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14.12.22
16:37 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur Änderung des Landesbeamt*innengesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 8 – Änderung des Landesbeamtengesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der zuständige Abgeordnete 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Oliver Brandt: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 297.22 / 14.12.2022

Fehlanreiz für Fahrten mit dem Pkw vermeiden
Seit Ende Februar haben wir eine deutliche Kostensteigerung für Benzin und Diesel er- lebt, die direkt in zeitlichem Zusammenhang mit dem Beginn des russischen Angriffs- kriegs auf die Ukraine steht. Deshalb war es richtig, dass der Landtag schnell gehandelt hat und zum 1. Juni die Sätze für die Wegstreckenentschädigung für Landesbedienstete bei Nutzung des eigenen Pkw befristet bis 31.12.2022 angehoben hat. Anstelle von 20 Cent für die „kleine“ Wegstreckenentschädigung und 30 Cent für die „große“ Wegstre- ckenentschädigung für Fahrten im besonderen dienstlichen Interesse werden seitdem 30 Cent, beziehungsweise 40 Cent ausgezahlt.
Allerdings sind die Benzin- und Dieselpreise seit ihrem Höhepunkt im März wieder deut- lich gesunken. Der Durchschnittspreis für Super E 10 lag im November lediglich um 16 Cent über dem Preis im Januar dieses Jahres.
Kraftstoffpreise unterliegen ohnehin immer wieder größeren Schwankungen. So lag der Durchschnittspreis 2021 in etwa auf dem gleichen Niveau wie 2012, während in den Jah- ren dazwischen die Preise deutlich gesunken waren.
Die Opposition schlägt nun vor, die Wegstreckenentschädigung auf dem im Juni befristet eingeführten Niveau zu verstetigen. Grundsätzlich sollten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für jeden Kilometer, den sie in ihrem eigenen Pkw für dienstliche Zwecke fahren, vollständig entschädigt werden. Das Land kann nicht erwarten, dass Beschäftigte Kosten für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug selbst übernehmen. Die alternative Bereitstellung von Dienstfahrzeugen wäre überdies für das Land wesentlich teurer.
Auf der anderen Seite muss jede Erhöhung wohl abgewogen werden. Ist die Entschädi- gung zu hoch, setzen wir eventuell einen Fehlanreiz für Fahrten mit dem Pkw, wenn auch öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden könnten. Eine Überkompensation wäre in Zei- ten, in denen im Verkehrsbereich mehr Klimaschutz dringend notwendig ist, eine nicht
Seite 1 von 2 angemessene fossile Subvention.
Daher gilt es, den Sachverhalt genau zu prüfen. Schauen wir uns die durchschnittlichen Preise für den Liter Super und Diesel an: Die Preise sind Stand heute in etwa wieder auf dem Niveau vor Kriegsausbruch. Am 22. Februar kostete ein Liter Super 1,74 Euro und. ein Liter Diesel 1,65 Euro, am 31. Mai – also unmittelbar, bevor die befristete Erhöhung in Kraft trat – lag der Preis bei 2,15 Euro für einen Liter Super und 2,02 Euro für einen Liter Diesel, am 7. Dezember lagen wir bei 1,74 Euro pro Liter Super und 1,80 Euro pro Liter Diesel.
Eine dauerhafte Verlängerung der Erhöhung auf 30 Cent, beziehungsweise 40 Cent er- scheint angesichts der aktuellen Preisentwicklung nicht gerechtfertigt – zumal in den an- deren norddeutschen Bundesländern und im Bund die alte Regelung beibehalten wurde.
Unabhängig davon stellt sich grundsätzlich die Frage, ob nicht die langfristige Preisent- wicklung eine Erhöhung der Sätze erforderlich macht. Das Finanzministerium hatte 2014 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage ermittelt, dass eine Erhöhung zum damaligen Zeitpunkt bei Preisen von 1,55 Euro für Super und 1,42 Euro für Diesel bei einem ange- nommenen Verbrauch von 9 Liter, beziehungsweise 7 Liter pro 100 km nicht angezeigt war. Diese Berechnung sollten wir, auch mit Blick auf mögliche Fehlanreize in ökologi- scher Hinsicht, mit den aktuellen Daten noch einmal durchführen.
Auch andere Lösungsvarianten sind denkbar. So könnte ein einheitlicher Satz für die Wegstreckenentschädigung den bürokratischen Aufwand deutlich senken, weil dann die Prüfung der Voraussetzungen für die große Wegstreckenentschädigung entfallen würde.
Zugleich sollte ein grundsätzlicher Vorrang der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ange- sichts der Dringlichkeit von mehr Klimaschutz im Verkehr verankert werden. Auch klima- freundliche Anreize durch eine Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des Fahr- rads, wie sie das Land Bremen eingeführt hat, sollten wir diskutieren.
All diese Fragen werden wir im weiteren Verfahren genau prüfen, ebenso die Auswirkun- gen auf den Landeshaushalt. Dafür schlagen wir die Durchführung einer Anhörung vor und beantragen daher die Überweisung in den Finanzausschuss.
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