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15.12.22
12:30 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 30 – Freibeträge bei der Erbschafts- und Landeshaus Schenkungssteuer anheben Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Lasse Petersdotter: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 296.22 / 15.12.2022

Ein bisschen mehr Wohlstand für alle, das wäre schön Sehr geehrte Damen und Herren,
reden wir über die Erbschaftssteuer. Oft bekämpft, hält sich diese Steuer immerhin be- reits seit 1906.
Zu Beginn der Debatte möchte ich betonen: Siebzig Prozent der Menschen in Deutsch- land erben nichts. Gar nichts. Nichts in Höhe eines Freibetrages, nichts im Rahmen einer der diversen Ausnahmen in der Erbschaftssteuer. Sie erben nichts. Siebzig Prozent der Menschen in Deutschland müssen sich ihren Wohlstand erarbeiten. Und dieses Unter- fangen wird immer schwieriger. Ohne Erbe besteht kaum noch eine Chance auf Eigentum in vielen Regionen. Das ist ein Offenbarungseid traditioneller Versprechen unseres Wirt- schaftssystems: Wer hart arbeitet kann sich einmal ein eigenes Heim, ein Auto, eine Fa- milie und einen genügsamen Ruhestand leisten. Heute ist das oft nicht mehr so.
Aber zurück zur Steuer. Es gibt viele Gründe, über die Erbschaftssteuer zu diskutieren. Die Vermögensungerechtigkeit zwingt uns beinahe dazu, dies zu tun. Laut World Inequa- lity Database hielten im Jahr 2021 die reichsten ein Prozent knapp 30 Prozent des Net- tovermögens. Die ärmste Hälfte der Deutschen teilte sich 3,35 Prozent auf. Oder ein an- derer Fun Fact: Von 171 Milliarden Euro steuerbefreiten Unternehmensübertragungen in 2011 bis 2014 gingen 37 Milliarden Euro an Minderjährige. Davon gingen 29,4 Milliarden Euro an 90 Menschen unter 14. Das ist nicht nur komplett absurd, es ist wirtschaftspoli- tisch völlig dysfunktional.
Aber all das scheint kein Problem zu sein. Worum geht es heute stattdessen? Ein Inflati- onsausgleich bei den Freibeträgen. Als vorgeschobenes Argument werden schließlich die neuen Bewertungskriterien von Immobilien genannt. Aber warum wird hier denn neu bewertet? Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung als verfassungs- widrig erkannt hat. Das ist doch kein gemeiner Plan, hier wird ein Missstand aufgelöst. Das ist keine Steuererhöhung, sondern es wird endlich eine Steuerungerechtigkeit
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Aber wie ist denn die Lage bei den Freibeträgen? Zunächst ist klar, dass eine vererbte Immobilie, die selbst genutzt wird, in der Regel komplett steuerfrei ist. Dass die Fristen für diese Eigennutzung heute nicht mehr zur Wirklichkeit passen, sehe ich ein. Oft ist ein Einzug nicht nach sechs Monaten möglich. Eine Verlängerung dieser Fristen ist also sinn- voll.
Kommen wir zu den Freibeträgen: Ehepartner*innen erhalten einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro. Diese Werte summieren sich noch bei geteiltem Erbe. Zwei Kinder können also eine nicht selbst ge- nutzte Immobilie im Wert von 800.000 Euro erben, ohne über die Freibeträge zu kommen. Das ist schon ein schönes Vermögen. Um Omas Häuschen geht es hier also sicherlich nicht.
Sinnvoller als all dies wäre es, gemeinsam an einer Wirtschaftspolitik zu arbeiten, die mehr Menschen ermöglicht, überhaupt etwas zu vererben. Ein bisschen mehr Wohlstand für alle, das wäre schön.
Vielen Dank!
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