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23.03.23
16:11 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 10: Jeden Tag werden in unseren Frauenhäusern Hilfesuchende weggeschickt

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. März 2023
Beate Raudies: Jeden Tag werden in unseren Frauenhäusern Hilfesuchende weggeschickt TOP 10: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Drs. 20/812)
„Anfang März hat das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV eine neue Recherche veröffentlicht. Ein Jahr lang haben die Journalist*innen dort erfasst, wie oft die Frauenhäuser in Deutschland voll belegt waren. Das Ergebnis: An bundesweit durchschnittlich 303 Tagen konnten die Schutzhäuser keine Frau aufnehmen. Besonders schlecht war die Lage in Hessen, Rheinland-Pfalz - und in Schleswig-Holstein. Dort waren Frauenhäuser durchschnittlich an 9 von 10 Tagen voll ausgelastet. Frauen, die Schutz vor häuslicher Gewalt suchen, finden kaum einen Platz.
Das Hilfesystem steht dauerhaft kurz vor dem Zusammenbruch. Frauenhausplätze fehlen. Die Folge: Bedrohte Frauen finden nur schwer einen Platz oder müssen in ein weit entferntes Frauenhaus reisen. Besonders schwierig wird es, wenn sie auch Schutz für mehrere Kinder suchen. Eine Überraschung ist das für mich nicht.
Seit mittlerweile zwei Jahren sprechen wir in diesem Haus über die Ergebnisse der „Bedarfsanalyse der Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein“, die wir gemeinsam in diesem Haus auf den Weg gebracht hatten. Und ich wiederhole gerne noch einmal das wesentliche Ergebnis: Unsere Frauenhausfinanzierung ist bundesweit vorbildlich.
Wir haben gute Strukturen – nur nicht überall, nicht in ausreichender Zahl und ohne ausreichende finanzielle Unterstützung. Und wir benötigen insgesamt mehr Frauenhausplätze. Wir haben in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren beim Thema Gewaltschutz gemeinsam viel erreicht. Die Finanzausstattung über das FAG wurde verbessert und dynamisiert, das Netz der Beratungsangebote und KIK wurde gestärkt, durch weitere Angebote ergänzt. Im nördlichen Landesteil entstehen neue Frauenhausplätze, viele Häuser wurden saniert.


1 Wir haben ein Kompetenzzentrum gegen häusliche Gewalt auf den Weg gebracht und die Prävention ausgebaut. Auf zusätzliche Frauenhausplätze, steigende Betriebskosten oder eine flächendeckende Erweiterung der Beratungsangebote ist unser System aber nicht gut eingestellt. Über die Finanzierung jedes zusätzlichen Angebots entscheiden wir derzeit situativ, wir streiten weiterhin und immer wieder über Geld. Dabei verpflichtet uns die Istanbul-Konvention, für ausreichende Schutzangebote und deren Finanzierung zu sorgen.
Insofern danke ich der Kollegin Krämer für den Gesetzentwurf. Denn mehr Prävention ersetzt keine Schutzplätze! Jeden Tag werden in unseren Frauenhäusern Hilfesuchende weggeschickt. Das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen sollten, nicht hinnehmen dürfen. Die strukturierte Auswertung der Bedarfsanalyse und die Weiterentwicklung der Angebote kommen nur zögerlich voran. Wir haben uns ja bisher noch nicht einmal im Parlament intensiv mit den Ergebnissen beschäftigt. Vielleicht ist dieser GE endlich die Gelegenheit für eine breite Anhörung, und deswegen beantrage ich eine Überweisung in den Sozialausschuss. Dort könnten wir uns etwa darüber austauschen, warum tolle Initiativen wie die Land-Grazien im Kreis Herzogtum Lauenburg nicht von diesen Mitteln profitieren.
Denn ich finde es frustrierend, wenn ich von den Einrichtungen und Initiativen höre, dass das Geld nicht reicht. So wie im Kreis Segeberg: Hier gibt es Einvernehmen, ein zweites Frauenhaus aufzubauen. Auskunft aus dem Ministerium: Für die Betriebskosten stehen keine Landesmittel zur Verfügung. Formal richtig – aber unbefriedigend für die Betroffenen. Für den Abbau von Gewalt gegen Frauen spielen Kommunen eine zentrale Rolle. Gewaltschutz und Gleichstellung müssen vor Ort gelebt werden. Wie schaffen wir es, diese Beteiligung landesweit gleichmäßig zu organisieren? Da müsste das Ministerium mal ran. Nicht umsonst empfiehlt die Analyse eine Verständigung mit den Kommunen über Art und Umfang der Förderung. Deswegen ist es gut, dass der Gesetzentwurf uns die Möglichkeit gibt, dazu mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen. Denn mit politischem Willen geht alles und an dem, kann ich Ihnen versichern, mangelt es bei uns nicht!
Auch die übrigen Vorschläge des GE finden unsere Unterstützung. Wir freuen uns auf die Beratung in den Ausschüssen.“



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