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22.09.23
15:34 Uhr
SPD

Martin Habersaat zum TOP 31: Regierung ignoriert Arbeitswirklichkeit an den Schulen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. September 2023
Martin Habersaat Regierung ignoriert Arbeitswirklichkeit an den Schulen TOP 31: Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gewährleisten (Drs. 20/1372, AltA 20/1424)
„Wie gut kümmert sich die Landesregierung um unsere Lehrkräfte? Das ist die Frage, die ich eigentlich in den Mittelpunkt der Debatte stellen wollte.
Nach der Lektüre der Antworten auf meine Kleinen Anfragen und des Antrags von CDU und Grünen heute sind noch weitere Fragen dazu gekommen: Wie gut kennt die Bildungsministerin eigentlich die Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Und sind CDU und Grüne eigentlich bereit, an der Wirklichkeit des Landes Schleswig-Holstein zu arbeiten oder bringen Sie nur noch irgendwas zu Papier, um die Landtagssitzungen irgendwie unbehelligt hinter sich zu bringen?
Aber von vorne:
Arbeitgeber müssen Ressourcen stellen, um ihre Beschäftigten arbeitsmedizinisch zu versorgen und um Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Genau müssen mindestens 0,5 Stunden pro Beschäftigtem pro Jahr an Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bereitgestellt werden. Das kann aufgeteilt werden, aber 0,2 Stunden pro Bereich sind Pflicht.
Schleswig-Holstein kommt auf die notwendigen 0,2 Stunden bei der Arbeitsmedizin nur mithilfe von Rechentricks. Und tut in Sachen Arbeitssicherheit nichts. Weil das Bildungsministerium, ziemlich exklusiv, die Auffassung vertritt, es sei zwar Arbeitgeber, aber nicht zuständig.
Schauen wir uns die beiden Bereiche einmal genauer an:
Arbeitsmedizin: Schleswig-Holstein setzt für die Berechnung des Bedarfs nicht etwa die Zahl der Beschäftigten an, sondern die deutlich geringere Zahl der Vollzeitäquivalente. Und selbst bei



1 dieser Zahl der Vollzeitäquivalente wird nicht von Vollzeitkräften ausgegangen, sondern die Bildungsministerin teilt mit:
„Mit der Pflichtstundenverordnung ist für Lehrkräfte der Teil ihrer Arbeitszeit geregelt, der im Unterricht und somit in der Schule abzuleisten ist. Eine Pflicht- stunde bezieht sich auf eine Unterrichtsstunde mit einem Umfang von 45 Minuten. Lehrkräfte an Grundschulen haben die höchste Pflichtstundenzahl und befinden sich mit maximal 28 Pflichtstunden und somit mit weniger als 30 Wochenstunden in der Schule. Der restliche Teil der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung wird nicht erfasst und regelmäßig zuhause abgeleistet.“ (Drucksache 20/1338)
Nach Aussage der Landesregierung verbringt also keine Lehrkraft in Schleswig-Holstein mehr als 30 Stunden in der Woche in der Schule. Das bringt mich zu der Frage vom Anfang: Wie gut kennen Sie sich eigentlich mit der Arbeitswirklichkeit der Lehrkräfte an unseren Schulen aus? Die Zahl der Pflichtstunden kennen Sie. Aber was sagen Ihnen Begriffe wie „Teamgespräch“, „Freistunde“, „Vertretungsunterricht“, „Vorbereitung der Lernumgebung“, „Elterngespräch“, „Klassenkonferenz“, „Fachkonferenz“, „Entwicklungsgespräch“ usw.?
Sie kommen mit Rechentricks auf 0,2 Stunden Arbeitsmedizin und lassen 0,3 Stunden für die Arbeitssicherheit. Und für die sehen sie andere zuständig, nämlich die Schulträger, wie Sie mir mitteilen. Deshalb tut das Land in diesem Bereich nichts. Anders übrigens als Baden- Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und andere. Die Schulträger teilen diese Rechtauffassung nicht und deshalb ist zu befürchten, dass gar nichts passiert. Deshalb muss diese Lücke schnell gestopft werden.
Für die Kontrolle von Arbeitgebern ist bei uns die StAUK zuständig, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, die dem Sozialministerium untersteht. Und wer die Landesregierung fragt, wer sich denn nach Auffassung der zuständigen Behörde kümmern muss, erhält zur Antwort: „Nach Auffassung der StAUK ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Dienstherr bzw. Arbeitgeber der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte zuständig.“
Da müsste die Sozialministerin die Bildungsministerin mal auf ihre Pflichten hinweisen.
Und die Koalition? CDU und Grüne beantragen heute, die Regierung möge künftig darlegen, „wie die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel und den Veränderungen im Bereich der Lehrkräftegewinnung sich auf die Gesundheit von Lehrkräften auswirkt.“



2 Das ist so weit weg vom Thema, dass es sprachlos macht. Sie ignorieren gesetzliche Aufträge, sie ignorieren den Arbeitsalltag an den Schulen und beantragen hier irgendetwas, um sich nicht um die eigentlichen Themen kümmern zu müssen.“



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