument zur Haushaltsplanung an die Hand gegeben. Dies ist besonders wichtig angesichts der großen Herausforde- rungen, vor denen die Kreise, Städte und Gemeinden in unserem Land stehen. In den Bereichen Klimaschutz, Schulbau und -sanierung sowie Erhalt der Infrastruktur stehen wichtige Investitionen an, für die auf diesem Weg mehr Spielräume geschaffen werden können.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen und im Saarland – dort gibt es die Ausgleichs- rücklage bereits – haben positive Erfahrungen gesammelt.
Lassen Sie uns diesen Schritt jetzt auch in Schleswig-Holstein gehen!
Vielen Dank!
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