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21.09.23
12:39 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 16 "Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger"

21.09.2023 | Wohnungsbau
Christopher Vogt zu TOP 16 "Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger" In seiner Rede zu TOP 16 (Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wir leben in Zeiten des Klimawandels, der ja bekanntermaßen viele Herausforderungen mit sich bringt. Für Deutschland gibt es unter anderem für verschiedene Regionen neue Herausforderungen, was die Gefahr von Naturkatastrophen angeht.
Im Jahr 2021 wurden einige Regionen Deutschlands – und ganz besonders das Ahrtal in Rheinland-Pfalz – von einer katastrophalen Flutkatastrophe getroffen, die man dort seit Generationen nicht mehr erlebt hatte. Das Tief ,Bernd‘ bescherte unserem Land damals eine der verheerendsten Naturkatastrophen aller Zeiten.
Solche Katastrophen bedrohen natürlich nicht nur Leib und Leben der betroffenen Bevölkerung, sondern auch die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen. Wenn etwas passiert, ist es in Deutschland dann seit Jahrzehnten eigentlich fast schon eine Tradition geworden, dass dann immer wieder über eine Versicherungspflicht diskutiert wird, mit der dann allerdings alle Hauseigentümer in Deutschland verpflichtet würden, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.
Dies ist auch jetzt wieder der Fall: So hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz zuletzt am 15. Juni für eine erneute Prüfung einer Versicherungspflicht ausgesprochen. Die schwarz-grüne Landesregierung und Vertreter der Koalitionsfraktionen hatten dies ebenfalls befürwortet, wie man in den Zeitungen lesen konnte.
Eine solche Versicherungspflicht mag im ersten Moment zwar ein nachvollziehbarer Gedanke für eine einfache Lösung sein, geht aber unserer Meinung nach leider am Problem eher vorbei und würde auch neue Probleme schaffen. Denn bei den allermeisten Gebäuden ist die Wahrscheinlichkeit, von einer solchen Naturkatastrophe jemals betroffen zu sein, schließlich ausgesprochen gering. Aber Millionen von Eigentümern und ihren Mietern würden damit weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet, die das Wohnen erneut weiter verteuern würden. Es würde der Spielraum verringert, um in notwendige Modernisierungs- und Schutzmaßnahmen zu investieren. Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und auch Schwierigkeiten hinsichtlich einer funktionalen Ausgestaltung – und hierbei insbesondere der Deckung des einschlägigen Rückversicherungsrisikos. Deshalb sprechen sich auch nahezu alle relevanten Verbände gegen eine Versicherungspflicht aus.
In Schleswig-Holstein sind knapp 40 Prozent der Häuser mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert. Das sind zwar weniger als im Bundesdurchschnitt, der bei etwas über 50 Prozent liegt, aber noch im Jahr 2017 lag die Quote in Schleswig-Holstein nur bei etwas über 20 Prozent, so dass man den Anteil in nur wenigen Jahren nahezu verdoppeln konnte. Ein entscheidender Grund dafür war eine Werbekampagne der Landesregierung, die offenkundig sehr erfolgreich war. 
Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass sich Schleswig-Holstein ganz klar gegen eine weitere Versicherungspflicht ausspricht. Es sollte stattdessen um gezielte Maßnahmen in den bedrohten Gebieten gehen. Statt immer neuer Auflagen und Pflichten braucht es mehr Anreize und Maßnahmen, mit denen Investitionen in die Modernisierung des Gebäudesektors sinnvoll unterstützt werden.
In Schleswig-Holstein sind logischerweise vor allem einige Küstenorte und Orte an bestimmten Flüssen bedroht. Das Land sollte mit den betroffenen Kommunen intensiver potenzielle Risiken erfassen und mit den Bürgerinnen und Bürgern an präventiven Maßnahmen arbeiten. Einige potenziell betroffene Kommunen scheinen da schon recht weit zu sein, andere hingegen noch nicht. Land und Kommunen sollten vor allem erneut aktiv bei den potenziell betroffenen Bürgern für eine Elementarschadenversicherung werben, wo diese denn auch tatsächlich Sinn ergibt.
Die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Alternativantrag zwar die Eigenverantwortung der Eigentümer, fordern dann aber gleichzeitig eine Versicherungspflicht als ,Ultima Ratio‘. Das erscheint sicherlich nicht nur mir sehr widersprüchlich, zumal Sie ja bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu einfordern wollen. Wir werben dafür, unserem Antrag zuzustimmen, der eine klare Position – gerade auch im Sinne der Hauseigentümer und ihrer Mieter – wäre.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Christopher Vogt Vorsitzender Kontakt: Till H. Lorenz, v.i.S.d.P. stv. Pressesprecher
Tel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de