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12.05.23
11:20 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 14 u.a. "Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern"

11.05.2023 | Gesundheit
Heiner Garg zu TOP 14 u.a. "Stationäre Geburtshilfe in Schleswig- Holstein absichern" In seiner Rede zu TOP 14+34+39+42 (Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern, Mündlicher Bericht zur Umsetzung der Krankenhausreform, Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren und Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
„Kommen wir zur Historie der Krankenhausreform, die ja in Wahrheit aus zwei Teilen besteht und im Übrigen auch aus zwei Teilen bestehen muss – einmal der Krankenhausfinanzierungsreform und auf der anderen Seite der ihr parallel folgenden Krankenhausstrukturreform. Es war im Sommer 2019, und es das war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit, dass es einen 16-zu-Null- Beschluss der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister auf der GMK gab, dass sich grundlegend am Vergütungssystem etwas ändern muss. Das ist deshalb keine Selbstverständlichkeit, weil die Länder in den letzten 20 Jahren sehr unterschiedlich damit umgegangen sind oder umgehen konnten und auch unterschiedlich davon profitiert haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass das Land Rheinland-Pfalz, das deutlich weniger Probleme hatte als das Land Schleswig-Holstein, einer solchen Reform oder solchen Reformabsichten zugestimmt hat.
Zu Beginn des Jahres 2020 hat Schleswig-Holstein ein Vorschlag gemacht, wie eine solche Krankenhausfinanzierungsreform grundsätzlich aussehen könnte. Die Kernidee ist dabei ja, die Vorhaltekosten in Zukunft zu finanzieren, d. h. eine erlösunabhängige Finanzierungskomponente einzuführen, damit die Grund- und Regelversorgung in der Fläche sichergestellt werden kann. Sie können in einem Flächenland mit Inseln und Halligen weder eine Notaufnahme, noch eine Geburtshilfe, noch andere Einrichtungen im Zweifel mit einer schwarzen Null betreiben, sie sind vermutlich immer defizitär. Und da gab es auch immer und überall und an allen Stellen großen Applaus für diese Überlegungen. Der Applaus flachte immer dann ab, wenn man gesagt hat: Aber dazu brauchen wir eine grundlegende Reform bzw. Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik.
Deutschland ist mit 80 Betten pro 100.000 Einwohner einsame Spitze aller OECD-Länder. Frankreich folgt auf Platz zwei mit 59 Betten pro 100.000 Einwohnern und alle anderen, die hier immer wieder als leuchtende Beispiele für Gesundheitsversorgung genannt werden, ich will von den USA also gar nicht reden, aber alle skandinavischen Länder, die Schweiz, Kanada und Niederlande liegen alle im Bereich 30 und darunter. Und weder die Lebenserwartung noch die Qualität der letzten Lebensjahre ist in diesen Ländern geringer. Also natürlich brauchen wir eine parallel dazu begleitende Krankenhausstrukturreform. Ich habe mich gefreut, dass es gelungen ist, und auch das war keine Selbstverständlichkeit, auf Länderebene mit der Kollegin Behrens aus Niedersachsen und mit dem Kollegen Manne Lucha aus Baden-Württemberg bei den Koalitionsverhandlungen zum Ampel-Koalitionsvertrag genau diese Krankenhausfinanzierungsform und die Krankenhausstrukturreform miteinander zu vereinbaren. Ich sehe das Problem, dass der Kollege Lauterbach in Berlin aus meiner Sicht den grundsätzlichen Fehler gemacht hat, aus zwei notwendigen Prozessen einen zu machen. Natürlich ist die Krankenhausplanung Ländersache, dafür hätte es auch kein Rechtsgutachten gebraucht. Ich hätte es wesentlich besser gefunden, wenn sich Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sich das nicht nochmal hätten aufschreiben lassen, sondern wenn sie sehr früh einen innovativen Vorschlag gemacht hätten, nämlich diesen einen Prozess wieder in zwei Prozesse zu teilen. Krankenhausstrukturplanung ist Ländersache. Der Bundesminister soll und er wird, davon bin ich überzeugt, einen vernünftigen Vorschlag zur Krankenhausfinanzierungsreform machen. Dieser liegt in weiten Teilen vor. Und das gemeinsame verbindende Element wäre am Ende, und da kommt dann auch der Bundesfinanzminister ins Spiel, eine Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds, von dem dann selbstverständlich nur die Länder profitieren, die ihre Hausaufgaben auch gemacht haben. Aber dass es umsteuerungsbedingten Mehraufwand gibt, und zwar vermutlich in Milliardenhöhe in den Ländern, das ist sonnenklar. Im Übrigen darf der auch nicht beim stationären Sektor Halt machen, denn die Kunst wird ja gerade sein, das ein oder andere Krankenhaus, also das ein oder andere stationäre Angebot, auch in ambulante Angebote zu transferieren, weil erst dann eine wirklich zukunftssichere Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann und diese Kosten müssen natürlich auch mit übertragen werden.  
