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14.07.23
11:35 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zum Landesjagdgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 5 – Änderung des Landesjagdgesetzes und Claudia Jacob anderer Vorschriften Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dirk Kock-Rohwer: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 233.23 / 14.07.2023


Die Lösung heißt nicht Jagd, sondern Koexistenz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist dokumentiert, dass wir beabsichtigen, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagdrecht aufzunehmen. Am 30. September letzten Jahres hat der Landtag von dieser Stelle aus auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Lan- desregierung gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Be- schluss wurde mehrheitlich getroffen, mit den Stimmen der Koalition und der FDP. Dage- gen gestimmt hat die SPD. Der SSW hat sich enthalten.
Das zuständige Landwirtschaftsministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verfasst und diesen, wie es bei Gesetzentwürfen der Regierung üblich ist, einer Verbän- deanhörung zugeführt. Was uns jetzt vorliegt, ist ein im Lichte der Stellungnahmen von der Regierung bereits angepasster Gesetzentwurf.
Damit stehen wir jetzt am Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Wir werden selbst- verständlich im Fachausschuss auch eine Anhörung durchführen und anschließend er- forderlichenfalls Anpassungen vornehmen. Allerdings sollten wir diesbezüglich keine un- realistischen Erwartungen wecken. Durch eine Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht ist der Schutz des Wolfes nicht aufgehoben. Es bedeutet also nicht, dass Wölfe bejagt werden dürfen. Der Abschuss eines Wolfes wird weiter nur im Einzelfall nach den dafür im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Kriterien möglich sein.
Das Nebeneinander von Jagd- und Naturschutzrecht führt nicht zu einer einfacheren, sondern zu einer komplizierteren Rechtslage. Es hilft nicht, sich der Realität zu verwei- gern, dass wir in unserem Land Wölfe haben und haben werden. Die Lösung dafür heißt nicht Jagd, sondern Koexistenz. Koexistenz von Nutztieren und Wildtieren. Von
Seite 1 von 2 Weidehaltung und Wölfen.
Weidehaltung hat eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz. Damit wir das hinkriegen, damit die von uns allen gewünschte Weidehaltung weiter möglich ist, braucht es drei Dinge: Einen finanziellen Ausgleich im Falle von Wolfsschäden. Den muss die Allgemeinheit tragen. Das ist auch bei uns der Fall. Prävention durch effektiven Herden- schutz. Auch dafür brauchen die Tierhalter*innen im Land unsere Unterstützung. In den Letzten Monaten war die Zahl der Rissvorfälle erfreulich gering. Es scheint also, dass Präventionsmaßnahmen greifen. Die momentan heranwachsenden Jungwölfe erlernen die Beutejagd von den Alttieren. Und da diese bisher nicht auf Nutztiere gegangen sind, ist zu hoffen, dass ihr Nachwuchs dies ebenfalls nicht tun wird. Ich behaupte allerdings nicht, dass dies auszuschließen ist. Ein zuverlässiger Herdenschutz ist gerade in den Wolfspräventionsgebieten äußerst wichtig.
Und deshalb komme ich zu Punkt drei: Wenn es geschieht, dass ein Wolf auf Nutztiere geht und erlernt hat, den wolfsabweisenden Zaun zu überwinden, muss schnell gehandelt werden. So ein Tier muss entnommen werden. Dafür gibt es ja die Ausnahmeregelung im Naturschutzrecht.
Ich zitiere aus der Pressemitteilung der Bundesumweltministerin: „Zudem gilt: wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen Tiere reißt, kann er jetzt schon nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. Dazu werde ich gemeinsam mit den Bundesländern und den Praktikern den sogenannten Leitfaden für Wolfsabschüsse praxistauglicher und unbüro- kratischer ausgestalten. Auch die Behörden brauchen Rechtssicherheit bei den Geneh- migungen von Abschüssen. Nur, wenn wir den Weidetierhaltern diese Sicherheit geben, wird auch der Wolf akzeptiert werden. Ich werde mich auch zukünftig für an der Praxis orientierte Lösungen und für die Balance zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung einsetzen.“
Ein Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Jäger*innenschaft dafür mit ins Boot zu holen. Aus der Jäger*innenschaft selbst kam dieser Wunsch, dieses Angebot, dem wird hiermit entsprochen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ***



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