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22.11.23
15:24 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 6: Die SPD kämpft seit 160 Jahren für gleiche Rechte für alle Menschen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. November 2023
Beate Raudies Die SPD kämpft seit 160 Jahren für gleiche Rechte für alle Menschen TOP 6: Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig-Holstein (Drs. 20/1544)
„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit” – so lautete der Schlachtruf der Französischen Revolution. Die Gleichheit aller Menschen war das erklärte Ziel. So leicht gesagt, und doch so schwer umzusetzen.
Bei der SPD steht der Kampf um gleiche Rechte für alle Menschen seit 160 Jahren auf der politischen Agenda. Deswegen haben wir mehr als Sympathie für das Anliegen des SSW.
Trotzdem musste ich beim ersten Lesen des Gesetzentwurfs an einen Kalenderspruch denken, der während meiner Konfirmandenzeit als Lesezeichen in meiner Bibel lag. Sinngemäß hieß es dort: Auf der ganzen Welt gibt es viele Millionen Gesetze, nur damit man die Zehn Gebote befolgt. Nun sind die Zehn Gebote nicht die rechtliche Grundlage unseres Staates. Das ist das Grundgesetz. Und dort heißt es in Artikel 3 Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nur ein paar Artikel weiter, in Art. 20 Abs. 3 GG ist das so genannte Rechtsstaatsprinzip verankert. Das besagt, dass die Verwaltung bei ihrem Tun an Recht und Gesetz gebunden ist, also sich an Gesetze halten und diese neutral ausführen muss. Eigentlich müsste das reichen, oder? Tut es aber nicht. Und so hat der Gesetzgeber den Anspruch aus Artikel 3 bereits mehrfach konkretisiert. Z.B. haben wir in Schleswig-Holstein seit mehr als 25 Jahren ein Gleichstellungsgesetz.
Auf Bundesebene ist 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.



1 Der Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale zu schützen. Im „Praxisbetrieb“ ist nach einigen Jahren der Anwendung aber deutlich geworden, dass eine Anwendung des AGG nicht in allen Lebensbereichen möglich ist. Und dass von Diskriminierung Betroffenen durch Regelungen im AGG die Durchsetzung z.B. von rechtlichen Ansprüchen erschwert wird. Deswegen begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist Diskriminierung durch behördliches Handeln. Diese Regelungslücke will der SSW mit seinem Gesetz schließen. Danke für diese Initiative! Für Menschen wie mich, die der so genannten Mehrheitsgesellschaft angehören, ist es häufig nicht vorstellbar, welche Erfahrungen mit Diskriminierung andere regelmäßig erleben. Ein Blick in die Berichte unserer Antidiskriminierungsstelle zeigt das ganze Ausmaß. Schon deswegen ist es wichtig, dass wir immer wieder darüber sprechen, unsere Gesetze und unser Handeln auf den Prüfstand stellen. Und über Neues nachdenken: Spannend finden wir z.B. die Idee eines Verbandsklagerechts. Das könnte ein guter Weg sein, um strukturelle Diskriminierungen zu erkennen und dann zu beseitigen.
Aber wir haben auch noch Fragen: Das Ziel, SchülerInnen effektiv vor Mobbing und Diskriminierung schützen, teilen wir – aber wäre das nicht auch durch eine Änderung des Schulgesetzes möglich? In welchem Verhältnis soll die im Gesetz vorgesehene Ombudsstelle zur Antidiskriminierungsstelle des Landtags stehen? Wird deren Arbeit überflüssig? Unserer Fraktion liegt das Thema „Vielfältige Verwaltung“ schon lange am Herzen. Deswegen hatten wir 2021 in einem Änderungsantrag zum Integrations- und Teilhabegesetz der Jamaika- Koalition eine Quotenregelung für Menschen mit Migrationshintergrund für unsere Landesverwaltung vorgeschlagen. Wäre das nicht zielführender als die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“?
Liebe KollegInnen des SSW, die Absicht ist positiv und findet unsere Unterstützung, aber an diesem Gesetzentwurf sollten wir gemeinsam noch arbeiten.“



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