Ich habe die Anträge alle gelesen, in den Anträgen der Koalitionsfraktionen steht nichts Falsches drin, da steht auch nichts Neues drin. Da steht nichts Überraschendes drin. Ich will mal vorsichtig sagen, wir sollten insgesamt ein bisschen vorsichtig sein, was wir Menschen eigentlich ständig versprechen. Die Gesundheitslandschaft, die Gesundheitsversorgung steht in Deutschland vor einem riesigen Umbruch. Und jetzt kann man natürlich weiterhin irgendwelche Luftschlösser bauen wollen und alles Mögliche fordern, oder wie schauen uns mal genau an, was wir haben, auch an Personalkapazitäten in Deutschland und überlegen uns, wie wir diese Personalkapazitäten halten. Ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Schleswig- Holstein wird in den nächsten fünf Jahren nicht mehr an der Versorgung beteiligt sein. Um dieses Drittel zu ersetzen, brauchen wir für jede und jeden, der geht, drei neue Köpfe. Glaubt eigentlich ernsthaft von uns irgendjemand hier, dass wir das schaffen? Natürlich wird Versorgung in Zukunft anders aussehen und sie wird anders aussehen müssen. Wir werden sie sicherstellen können. Aber wir sollten, und das, Frau Ministerin von der Decken, ist eigentlich die große Aufgabe, vor der Sie stehen, wir sollten den Menschen sehr klar sagen, wie diese Versorgung aussehen wird. Und da wird es nicht nur frohe Botschaften geben und es wird auch nicht nur frohe Botschaften geben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, schmunzeln musste ich so ein bisschen über den Antrag, dass die Tarifabschlüsse refinanziert werden müssen. Das ist eine Selbstverständlichkeit und das ist ja auch im Gesundheitsbereich so mit der erste Antrag, der sehr konkret ist von Ihnen. Der kann auch nur konkret sein, denn der kostet weder die Finanzministerin noch die Gesundheitsministerin etwas. Das muss in der Tat mit den Kostenträgern auf Bundesebene gestemmt werden.
Lassen Sie mich noch mal zur Krankenhausfinanzierungsreform und dem Prozess auf Bundesebene zurückkommen, weil mir das schon ein Herzensanliegen ist, das diese Reform gelingt, weil ich glaube, dass das das Kernstück der Versorgungssicherung für die Zukunft sein wird. Karl Lauterbach hat aus meiner Sicht vollkommen zu Recht am 8. Mai 2023 folgendes gesagt: Mehr Geld kann es ohne Reform nicht geben. Das ist richtig, die Strukturreform muss die Finanzierungsreform begleiten. Ich bin fest davon überzeugt, dass nach anfänglichen Ruckeleien mit den Bundesländern bis zum Sommer eine Einigung hergestellt werden muss. Und, Frau von der Decken, ich glaube auch, dass man das kann, wenn man das möchte. Wenn man natürlich politische Machtspiele spielen will, dann kann man sich auch in eine Phalanx derjenigen begeben, die das unbedingt verhindern wollen. Ich glaube aber, dass mit den Vorarbeiten gelingen kann und deswegen fordere ich Sie auf, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen. Ich weiß, dass der Kollege Lauterbach manchmal schwierig ist, aber mit viel Charme und viel Wissen kann man ihn, glaube ich, dazu bringen, dass diese Reform wirklich ein Erfolg wird.
Und eines will ich am Ende auch noch sagen, es rächt sich, dass der Gesundheitsministerin für die Umsetzung dieses Mammutprojektes kein zusätzliches Personal zugestanden wurde. Die Aufgaben, die das Gesundheitsministerium hat, sind riesengroß und es sind immer dieselben Leute, die zuständig sind, egal, ob für Akteneinsichtsverfahren, für die Fortschreibung der Krankenhausplanung oder für die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform. Glaubt denn irgendjemand von uns, dass diese Handvoll hochqualifizierter, unglaublich engagierte Leute es alleine schaffen kann? Nein, natürlich nicht und da sage ich, es rächt sich, dass man nicht rechtzeitig zusätzliches Personal schon für den Haushalt 2023 eingestellt hat. Ich wünsche uns allen, dass diese Krankenhausstrukturreform gelingt und in diesem Sinne und das meine ich ernst, Frau Ministerin, wünsche ich Ihnen das Durchsetzungsvermögen, aber auch den Willen, diese Reform für Schleswig-Holstein, und zwar für die Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein, zum Erfolg zu bringen. Daran werden wir Sie messen.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit und Europa


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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