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22.11.23
11:48 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zu Top 1: Aktuelle Stunde zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 341.23 / 22.11.2023


Jetzt gilt es das Urteil des Bundesverfassungs- gerichtes auf allen Ebenen zügig umzusetzen
Zur heutigen Landtagsdebatte zu Top 1: Aktuelle Stunde zum Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts sagt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November erstmals ein Urteil zur Schulden- bremse gefällt. Zum einen wurden Leitlinien zur Ausgestaltung der Schuldenbremse ver- öffentlicht und zum anderen die Unrechtmäßigkeit des Klima- und Transformationsfonds des Bundes festgestellt.
Die Entscheidung zum Klima- und Transformationsfonds hat auch Auswirkungen auf Pro- jekte des Bundes in Schleswig-Holstein. Es geht um die Transformation der Wirtschaft, Investitionen in die Schieneninfrastruktur und viele andere wichtige Projekte, die jetzt dringend notwendig sind. Rechtlich hat die Entscheidung zum Klima- und Transforma- tionsfonds des Bundes auf Schleswig-Holstein keine Auswirkungen, wir haben hier keine Notkredit-Mittel umgeschichtet.
Die Leitlinien, die mit dem Urteil veröffentlicht wurden, haben hingegen weitreichende Folgen für Schleswig-Holstein und alle anderen Bundesländer.
Besonders wichtig sind hier die Ausführungen zur Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit. Es wird herausfordernd, dass Mittel nicht über einen Zeitraum von mehreren Jahren ver- ausgabt werden können, ohne jedes Jahr einen neuen Notkredit mit neuer Notlagefest- stellung. In der Umsetzung ist das beispielsweise beim Wiederaufbau von Infrastruktur nach einer Naturkatastrophe kaum möglich.

Seite 1 von 2 Gut zu wissen ist auch, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Begründung einer Notlage zwar stetig besser werden muss, aber von einem Parlament entschieden wird und nicht von einem Gericht. Zudem können nicht nur unmittelbare Maßnahmen finan- ziert werden, sondern auch mittelbare Maßnahmen, auch in der Nachsorge einer Notsi- tuation.
Für den Klimaschutz bedeutet das Urteil, dass wir keinen Notkredit für den Klimaschutz aufnehmen werden können. Das Gericht ist sehr deutlich darin, dass langfristig abseh- bare Krisen nicht über Notkredite finanziert werden dürfen.
Jetzt gilt es das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf allen Ebenen zügig umzuset- zen.
Wir sollten künftig auch über die rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse sprechen. Wir Grüne sind davon überzeugt, dass die Schuldenbremse reformiert werden sollte.

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