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14.06.23
17:23 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zum Änderungspaket für das Kindertagesförderungsgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 35 – Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023; Mündlicher Bericht zur Wirk- Pressesprecherin samkeit der erweiterten Kita-Sozialermäßigung und dem Zeit- Claudia Jacob plan zur weiteren Senkung der Elternbeiträge Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Catharina Nies: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 190.23 / 14.06.2023



Tarifabschluss umsetzen und Familien mit geringem EInkommen weiter entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir legen heute unser nächstes Änderungspaket für das Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein vor. Damit setzen wir die Tarifeinigung vom 22. April 2023 für Be- schäftigte im öffentlichen Dienst um und erhöhen die Fördersätze im SQKM, und zwar sowohl für den Kita-Bereich als auch für die Kindertagespflege. Als Land nehmen wir hierfür in diesem Jahr 29 Millionen Euro in die Hand, 64 Millionen Euro im nächsten Jahr und 70 Millionen Euro ab 2025. Und das trotz der angespannten Haushaltslage.
Die Übernahme der Erhöhung auch für die Kindertagespflegepersonen war bisher nicht üblich. Ich halte sie aber für wichtig und absolut notwendig. Es gibt viele Eltern, die im Winter oder im Frühjahr einen Betreuungsplatz für ihre Kinder suchen. Ein Platz ab dem 1. August eines Jahres, wie in den meisten Kitas üblich, passt nicht zu der Lebensrealität vieler Familien. Ohne die Kindertagespflege als ergänzendes System zu unseren Kinder- tagesstätten würden wir in vielen Orten in Schleswig-Holstein eine unterjährige Aufnahme von Kindern in die frühkindliche Bildung und Betreuung überhaupt nicht anbieten können. Und berufstätige Eltern würden in echte Schwierigkeiten kommen. Als Mutter eines Win- terkindes, kenne ich das aus eigener Erfahrung.
Warum betone ich das so? Es gibt bereits gute Regelungen in einigen Kreisen, um die Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter weiter zu verbessern. Zum Beispiel durch Lohnfortzahlung bei Ausfalltagen oder durch Vertretungsangebote. Diese guten
Seite 1 von 3 Regelungen müssen gestärkt und ausgebaut werden und dürfen aus meiner Sicht nicht zur Diskussion stehen. Im Gegenteil: Kindertagespflege braucht mehr Planungssicher- heit, zum Beispiel bei Kündigungen, durch Umzüge oder bei Stundenausfall durch Kinder, die drei Jahre alt geworden sind.
Wir haben einen Fachkräftemangel, der eklatant ist und Bund, Land und Kommunen müssen mit vereinten Kräften versuchen, mit klugen Ansätzen dagegen vor zu gehen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dafür werben, Strategien zu entwickeln, um auch die Kindertagespflegepersonen im System zu halten. Und ich bitte alle Kreise und kreis- freien Städte darum, sich daran zu beteiligen. Denn ohne eine verlässliche KTP-Struktur in der Fläche, würde der Druck auf unsere Kitas noch höher werden. Als Land erkennen wir diese Tatsache an und nehmen die Kindertagespflege deshalb ganz bewusst in die Tariferhöhungen mit auf.
Was bringen wir heute noch auf den Weg? Wir wollen Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen weiterhin durch verringerte Sätze in den Kita-Gebühren entlasten. Die Infla- tion und die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise im letzten Jahr haben viele Familien finanziell schwer getroffen. Vom 1. Januar bis Juli 2023 haben wir deshalb die soziale Ermäßigung der Elternbeiträge zusätzlich ausgeweitet. Als Teil unseres Landes- entlastungspaketes vom Herbst 2022.
Ab der regionalen Einkommensgrenze müssen nur noch bis zu 25 Prozent des Restein- kommens für Kinderbetreuung aufgebracht werden und nicht mehr wie vorher bis zu 50 Prozent. Um eine Vorstellung zu bekommen: in Kiel lag die Einkommensgrenze im Jahr 2022 für einen Vier-Personen-Haushalt beispielsweise bei 2.727 Euro. Dadurch können also mehr Familien auch mit mittlerem Einkommen von einer Beitragssenkung profitieren. Und für Eltern mit geringem Einkommen, die bereits einen reduzierten Satz gezahlt ha- ben, haben sich die Gebühren für die Kinderbetreuung weiter verringert.
