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22.09.23
15:24 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum Wachstumschancengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob Top 28 +52 – Wachstumschancengesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Oliver Brandt: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 280.23 / 22.09.2023

Wir brauchen gezielte Innovationsförderung anstatt Gießkanne
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleg*innen,
der vorliegende Bericht zeigt, dass wir uns auf den Weg gemacht haben und die ersten wichtigen Schritte gegangen sind, um gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen und unsere Infrastruktur zu modernisieren.
Mit der bevorstehenden Ansiedlung von Northvolt werden wir in den kommenden Jahren an der Westküste einen bedeutenden Schritt nach vorn machen, der zahlreiche neue qualifizierte Arbeitsplätze schaffen wird. Mit dem Welcome Center wird ein geeignetes Instrument geschaffen, um Unternehmen bei der Gewinnung und Betreuung ausländi- scher Fachkräfte zu unterstützen.
Der Bericht zeigt aber auch, wo es noch etwas zu tun gibt: Den Betrieben im Land fehlt es an Fach- und Arbeitskräften, unsere Häfen leiden unter den Investitionsversäumnis- sen der letzten Jahrzehnte, das Streckennetz für den Schienengüterverkehr muss ertüch- tigt und ausgebaut werden. Nicht zuletzt gibt es zahlreiche Regeln, Verordnungen und Prozessvorschriften, die nicht nur Betriebe belasten, sondern auch die Verwaltung und damit die benötigte Transformation verlangsamen.
Die Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen für die Zukunft, und dabei ist die Un- terstützung der Politik selbstverständlich gefragt. Aber ob das Wachstumschancengesetz diese Anforderungen erfüllt, daran haben zumindest führende Wirtschaftsexpert*innen ihre Zweifel. DIW-Präsident Marcel Fratzscher hält die Wirkung der darin enthaltenen Maßnahmen für überschaubar. Sie würden das BIP im kommenden Jahr gerade mal um 0,06 Prozent erhöhen, und die Investitionen um 0,4 Prozent, so die Einschätzung.
Seite 1 von 2 Zugegeben, der Entwurf enthält einige geeignete Maßnahmen, um Impulse für eine bes- sere Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahren zu geben. Das sind zum Beispiel die Forschungsförderung und die Klimainvestitionsprämie. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Wirtschaft, sondern fördern gezielt Innovation und Zukunftsfähigkeit.
Die Forschungsförderung stärkt dauerhaft innovationsstarke Schlüsselindustrien für die Transformation des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das ist angesichts der seit Jahren niedrigen Forschungsquote in Deutschland ein richtiger Schritt.
Ebenso sinnvoll ist die Klimainvestitionsprämie, sofern sie bürokratiearm und nicht über die Finanzverwaltung abgewickelt wird. Allerdings ist derzeit geplant, dass mit der Klimainvestitionsprämie ein neues Festsetzungsverfahren in der Finanzverwaltung ein- geführt und damit auch für die Software KONSENS programmiert werden muss.
Die Steuerbegünstigung von Klimaschutzinvestitionen lässt sich nur unter Hinzuziehung ei- nes Energieberaters überprüfen. Gefördert wird, ich zitiere aus dem Gesetz, „dazu dient, dass der Anspruchsberechtigte im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit die Energieeffizienz verbessert und damit geltende Unionsnormen übertrifft oder bereits an- genommene, aber noch nicht in Kraft getretenen Unionsnormen erfüllt, sofern die Inves- tition spätestens 18 Monate vor Inkrafttreten der Norm durchgeführt und abgeschlossen wird.“
Damit wird mehr statt weniger Bürokratie geschaffen, und das in einem FDP-geführten Bundesfinanzministerium. Unterstützung für Klimainvestitionen ist richtig und wichtig, aber es zeigt sich wieder einmal, dass die Steuergesetzgebung nicht für alles herhalten kann.
Ohnehin machen gerade diese beiden Maßnahmen nur einen sehr geringen Anteil des Gesamtvolumens aus. Die mit Abstand größte Steuerentlastung soll auf die Abschreibun- gen für Ausrüstungsgüter entfallen. Diese Maßnahme begünstigt vor allem Investitionen, die ohnehin getätigt werden. Eine solche Gießkannenförderung ist wenig zielgenau und belastet auch den Landeshaushalt enorm. Zur Erinnerung: Das Gesetz in Gänze würde zu 35 Millionen Steuermindereinnahmen im Landesaushalt 2024 führen, in den beiden Folgejahren wäre es mehr als das Doppelte.
Gleichzeitig müssen auch die Kommunen ein Drittel der Steuerausfälle tragen, was dort zu einer deutlichen Einschränkung bei den notwendigen Investitionen führt, auf die ge- rade die schwächelnde Bauwirtschaft angewiesen ist.
Die Gewichtung innerhalb des Maßnahmenpakets sollte daher deutlich in Richtung der effektiveren Maßnahmen verschoben werden.
Daher ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für die Unterstützung eines Gesetzentwurfs, der sich noch mitten im Verfahren befindet. Er wurde nämlich im Bundestag noch gar nicht beraten. Wir kennen alle das Strucksche Gesetz: Kein Entwurf kommt so aus dem Bun- destag, wie er eingereicht wurde. Mit einem Blankoscheck in Form einer bedingungslo- sen Zustimmung würde sich unsere Landesregierung jeglicher Chance berauben, das Gesetz noch besser zu machen – und das ist dringend geboten.
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