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13.07.23
17:05 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Jurist*innenausbildung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 15 + 18 – Reform der Jurist*innenausbildung Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Jan Kürschner: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 225.23 / 13.07.2023

Situation der Jurastudierenden verbessern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
wir unterhalten uns hier über die Reform der Jurist*innenausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein. Mittlerweile schon ein richtiger Dauerbrenner. Mir persönlich er- scheint eine weit grundlegendere Reform mit einem Punktesystem wie in anderen Studi- engängen besser. Das haben wir aber nicht im Koalitionsvertrag stehen und wenn man hier in Schleswig-Holstein einen Alleingang unternähme, gäbe es Probleme mit der Ver- gleichbarkeit der Jurist*innenausbildung.
Im Koalitionsvertrag haben wir es uns stattdessen auf die Fahne geschrieben, die Situa- tion der Jurastudierenden zu verbessern. Insofern freut es mich, dass es zumindest zu einer kleinen Verbesserung kommt, nämlich eines Ruhetages, um zu vermeiden, dass innerhalb einer Woche vier Klausuren geschrieben werden müssen. Wollte man mehr Ruhetage, ginge dies nur, wenn sich Schleswig-Holstein von den Klausurenringen ent- fernt und selbst aus Eigenproduktion mehr Klausuren beisteuert, etwas durch die Univer- sität, was aber weder der Landtag noch das Justizministerium verbindlich vorgeben kön- nen.
Die Einführung einer siebten Klausur – eine zweite Klausur im Strafrecht - erscheint mir sinnvoll, auch wenn dies das Examen sicherlich stressiger macht. Auf diese Weise wird einem Bedarf der Strafjustiz entsprochen, die seit langer Zeit zurückmeldet, dass es in diesem Bereich bei Referendar*innen und Berufsanfänger*innen Nachbesserungsbedarf gibt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass im Strafrechtsbereich auf Lücke gelernt wird. Daneben gibt es auch das Argument, dass eine weitere Klausur die Wahrschein- lichkeit senkt, dass man durch das Verhauen einer Klausur die Examensnote ruiniert, die für die weitere Karriere vielfach entscheidende Bedeutung hat.

Seite 1 von 2 Der Pflichtfachstoff ist in den juristischen Staatsprüfungen bekanntlich nicht gering. Noch immer ist es ein im negativen Sinn bemerkenswertes Alleinstellungsmerkmal des Jura- studiums, dass das Universitätsstudium wegen der Fülle des zu vermittelnden Stoffes nicht ausreichend auf das Staatsexamen vorbereitet und die Studierenden fast alle in kostenpflichtige Repetitorien gehen.
Es ist schwer zu sagen, ob der Pflichtfachstoff vom Umfang her nun mehr oder weniger wird. Aber nach meinem Eindruck ist er jedenfalls zu umfangreich und man kann überle- gen, ob sich noch weitere Rechtsbereiche im Pflichtfachstoff finden lassen, die man strei- chen könnte. Das könnte man bestimmt.
Hier ist eine Harmonisierung mit den anderen Bundesländern nötig. Das geschieht dann über den Ausschuss der Justizminister*innenkonferenz zur Koordinierung der Jurist*in- nenausbildung. Natürlich ist die Herstellung einer Übereinkunft mit 15 anderen Bundes- ländern kein einfaches Unterfangen. Wir möchten aber, dass sich das Justizministerium dort für eine weitere Begrenzung des Pflichtfachstoffes einsetzt. Wir haben im Koalitions- vertrag vereinbart, eine Überfrachtung des Pflichtfachstoffes zu vermeiden. Dieser Punkt ist für uns noch nicht abgearbeitet.
Im nächsten Jahr wird für das zweite Staatsexamen beim gemeinsamen Prüfungsamt zusammen mit Hamburg das E-Examen eingeführt. Das ist ein deutlicher Schritt in die Moderne. Eine Anpassung der Hilfsmittelverfügung soll folgen und beim ersten Staats- examen soll zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt nachgezogen werden. Auch das haben wir aber im Koalitionsvertrag stehen und soll in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Hilfsmittelverfügung klingt so technisch, aber für die, die es betrifft, ist das ein ganz wich- tiger Punkt: Welche Hilfsmittel darf ich in der Prüfung benutzen. Da möchte ich dem Mi- nisterium unbedingt mitgeben, dass wir eine Regelung brauchen, die sich an einer mo- dernen Arbeitspraxis orientiert. Nicht das Auswendiglernen von Wissen und Informatio- nen ist entscheidend, sondern die effiziente und verständige Anwendung von Recht unter Einbeziehung von Hilfsmitteln.
Noch im laufenden Jahr werden wir Gespräche mit der Christian-Albrechts-Universität und der juristischen Fakultät wegen der Einführung des integrierten Bachelors führen. Was in fast allen anderen Studiengängen geht, wurde in Kiel für Jura nicht eingeführt, in anderen Universitäten für das das Jura-Studium teilweise schon. Der aktuelle Zustand hat zur Folge, dass manche Studierenden am Ende mit nichts dastehen, wenn sie das Studium abbrechen oder zweimal durch das Staatsexamen fallen. Es wäre schon sehr richtig, das zu ändern.
Damit hier aber in diesem Punkt kein Missverständnis aufkommt: Wir haben zu Recht die Hochschulautonomie, und wir können hier zwar den Wunsch äußern, dass die CAU einen integrierten Bachelor einführt, aber mehr als das geht nicht. Wir sind rechtlich nicht in der Lage, der CAU hier Vorgaben machen.
Vielen Dank.
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