Das wurde automatisch angepasst, ohne, dass erneut ein Antrag gestellt werden musste. Damit diese zusätzliche soziale Ermäßigung jetzt nicht ausläuft, verlängern wir den Zeit- raum um ein weiteres Jahr. Damit schaffen wir für Eltern und örtliche Träger Planungssi- cherheit. Außerdem arbeiten wir gerade noch an einer Lösung, um auch den Eltern Pla- nungssicherheit zu geben, deren Kinder im nächsten Sommer aufgrund der späten Som- merferien erst im September von der Kita in die Schule wechseln werden.
15 Millionen Euro hatte das Land aus dem Ukraine-Notkredit für diese Maßnahme bis Juli eingeplant; ob die Mittel ausgeschöpft werden, ist noch nicht klar, denn der Abrechnungs- zeitraum läuft ja noch. Mit dem Berichtsantrag der FDP zu heute steht jetzt die Frage im Raum, wie die neue soziale Ermäßigung abgerufen wird und wie viele Anträge hierzu bereits gestellt wurden. Die Frage stellen Sie zurecht, wenn auch ganz bewusst zu einem Zeitpunkt, zu dem mit belastbaren Zahlen noch nicht zu rechnen war. Die Anzahl der Anträge zur erweiterten sozialen Ermäßigung und die genauen Werte hierzu reichen die Kreise und kreisfreien Städte ja erst dann ein, wenn sie den Antrag auf Erstattung der Mehrkosten beim Land stellen. Also frühestens nachdem alle Anträge eines Kita-Jahres abgearbeitet sind. Die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren. Dies aber nur am Rande.
Die ersten kommunalen Rückmeldungen, die ich gehört habe, zeigen: Die Erweiterung der sozialen Ermäßigung kommt sehr unterschiedlich an. Die Spanne der durchschnittli- chen Ermäßigung bei den Beiträgen liegt zwischen 25 Euro und über 200 Euro pro Fa- milie. Das kann zum einen daran liegen, dass sich die Höhe der regionalen Einkommens- grenzen im städtischen und ländlichen Raum unterscheidet, oder daran, dass Menschen, die ein Recht auf Ermäßigung hätten, keinen Antrag gestellt haben und viele Anträge
2 noch nicht abgearbeitet sind.
Eine Rückmeldung war auch, dass viele Familien noch auf die Bearbeitung ihres Wohn- geldantrages warten. Es ist davon auszugehen, dass einige tausend Familien in Schles- wig-Holstein durch die Wohngeldreform bezugsberechtigt geworden sind und aus einem ermäßigten Beitrag in die komplette Kita-Beitragsbefreiung kommen.
Aus meiner Sicht ist das eine gute Sache! Entscheidend für unsere Regelung der sozialen Ermäßigung ist für mich: Es werden mehr Anträge gestellt, so melden es vor allem die kreisfreien Städte zurück, und das heißt es werden Familien erreicht, die das Geld drin- gend brauchen. Dass es Kritik der FDP an einer fehlenden Zahlengrundlage gibt, kann ich verstehen. Kritik an der Ausweitung der sozialen Ermäßigung selbst, kann ich nicht verstehen. Noch einmal: Es ist richtig, bei angespannter Haushaltslage zuerst Menschen mit hoher Belastung und geringem Einkommen zu entlasten. Das zählt für mich nach wie vor. Da bleibe ich standhaft.
Ich habe im letzten Jahr gesagt, dass weder eine Energiekrise noch um sich greifende Preissteigerungen darüber entscheiden dürfen, ob unsere Kinder einen Zugang zu guter frühkindlicher Bildung bekommen. Kinder haben ein Recht darauf. Ein Recht, das wir in diesem Landtag mit Leben füllen müssen. Und genau das haben wir getan!
Aus meiner Sicht müssen sich nun zwei Schritte anschließen. Erstens: Wir müssen die Antragswege weiter erleichtern und auch Menschen mit mittlerem Einkommen über die Ermäßigungsmöglichkeit informieren. Am besten kommen wir zu einem automatisierten Verfahren. Und zweitens: Wir brauchen eine Verstetigung der aktuellen Ermäßigungsre- gelungen. Ich werde mich persönlich als grüne Abgeordnete dafür einsetzen, dass Fami- lien mit geringem und mittlerem Einkommen dauerhaft entlastet werden.
Und wenn Sie nach der mittelfristigen Planung fragen: Dazu gehört für mich als nächstes Ziel, die Ausweitung der Geschwisterermäßigung auf Schulkinder zu erreichen. Denn Fa- milien mit mehreren minderjährigen Kindern tragen eine besonders hohe finanzielle Last. Zunächst sollten wir aber die Evaluationsergebnisse abwarten und dann nach Bedarfs- und Haushaltslage die nächsten Entlastungsschritte planen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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