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10.05.23
17:50 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 49 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dirk Kock-Rohwer: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 140.23 / 10.05.2023

Licht und Schatten beim GAK-Rahmenplan
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ist nach Artikel 91a des Grundgesetzes eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern für die nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Die GAK deckt weite Aufgaben ab, die für den ländlichen Raum von höchster Bedeutung sind; als da wären der Küstenschutz, die einzelbetriebliche Förderung, die Verbesserung der Marktstruktur, forstliche Maßnahmen und wasserwirtschaftliche Maß- nahmen.
Der Schutz unserer Küsten ist in Zeiten ansteigender Meeresspiegel eine Mammutauf- gabe, die ein Land wie Schleswig-Holstein allein nicht stemmen könnte. Für das vergan- gene Jahr hatte Schleswig-Holstein Mittel in Höhe von 38 Millionen Euro dafür angemel- det. Für dieses Jahr werden es schon deutlich über 40 Millionen Euro, und ich denke, wir müssen uns auch in den kommenden Jahren auf steigende Ausgaben für den Küsten- schutz einstellen.
Der vorliegende Bericht berücksichtigt aufgrund seines Alters noch nicht die Beschlüsse über den GAK-Rahmenplan 2023 aus Februar dieses Jahres. In seiner Pressemitteilung dazu sagt der Bundesminister, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Dem Küstenschutz kommt vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und Meeresspiegelanstiegs eine immer größere Bedeutung zu. Er stellt eine wesentliche Maßnahme zur Klimaanpassung und zur Sicherung von Leib und Leben der Bevölkerung sowie bedeutender Wirtschaftsgebiete dar. Um den Ländern zu ermöglichen, die Umset- zung dieser vordringlichen Maßnahmen verstärkt voranzutreiben, stellt der Bund ab dem Jahr 2023 deutlich erhöhte Mittel für diesen Sonderrahmenplan bereit, sodass diese Seite 1 von 2 künftig mehr als verdoppelt werden. Gleichzeitig wurde die Finanzierung der Maßnahmen bundesseitig bereits jetzt längerfristig bis zum Jahr 2040 abgesichert.“
Eine weitere Änderung, die ich sehr begrüße, gibt es bei der einzelbetrieblichen Förde- rung. Hier wird endlich eine Flächenbindung der Tierhaltung eingeführt, und zwar derge- stalt, dass der Viehbesatz zwei Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreiten darf, um die Förderung zu erhalten. Das ist eine gute Entscheidung, denn wir müssen der Konzentration der Tierhaltung entgegenwirken, die aus agrarstruktureller Sicht nicht wün- schenswert und aus Umweltsicht fatal ist.
Bei der einzelbetrieblichen Förderung oder Agrarinvestitionsförderung geht es darum, die Tierhaltung so umzubauen, dass sie den Anforderungen an artgerechte Tierhaltung, Um- welt und Klimaschutz entspricht. Damit dies auch von allen umsteigewilligen Tierhalter*in- nen umgesetzt werden kann, das sage ich offen, reichen die GAK-Mittel bei weitem nicht aus. Das sagt unter anderem die Borchert-Kommission und ich finde es sehr bedauerlich, dass die FDP im Bund, die sich hier gerne als Retterin der Landwirt*innen aufspielt, eine ausreichende Finanzierung dafür bisher verhindert.
Ebenfalls neu und zukunftsweisend in der GAK ist die Einführung der Maßnahme „Inves- titionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen“. Der bereits existieren Sonder- rahmenplan Insektenschutz wird zum Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Ökoland- baus und der Biologischen Vielfalt“ und wird um 25 Millionen Euro aufgestockt. Auch das halte ich für sinnvoll.
Ebenso werden Gelder zur Kofinanzierung der EU-Mittel aus dem ELER-Programm für die Entwicklung der ländlichen Räume bereitgestellt. Ich möchte allerdings auch nicht verhehlen, dass ich es bedaure, dass insgesamt die GAK-Mittel für 2023 weniger gewor- den sind: von 1,32 auf 1,13 Milliarden Euro, also rund 190 Millionen Euro weniger, und das bei steigenden Kosten. Das können wir aus Landessicht nicht gutheißen.
Es gibt also Licht und Schatten bei dem GAK-Rahmenplan für die Jahre 2023 bis 2026.
Vielen Dank! ***



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