Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.11.23
15:53 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zum Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig-Holstein

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Abgeordnete der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Eka von Kalben: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 345.23 / 22.11.2023



Diskriminierung ist inakzeptabel
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren
vielen Dank für diesen Gesetzentwurf. Unsere Haltung wird alle wenig überraschen. Wir haben uns bereits in der vergangenen Legislatur deutlich dafür ausgesprochen, dass aus unserer Sicht ein solches Gesetz auch Schleswig-Holstein gut zu Gesicht stünde. Und vielleicht ist nun auch ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, die Notwendigkeit für ein sol- ches Gesetz in Schleswig-Holstein erneut zu diskutieren.
Die Debatte zur Einführung in Berlin war enorm aufgeladen, Gewerkschaften protestier- ten, die FDP in Schleswig-Holstein bat die Innenministerin zu prüfen, ob wir unsere Poli- zei überhaupt noch schadlos zu Einsätzen nach Berlin schicken könnten. Eine Klagewelle wurde befürchtet. Gelegenheit, nun mit etwas Abstand, die Fakten nüchtern zu prüfen und die Standpunkte zu klären.
Weder ist die befürchtete Klagewelle eingetreten, noch hat die Vermutungsregelung die Rechtsordnung auf den Kopf gestellt. Wir haben mit dieser Koalition eine klare und ver- lässliche Haltung: Diskriminierung ist inakzeptabel. Ich zitiere aus unserem Seite 1 von 2 Koalitionsvertrag:
„Wir setzen uns für eine gleichberechtigte, inklusive, vielfältige und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein.“
Wir haben uns auch darauf geeinigt, dem konkrete politische Maßnahmen folgen zu las- sen und es nicht bei Worten zu belassen. Dafür haben wir auch konkrete Projekte ver- einbart, zum Beispiel für die Aus- und Fortbildung in der Justiz, Polizei und Schule oder auch ganz aktuell mit unserem 10-Punkte-Plan gegen Antisemitismus.
Es ist nicht zuletzt unserer heutigen Sozialministerin Aminata Touré zu verdanken, mit welcher Deutlich- und Nachdrücklichkeit diese Themen auf der politischen Agenda in Schleswig-Holstein stehen und ich bin froh, mit welcher Klarheit unser Koalitionspartner insbesondere auch die Innenministerin diese Haltung teilt und unterstützt.
Wir haben daher auch ein klares Bekenntnis im Koalitionsausschuss beschlossen, dass sich die öffentliche Verwaltung gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzt und ver- einbart, dass wir prüfen werden, ob sich die öffentliche Verwaltung beim Erkennen, Mel- den und Sanktionieren von Diskriminierungen noch besser aufstellen kann.
Das ist also Schritt Eins: Defizite für Schleswig-Holstein identifizieren. Schritt 2 wird dann sein, die Defizite mit rechtlichen Regeln zu hinterlegen. Ob das dann ein Copy-paste vom Berliner Gesetz sein wird, so wie die Kolleg*innen vom SSW es nun vorgelegt haben und das auch mit einer Ombudsstelle hinterlegt ist, werden wir sehen.
Wir haben das große Glück mit unserer Bürgerbeauftragten bereits eine engagierte Anti- diskriminierungsstelle in unserem Land zu haben, die auch Fällen nachgeht, die nicht unter den direkten Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fallen.
Sie hat diese Fälle in ihrem Bericht dargestellt und auch rechtliche Defizite benannt. Bei- des sollten wir uns in diesem Zusammenhang genau ansehen. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank!
***



2