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13.07.23
10:44 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 6 – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Landeshaus und des Brandschutzgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die baupolitische Sprecherin Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Bina Braun: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 220.23 / 12.07.2023


Um für die Zukunft zu bauen, müssen wir bereit sein, auch ungewohnte Weg zu gehen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
wir wollen und wir müssen gemeinsam für die Zukunft bauen – und das ist gar nicht so einfach. Drastisch steigende Preise für Baumaterialien und Energie belasten das Bauge- werbe – um fast 17 Prozent sind die Baupreise im vergangenen Jahr gestiegen. Das ist ein Anstieg, wie es ihn zuletzt vor mehr als fünfzig Jahren gegeben hat! Hinzu kommen steigende Zinsen und der erhebliche Fachkräftemangel, der sich durch nahezu sämtliche Gewerke zieht.
Gleichzeitig wächst der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum überall in Schleswig-Holstein, unabhängig ob in der Stadt oder auf dem Land. Vielen Menschen fällt es zunehmend schwerer, eine bezahlbare Wohnung zu finden – nicht zuletzt sollen aber auch die drin- gend benötigten Fachkräfte in unserem Land angemessen leben können. Denn was nüt- zen alle Bemühungen, Fachkräfte im Ausland anzuwerben, wenn sie hier schlichtweg keinen Wohnraum finden können.
Bauen ist grundlegend, um das menschliche Bedürfnis nach Unterkunft befriedigen zu können. Zudem ist die Bauwirtschaft eine der Schlüsselbranchen, wenn es um die Errei- chung unserer Klimaziele geht.
Wir stehen hier in Schleswig-Holstein, wie überall in Deutschland vor einer gewaltigen Herausforderung: Wir wollen und wir müssen CO2 einsparen. Das bedeutet eigentlich, wir müssten weniger bauen. Denn vom Material, über den Bau, die Nutzung, der Sanie- rung, bis hin zum Abriss – ist der CO2-Ausstoß im Gebäudebereich außerordentlich hoch.
Seite 1 von 2 Gleichzeitig wollen und müssen wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Diesen Wi- derspruch aufzulösen, erfordert sehr viel Kompromissbereitschaft von allen Beteiligten.
Ein Weg kann es sein, neue Experimentierräume zu schaffen. Und genau aus diesem Grund haben wir im vergangenen Plenum einen Antrag zur möglichen Einführung einer neuen Gebäudeklasse E eingebracht. Hiermit könnte man Raum schaffen für Vereinfa- chungen beim Bau und für die nachhaltige Verwendung von Baustoffen.
Um für die Zukunft zu bauen, müssen wir bereit sein, auch ungewohnte Weg zu gehen. Wer früher davon gesprochen hat, Recyclingbeton für Gebäude einzusetzen, wurde be- lächelt. Heute wissen wir, wie kostbar Baustoffe sind und Wiederverwendung besser ist als Downcycling oder gar Entsorgung. Auch die Umnutzung von Bürogebäuden zu Woh- nungen ist ein – vielleicht etwas ungewöhnlicher- Ansatz zur ressourcensparsamen Schaffung von Wohnraum.
Wir müssen an vielen Punkten ansetzen und viele Details berücksichtigen: Die vorge- schlagene Gesetzesänderung ist genau eine solche Detailarbeit.
Ein Beispiel aus dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit, nachträglich eine Wärmepumpe an Hauswänden anzubringen, auch wenn dadurch der Abstand zum Nachbargrundstück von 3 m unterschritten wird.
Ob Wärmepumpen, PV-Anlagen oder Windenergie – neue technologische Möglichkeiten der nachhaltigen Energieversorgung dürfen durch die Vorschriften der Landesbauord- nung nicht behindert werden. Im Gegenteil: Um die Energiewende zu schaffen, müssen wir diese Möglichkeiten besonders begünstigen.
Ein weiteres Beispiel für Detailarbeit: Um Baukosten zu senken und den Materialbedarf zu reduzieren, soll die lichte Höhe für Aufenthaltsräume um 10 cm gesenkt werden. Der Abweichungsparagraph 67 soll dahingehend geändert werden, dass aus einer Kann-Vor- schrift wie bisher eine Soll-Vorschrift wird. Das bedeutet, dass bei Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften Genehmigungen zu erteilen sind, sofern Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belastungen entstehen.
Denn wir dürfen natürlich nicht den Zweck der Landesbauordnung vergessen. Diese dient im Wesentlichen der Gefahrenabwehr. Wir müssen mit der Landesbauordnung gewähr- leisten, dass dort, wo Menschen leben und wohnen, Gefahren für Leib und Leben, soweit es geht, gebannt werden. Genau das ist der Zweck dieses Gesetzes. Und das ist auch die Grenze, an der sich alle Änderungen ausrichten müssen.
Zugleich ist es aber auch sinnvoll, mit einheitlichen Vorschriften Verfahren, wo immer es möglich ist, zu vereinfachen.
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