Catharina Nies zu den Verpflegungskosten in Kitas und der Kindertagespflege
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 12 – Kostenloses Essen in Kita und Pressesprecherin Kindertagespflege umsetzen – Eltern entlasten Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Catharina Nies: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 057.23 / 23.02.2023Gezielte Unterstützung einkommensschwacher Familien bei Kita-Gebühren anstatt GießkannenverfahrenSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,Bildung ist dann gerecht, wenn allen Kindern gleichermaßen ein Zugang ermöglicht wird, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Das bedeutet, dass finanziell benachteiligte Fa- milien für Kita und Kindertagespflege nichts zahlen müssen´, dass Geringverdienende von hohen Beiträgen entlastet werden, und dass Familien mit mehreren Kindern weniger bezahlen.All dies geschieht bereits in Schleswig-Holstein und wurde im Herbst über das Landes- entlastungspaket mit der Ausweitung der sozialen Ermäßigung noch gestärkt. 15 Millio- nen Euro zusätzlich haben wir Ende letzten Jahres ins System gegeben, um Familien mit geringem Einkommen bei den Kita-Gebühren gezielt zu entlasten.Nun wollen SPD, FDP und SSW, dass das Land außerdem für 2023 die gesamten Ver- pflegungskosten aller Kita-Eltern gleichermaßen übernimmt. Und ich weiß nicht, wie oft wir dieses Ping-Pong-Spiel in dieser Legislaturperiode noch miteinander spielen wollen: Die Opposition beantragt Kostenentlastung für alle, völlig undifferenziert auch für Besser- verdienende. Maßnahmen, die wahnsinnig viel kosten, aber letztendlich die Qualität un- serer Kitas nicht verbessern. Woher die Mittel dafür kommen sollen, steht in den Sternen.Wir sagen: Wir unterstützen genau diejenigen, die es am nötigsten brauchen - einkom- mensschwache Familien. Wir überlegen uns genau, wo es angemessen ist, dass Privat- haushalte sich an Kosten beteiligen und wo nicht, weil sie es nicht leisten können.Das Problem an Ihrem Vorschlag ist: Sie erreichen damit nicht die Kinder, die in finanziell Seite 1 von 3 prekären Situationen leben. Denn Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind – egal ob auf Arbeitslosengeld II, Aufstocken mit Hartz 4, Asylbewerberleistung, Grundsi- cherung bei Erwerbsunfähigkeit oder Wohngeld – haben einen Zugang zum bundesge- förderten Bildungs- und Teilhabepaket.Hierüber werden unter andere, die Aufwendungen des Kindes für das gemeinsame Mit- tagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege bereits übernommen.Ganz grob geschätzt würde durch Ihren Vorschlag ein Betrag in der Größenordnung 50 bis 100 Millionen Euro an Kosten auf das Land zukommen. Millionen Euro, die bei den Familien nicht ankommen, weil die Kosten für das Mittagessen dort schon längst vom Bund übernommen werden. Viele Millionen Euro, die nicht in Kita-Qualität, nicht in Fach- kräfteausbau und nicht in Kita-Entlastung investiert werden.Ungefähr 12.600 Kinder, die im Sozialleistungsbezug, werden davon nicht erreicht oder nur in kleinen Teilen. Denn es gibt Kitas, in denen es Frühstückspauschalen gibt und Kitas in denen das Frühstück mitgebracht wird. Und deshalb frage ich Sie: Haben Sie sich das wirklich gut überlegt, ob ihr Antrag so ein sozialer Vorstoß ist, wie Sie es hier vorgeben?Ich stelle das in Frage. Deshalb können und werden wir ihrem Antrag nicht zustimmen. Stattdessen wollen wir Grüne und die CDU, dass die Landesregierung sich auch weiter- hin gezielt für die finanzielle Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen ein- setzt, und dafür Vorschläge entwickelt.Und wir schlagen vor, dass die Landesregierung im Rahmen des Kita-Evaluationspro- zesses, der ja bis Ende 2023 läuft, prüft, ob und inwieweit die Verpflegungskostenbei- träge gesenkt oder landesweit einheitlich gedeckelt werden könnten – das wäre der ent- scheidende Schritt!Derzeit haben die Gemeinden und Städte eigene Regelungen, in denen die Verpfle- gungskosten mancherorts gedeckelt werden, oft auch kommunal bezuschusst. Andere Gemeinden verhandeln direkt mit den Catering-Unternehmen vor Ort, um die Preise mög- lichst günstig zu gestalten.Daraus ergeben sich einerseits zwar regionale Unterschiede, andererseits kennen die Gemeindeverwaltungen ihre Angebotssituation vor Ort am besten. Das muss man abwä- gen.Elternvertretungen und Beiräte können sich die Kalkulation der Verpflegungskostenbei- träge offenlegen lassen, eine ausgewogene und gute Ernährung und das zur Verfügung stellen eines Mittagessens in der Kita sind im Kindertagesförderungsgesetz (§ 30) fest- geschrieben.Ich sehe auch, dass es für viele Familien derzeit nicht leicht ist, die steigenden Kosten zu händeln. Und deshalb möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Einrichtungsträ- ger und Kommunen dafür Sorge tragen müssen, dass die Verpflegungskostenpauscha- len für die Eltern angemessen bleiben. So schreibt es das KiTaG in § 31 Abs. 2 vor und ich höre aus vielen Kommunen, dass dies auch sehr ernst genommen wird.Natürlich wäre es statt all dieser Einzelregelungen vermeintlich einfacher, dem Gießkan- nen-Prinzip des Oppositionsantrags zu folgen und mal eben in vier Zeilen Geldgeschenke an Besserverdienende zu verteilen. Nur verstehe ich unseren Job anders. Ich wünsche 2 mir, dass wir sorgsam mit Landesmitteln umgehen und genau prüfen, ob und wo sie ge- braucht werden.Wenn Sie also weiter Ping-Pong spielen möchten, liebe Opposition, sollten Sie eines be- denken: Für viele Familien mit Kindern in diesem Land ist das kein Spiel, sondern es geht um ihre Existenz, um reale Probleme.Deshalb wünsche ich mir, dass wir uns hier nicht über fiktive Forderungen unterhalten, sondern ernsthaft darüber sprechen, an welchen Stellen wir Kitas und einkommens- schwache Familien entlasten können. Und wie die Bildungs- und Betreuungsqualität im System verbessert werden kann.Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.Vielen Dank! *** 3