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13.07.23
10:35 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Beamte

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 4 – Gesetz zur Fortentwicklung Claudia Jacob dienstrechtlicher Vorschriften Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der für Landespersonal zuständige Abgeordnete 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Oliver Brandt: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 216.23 / 12.07.2023

Ein erster wichtiger Schritt zur Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Beamte
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Präsidium!
Das Thema Pauschale Beihilfe – der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs – ist im Landtag ja schon wiederholt thematisiert worden. In der letzten Wahlperiode hat der Fi- nanzausschuss zwischen Ende 2018 und Ende 2021 dazu zwei umfangreiche Anhörun- gen durchgeführt.
Die wichtigste Problemstellung wurde im Zuge des Verfahrens deutlich: Bestimmten Gruppen von Beamt*innen ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung zu akzep- tablen Konditionen nicht möglich.
Zwar steht es ihnen dann nach bisher geltender Rechtslage frei, sich gesetzlich zu versi- chern. Nur leider zu sehr nachteiligen Konditionen: Sie müssen dann sowohl den Arbeit- geber- als auch den Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags selbst bezah- len, also den doppelten Beitrag – eine klare Benachteiligung.
Die Anhörungen haben gezeigt, dass es weder aus rechtlichen noch aus sachlichen Gründen erforderlich ist, allen Beamt*innen ohne Wahlfreiheit das Modell der privaten Krankenversicherung plus Beihilfe vorzuschreiben.
Im Landtagsantrag Drs. 20/160 von August 2022 hatten wir die Landesregierung aufge- fordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem es Beamt*innen in begründeten Fällen wie beispielsweise später Verbeamtung, Krankheit oder Familiensituation ermöglicht wer- den soll, den Arbeitgeberanteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Land erstattet zu bekommen.

Seite 1 von 2 Damit wollen wir das wichtigste Ergebnis der Verfahren aus der letzten Wahlperiode um- setzen: Die Beseitigung der bestehenden Benachteiligung in bestimmten Härtefällen. Denn diese Härtefälle sind es, die sich in der Regel für die gesetzliche Krankenversiche- rung entscheiden.
In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs werden die aufgezählten Kriterien explizit genannt, ebenso zusätzlich das Kriterium der Schwerbehinderung. Diese sind als Beispiele gedacht, da nicht alle denkbaren Fallkonstellationen erfasst werden können.
Die Landesregierung hat damit eine sachgerechte Lösung vorgelegt, die an den derzeiti- gen Lebensrealitäten orientiert ist. Dazu gehören auch das Wahlrecht für Beamt*innen, die aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein versetzt werden, sowie für Be- amt*innen auf Zeit, die vor oder nachher in ihrem Berufsleben einer sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst nicht nur die genannten Fallkonstellationen, son- dern ist insbesondere für die niedrigeren Besoldungsstufen auch ein Beitrag zur Steige- rung der Attraktivität des Beamt*innenverhältnisses in Schleswig-Holstein, wie die Bei- spielrechnung zum Kostenvergleich gesetzlich/privat in der Gesetzesbegründung zeigt.
Angesichts des Fachkräftemangels in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist dies ein weiterer Baustein zur Personalgewinnung.
Nun werden sich einige Kriter*innen fragen: Warum gehen wir mit diesem Gesetz nicht noch weiter und schaffen eine echte Wahlfreiheit nach dem Vorbild einiger anderer Bun- desländer?
Meine Fraktion und ich hätten bekanntlich auch eine weitergehende Lösung befürwortet. Ich bin dennoch überzeugt, dass wir mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind und einen wichtigen ersten Schritt zur Wahlfreiheit für die besonders betroffenen Gruppen gemacht haben. Ich sehe den Beratungen im Finanzausschuss mit Spannung entgegen.
Vielen Dank!
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